Prüfgremium

Mit der Einführung von Studiengebühren in NRW wurde an allen Hochschulen ein Prüfgremium eingerichtet. Das Prüfgremium untersucht Mängel in der Qualität der Lehr- oder Studienorganisation. Es wird aber in der Regel nur tätig, wenn ihm Beschwerden zugehen. Solltest du Mängel in der Lehr- oder Studienorganisation feststellen (z.B. kein freier Platz im Pflichtpraktikum) kannst du dich an das Prüfgremium wenden, u.a. per E-Mail. Wenn du durch diesen Mangel in deinem Studienverlauf derart behindert wirst, dass sich dein Studium verlängert, kann das Prüfgremium dem Rektorat empfehlen, dir einen Teil der Studiengebühren zu erstatten.

In der Praxis wird aber die Hochschule dafür sorgen, dass der Mangel umgehend abgestellt und eine tragfähige Lösung gefunden wird, so dass eine Erstattung der Studiengebühren nicht mehr notwendig ist. Es ist daher durchaus sinnvoll, sich bei einem Mangel umgehend zu beschweren. Ausführlichere Informationen findest du im Folgenden.

Zusammensetzung und Tagungsturnus

Das Gremium besteht an der RWTH aus 18 Mitgliedern, wovon neun Studierende sind. Die neun studentischen Mitglieder werden von den studentischen Mitgliedern des Senats ernannt, eines dieser neun Mitglieder wird durch die Ausländervertretung (AV) vorgeschlagen. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder des Gremiums beträgt ein Jahr. Sie erreichst du hier. Zum Vorsitzenden dieses Gremiums wurde eine Person gewählt, die weder Mitglied noch Angehöriger der Hochschule ist. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Dieses Prüfgremium wird im Wege der Selbstbefassung tätig; d.h. es kann von niemanden dazu gezwungen werden zu tagen, sondern kommt nur dann zusammen, wenn wenigstens ein Drittel seiner Mitglieder eine Sitzung für notwendig halten. Es würde also reichen, wenn sechs studentische Mitglieder eine Sitzung einfordern. Allerdings hat man sich an der RWTH auch auf einen regelmäßigen Tagungsturnus geeinigt. Es ist vorgesehen, dass sich das Prüfgremium normalerweise zweimal im Semester trifft. Die administrative Betreuung erfolgt durch die Abt. 1.1 (Akademische Angelegenheiten) und inhaltlich durch die Abt. 6.2 (Lehre). Die Mitglieder des Prüfgremiums kannst du hier finden.

Entscheidungsbefugnisse des Prüfgremiums

Im Gesetz heißt es: "Stellt das Prüfgremium nicht bloß unerhebliche Mängel in der Qualität der Lehr- oder Studienorganisation fest, empfiehlt es der Hochschule Maßnahmen. Die Hochschule entscheidet, ob und inwieweit die Empfehlung umgesetzt wird. Die Empfehlung und ihre Umsetzung begründen keine eigenen Rechte der Mitglieder der Hochschule."

Die Überprüfung betrifft also insbesondere die Organisation des Lehrbetriebs, die Einhaltung von Fristen und formalen Regelungen zur Zulassung zu Veranstaltungen sowie für die Zukunft absehbare Mängel innerhalb des Lehrbetriebs. Beispiele sind der Ausfall von Pflichtveranstaltungen, ein Mangel an Laborplätzen oder ein zu spät ausgestellter Leistungsnachweis, so dass die Anmeldung für das Folgeseminar nicht fristgerecht möglich ist. Die inhaltliche Qualität der Lehre soll bzw. darf in diesem Gremium nicht zum Gegenstand einer Debatte werden. Es gelten - wie erwähnt - nur organisatorische Fragen. Sollte das Gremium organisatorische Mängel finden, kann es der Hochschulleitung empfehlen, den betroffenen Studierenden einen Teil ihrer Gebühren zu erlassen. Die Hochschulleitung muss dieser Empfehlung allerdings nicht notwendigerweise folgen. Tritt ein solcher Fall ein, haben die Betroffenen trotzdem keinen Rechtsanspruch auf einen Gebührenerlass.

Zudem hat man sich an der RWTH darauf geeinigt, dass das Prüfungsgremium auch dann konsultiert wird, wenn es bzgl. der Verwendung der Mittel Probleme oder negative Evaluationen gibt, oder wenn die Sonderkommissionen in den Fakultäten keine Einigung erzielen können und das Prüfungsgremium gewissermaßen zur Hilfe rufen.

Beschwerden beim Prüfgremium

Auch wenn der AStA und vor allem die Fachschaften sich Mühe geben, zu erkennen, wo die beschriebene Mängel in der Lehre bestehen, so können etwa hundert Augen- und Ohrenpaare noch längst nicht das bemerken, was ca. 30.000 Augen und Ohren aller Studierenden der RWTH wahrnehmen. Deshalb sind die studentischen Mitglieder des Prüfgremiums auf die Hinweise und Beschwerden aller Studierenden angewiesen. Den Studierenden stehen dabei verschiedene Wege offen, um dem Prüfgremium Defizite in Studium und Lehre zur Kenntnis zu bringen: U.a. über die Fachschaften - oder eben auch Seniorate im FB 7 -, über die Ombudspersonen für die Lehre der Fakultäten, oder per E-Mail direkt an das Prüfgremium.

Bei schlechter Lehre gibt's Geld zurück...

Studiengebühren sind für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen da. Werdet ihr in euerem Studium behindert, besteht die Möglichkeit die Studiengebühren auf Antrag zurückerstattet zu bekommen. Beispiel dafür ist gerade die Ruhr-Universität Bochum (RUB). Hier haben acht Studierende gute Chancen ihre Studiengebühren zurück zu bekommen. Hintergrund hierfür ist, dass ein "ordnungsgemäßes Studium" nicht möglich war.Bei den Studierenden handelt es sich um Master-Studierende im Studiengang Latein. Im Oktober vergangenen Jahres sind sieben von acht Studierenden bei ihrer Abschlussprüfung zum Master of Education durchgefallen. Nur ein Student hat mit der Note 4,0 bestanden. Nach dieser Klausur gab es zahlreiche Beschwerden zur Studierbarkeit des Studiengangs. Das Prüfungsgremium der RUB, ein Gremium, das als Ansprechpartner für die Beschwerden von Studierenden dient, prüfte den Sachverhalt. Da die Mängel im Studium zu einer unverschuldeten Verlängerung des Studiums geführt hatten, empfahl das Prüfgremium dem Rektorat den betroffenen Studierenden die Gebühren zurück zu erstatten. Auf Antrag können die betroffenen Studierenden nun für zwei Semester von Studiengebühren befreit werden, oder bis zu 750 Euro Studiengebühren zurückerstattet...

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Karina Berenzen 10. August 2009 Prüfgremium