In letzter Zeit sehen wir uns in der studentischen BAföG-Beratung immer häufiger mit einem Problem konfrontiert. Wer zum Studienstart im Oktober das erste Mal BAföG beantragt, bekommt oft erst im Dezember oder Januar Geld. Die ersten Studienmonate müssen mit eigenem oder geliehenem Geld zwischenfinanziert werden. Dies ist gerade für Studierende aus finanziell schwächer gestellten Familien schwierig bis unmöglich. Da hilft es auch nur wenig, wenn man als Berater sagen kann, dass das Geld im Januar rückwirkend ausgezahlt wird. Wir bitten alle Betroffenen sich im AStA zu melden!
Geschuldet ist das Problem der neuen Praxis bei der Vergabe von Studienplätzen und der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge. Hochschulen suchen sich ihre Studierenden verstärkt selbst aus, was dazu führt, dass diese häufig erst im September erfahren, wo sie ihr Studium antreten dürfen. Erst dann können sie ihren BAföG-Antrag stellen. Rechtlich besteht zu diesem Zeitpunkt aber schon kein Anrecht mehr darauf, pünktlich zum Studienstart die erste Auszahlung zu bekommen. Die Studierenden müssen sich so zu Beginn ihres Studiums mehr um ihre Finanzen kümmern als um ihren Studienstart, was den Einstieg ins Studium gefährdet.
Beim Übergang vom Bachelor zum Master existiert das gleiche Problem. Hier muss das Bachelorzeugnis zur vollständigen Antragstellung vorgelegt werden. Die meisten Studierenden bekommen dieses aber erst am Ende des sechsten Semesters im Bachelor und können so die Fristen zur Beantragung vom BAföG für den Master nicht einhalten.
Der Auftrag des BAföG, allen, unabhängig von ihren finanziellen Mitteln, ein Studium zu ermöglichen, ist so nicht erfüllt.
Daher sind der Gesetzgeber und die Ämter gefragt, Übergangsregelungen zu schaffen und den Studierenden, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, einen reibungslosen Start ins Studium und Übergang zum Master zu ermöglichen.
Wir möchten gerne wissen, wie viele Studierende diese Probleme haben und bitten Dich, Dich bei uns zu melden und Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen zu hinterlassen.
Wenn sich viele Studierende melden, haben wir eine Grundlage, mit der wir uns an die politisch Verantwortlichen wenden können, damit für diese Fälle Übergangslösungen geschaffen werden und das BAföG Amt bei der zügigen Bearbeitung der Anträge mehr in die Pflicht genommen wird.
Bitte komm vorbei oder schreibe an bafoeg@asta.rwth-aachen wenn
- Du Deinen BAföG-Antrag frühestens im August stellen konntest, da Du vorher noch keine Zulassung hattest, und so kein Geld zum ersten Oktober bekommen hast
- Dir das Gleiche beim Übergang Bachelor – Master passiert ist
- Du aufgrund einer verspäteten Abgabe des Bachelor-Zeugnisses kein Geld zum ersten Oktober bekommen hast (nur falls Du den Rest des Antrages fristgerecht eingereicht hast)
Andreas Brockmann
23. November 2010
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