Der Senat der RWTH Aachen hat in seiner Sitzung am 15.07.2010 die "Aachener Erklärung zur Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland" als Resolution verabschiedet. Er dankt der Gruppe der Studierenden des Senats, die diese Resolution aus eigener Initiative erarbeitet und vorgelegt hat, und sieht darin auch eine vorbildhafte Dokumentation der von allen Gruppen der RWTH gemeinsam getragenen Prinzipien und Ziele in der Reform der Lehre.
Aachener Erklärung zur Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland
Der Bologna-Prozess verfolgt sechs Hauptziele: Die Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, die Einführung eines Systems, das im Wesentlichen auf zwei Hauptstufen fußt, die Einrichtung eines Leistungspunktesystems, die Förderung der Mobilität, die Förderung der europäischen Kooperation bei der Qualitätssicherung und die Förderung der europäischen Dimensionen im Hochschulwesen. Ergänzt wurden diese Hauptziele um das Element des lebensbegleitenden und lebenslangen Lernens, die Beteiligung der Hochschuleinrichtungen und der Studierenden und die Förderung der Attraktivität des europäischen Hochschulraums.
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Erklärung bekennen sich ausdrücklich zu diesen Zielen des Bologna-Prozesses. In dem Prozess können sich bei Verfolgung dieser Ziele herausragende Chancen ergeben, die Qualität der akademischen Bildung nachhaltig zu verbessern.
Allerdings ist die Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland nicht zufriedenstellend mit Blick auf seine Zielsetzung. Wesentliche Ursache hierfür sind den Bologna-Zielen wenig dienliche Vorgaben der Kultusministerkonferenz und strukturelle Defizite des Hochschulwesens in Deutschland.
Sowohl Bachelor- als auch Masterstudium haben eigenständige Profile. Sie sollen der Vielfalt der individuellen, akademischen und arbeitsmarktbedingten Bedürfnisse gerecht werden. Betrachtet man diese Bedürfnisse nach hochqualifizierten Absolventinnen und Absolventen, so widerspricht dies dem Bachelor als Regelabschluss des Universitätsstudiums, wie es die Kultusministerkonferenz vorgibt. Der Arbeitsmarkt verlangt nach exzellent ausgebildeten Akademikern, vor allem in den technischen und naturwissenschaftlichen Fächern, wie sie an der RWTH im Gesamtkonzept von Bachelor- und anschließenden Masterstudium ausgebildet werden. Für die meisten Fächer muss bei den Universitäten der höher qualifizierende Master zum Regelabschluss werden. In Konsequenz muss auf besondere Zugangsvoraussetzungen für das Masterstudium verzichtet werden.
Der Bachelorabschluss ist vielmehr als Mobilitätsschnittstelle und Möglichkeit zur weiteren Orientierung des Studiums anzusehen. Den Studierenden muss bei der Einschreibung in das Bachelorstudium garantiert werden können, bei erfolgreichem Abschluss auch unmittelbar das Masterstudium beginnen zu können.
Eine Ausbildungsförderung im Sinne des BAföG muss in diesen gestuften Studiengängen unterbrechungsfrei gewährleistet werden, um keine finanziellen Zugangsbeschränkungen zu schaffen. Aber auch im Falle eines Hochschulwechsels muss diese Förderung unterbrechungsfrei erhalten bleiben, um dem Erreichen des Ziels der Mobilität nicht entgegen zu stehen.
Der Masterabschluss muss ein hohes fachliches und wissenschaftliches Niveau aufweisen, das dem der bisherigen Diplom- und Magisterstudiengänge entsprechen muss. Daher muss es den Hochschulen auch freigestellt werden, diese Äquivalenz auf den Abschlussurkunden zu bescheinigen und für den Abschluss eines Masterstudiums ein Diplom oder einen Magister zu verleihen.
Um dieses Niveau in Deutschland flächendeckend halten zu können, muss der Master der anzustrebende Abschluss für den Großteil der Studierenden der Universitäten werden. Dazu sind die Bundesländer aufgefordert, die Ausstattung der Hochschulen deutlich auszubauen, um dies sicherzustellen und die Qualität der universitären Ausbildung insgesamt anheben zu können. Ansonsten führt die Umsetzung des Bologna-Prozesses zwangsläufig zu einem qualitativen Rückschritt.
Die Förderung der Mobilität ist bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses nicht nur unerreicht geblieben, sie ist im Gegenteil sogar eingeschränkt worden. Ursache hierfür ist die Abschottung der Hochschulen durch Zugangsbeschränkungen, die nur durch Absolventinnen und Absolventen der eigenen und weniger anderer Hochschulen überhaupt erfüllt werden können. Provoziert wird diese Abschottung durch die Vorgabe der Kultusministerkonferenz, den Bachelor als Regelabschluss vorzusehen. Da dies den Anforderungen des Arbeitsmarkts und dem Interesse der Studierenden entgegensteht, versuchen die Hochschulen in berechtigter oder unberechtigter Furcht vor einem Ansturm von Studierenden ihre Masterstudienplätze entsprechend vorwiegend für die eigenen Absolventinnen und Absolventen vorzusehen.
Der Ausbau der Mobilität im europäischen Hochschulraum wird dabei zusätzlich durch unterschiedliche Termine des Semesterbeginns erschwert. Eine europäische, besser noch internationale Abstimmung der Termine ist dringend erforderlich. Auslandsaufenthalte und Wechsel an ausländische Hochschulen dürfen nicht durch Frist- und Termindifferenzen zu unnötigen Verlängerungen der Studiendauer führen.
Die Einrichtung eines Leistungspunktesystems ist zwar flächendeckend erfolgt, allerdings ist eine Orientierung am Workload der Studierenden nicht tatsächlich vorgenommen worden. Stattdessen wurden Leistungspunkte oft willkürlich so auf die Module verteilt, dass sich die passende Gesamtsumme ergibt. Dadurch entstehen Fehlbelastungen bei der Arbeitsbelastung der Studierenden, die zu kaum oder unmöglich studierbaren Studiengängen führen. Die Arbeitsbelastung muss daher zukünftig flächendeckend fundiert ermittelt und Leistungspunkte entsprechend vergeben werden.
Die Qualitätssicherung gewinnt im Zuge des Bologna-Prozesses im nationalen wie europäischen Rahmen zurecht an Bedeutung. Die Qualität setzt sich dabei zusammen aus der Qualität der Qualifikation durch das Studium und die Studienprozessqualität, gekennzeichnet durch die Studierbarkeit und die Studienerfolgsquoten. Der Aufbau und die Weiterentwicklung geeigneter Qualitätsmanagementsysteme muss konsequent fortgesetzt werden. Dabei muss auf eine geeignete Strukturierung der Entscheidungskompetenzen geachtet werden.
Die Akkreditierung kann ein wichtiges Element der Qualitätssicherung sein, wenn sie bei den wesentlichen Faktoren der Qualität der Qualifikation und der Studienprozessqualität ansetzt. Eine Detailsteuerung ist kontraproduktiv und unnötig kostenintensiv. Dabei darf auch keine einseitige Beurteilung durch die Akkreditierungsagenturen erfolgen. Die Ansprüche der Hochschule an die Qualifikation durch das Studium müssen Berücksichtigung finden. Die Akkreditierung muss ebenfalls den Bachelor- und den Masterstudiengang als Gesamtkonzept betrachten. Die Forderung einer Beschränkung des Masterzugangs darf hingegen kein Gegenstand der Akkreditierung sein.
Die Einbindung der Studierenden in die Entwicklung der Organisation und der Inhalte der Ausbildung an Hochschulen wie an der Entwicklung des europäischen Hochschulraums ist bisher nicht flächendeckend erfolgt. Sie ist aber genauso wie die Einbindung der Lehrenden notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Qualitätssicherung und den Erfolg des gesamten Bologna-Prozesses. Dabei muss beachtet werden, dass nicht nur die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer Lehrende sind, sondern vor allem auch wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und weitere an der Lehre Beteiligte. Nur bei konstruktiver Zusammenarbeit aller Beteiligten, wie sie an der RWTH gelebt wird, ist eine erfolgreiche Umsetzung des Bologna-Prozesses möglich.
Die Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland bedarf notwendigerweise einer Neuorientierung mit Blick auf seine Zielsetzungen und kann nur dann gelingen, wenn diese in diesem Sinne der oben genannten Forderungen angepasst wird. Nur auf diese Weise kann die Qualität der akademischen Bildung in Deutschland nachhaltig verbessert werden.
Unterstützer der Aachener Erklärung
Diese Erklärung wurde von den studentischen Senatsmitgliedern der RWTH Aachen erarbeitet und vom Senat der RWTH Aachen als Resolution verabschiedet. Darüber hinaus unterstützen die Aachener Erklärung:
- AStA der RWTH Aachen
- Fachschaft Mathematik/Physik/Informatik der RWTH Aachen
- Fachschaft Chemie der RWTH Aachen
- Fachschaft Metallurgie und Werkstofftechnik der RWTH Aachen
- Fachschaft Geographie/Wirtschaftsgeographie der RWTH Aachen
- Fachschaft Elektrotechnik und Informationstechnik der RWTH Aachen
- Fachschaft Wirtschaftswissenschaften der RWTH Aachen
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Felix Gathmann
17. Juli 2010
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