Anders als noch im vergangenem Jahr, wo die Studierenden leer ausgingen, gibt es dieses Mal erfreuliche Nachrichten für alle Studierenden, die Unterhalt von ihren Eltern erhalten. Die Düsseldorfer Tabelle 2011, die am 2. Dezember vom OLG Düsseldorf vorgestellt wurde, sieht eine Erhöhung des monatlichen Unterhaltsbedarfs für Studierende, die alleine wohnen, um 30€ auf nunmehr 670€ vor, immerhin die erste Erhöhung seit über 5 Jahren.
Ebenfalls erhöht hat sich der Selbstbehalt der Eltern, das Geld von dem Eltern keinen Unterhalt zahlen müssen. Der Selbstbehalt betrug bisher 1.100€ und ab 2011 1.150€ - ebenfalls die erste Erhöhung seit 5 Jahren. Solltest Du Fragen zu Deinem individuellen Unterhaltsanspruch haben oder wie er durchzusetzen ist, kannst Du Dich kostenlos an die Rechtsberatung des AStA oder, wenn du jünger als 21 bist, an das Jugendamt Aachen wenden.
Rouven Weßling
07. Dezember 2010
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