Wer sich innerhalb seines Studiums engagiert hat oder einige Zeit krank war, kann eigentlich eine verlängerte BAföG Förderung beantragen. Viele wissen dies, stehen dann aber plötzlich vor einem unerwarteten Problem, wenn sie kurz vor Förderungsende ihren Antrag auf Verlängerung stellen wollen.

Das Problem ergibt sich aus folgenden Punkten:

  1. Jeder Studierende muss nach vier Semestern einen Leistungsnachweis einreichen, um weiter BAföG zu bekommen. Mit diesem Leistungsnachweis wird dem BAföG Amt von der Hochschule bescheinigt, dass der Leistungsstand des vierten Semesters erreicht ist. Häufig ist dies de facto nicht ganz richtig, da die Hochschule den Nachweis auch mit weniger als den üblichen Leistungen unterschreibt.
  2. Das BAföG Amt interpretiert den Nachweis als das, was er aussagen soll (das Erreichen des Studienstandes des vierten Semesters).
  3. Ein Antrag auf Verlängerung der Förderungszeit kann nur genehmigt werden, wenn der Verlängerungsgrund ursächlich für eine Verzögerung des Studiums ist. Jeder, der also innerhalb der ersten vier Semester Verlängerungsgründe gesammelt hat, aber nach vier Semestern seinen Leistungsnachweis abgegeben hat, kann diese Gründe nicht mehr geltend machen, da sie offiziell nicht zu einer Verlängerung des Studiums geführt haben.

Wer also eine Verlängerung der Förderung für Studienverzögerungen innerhalb der ersten vier Semester bekommen möchte, muss diese auch innerhalb der ersten vier Semester beantragen. Mit diesem Antrag verschiebt sich auch der Termin zur Abgabe des Leistungsnachweises nach hinten.

Clea Worbs

29. März 2011