Prüfungsrecht

Ein 3D-Männchen lehnt sich auf den Hammer eines Richters

Die Ergebnisse von Prüfungen bestimmen den Erfolg des Studiums, daher gehören Prüfungen zum Alltag an Universitäten. Dabei tauchen immer wieder auch Fragen auf: Was muss bei einem Prüfungsrücktritt beachtet werden? Welche Regeln gelten bei Wiederholungsprüfungen? Welche besonderen Anforderungen gibt es an Multiple-Choice Aufgaben? Welche Rechte hat man bei der Einsicht? Wie kann man Prüfungsentscheidungen anfechten?

Einige grundlegende Informationen zum Prüfungsrecht und Antworten auf häufig gestellte Fragen findest du in unserem Kurzinfo.

Ansprechpartner

Erste Ansprechpartner bei Fragen zu Prüfungen sind die Fachschaften und der AStA. Wende dich möglichst frühzeitig bei Fragen und Problemen an deine dortigen Vertreterinnen und Vertreter. Die Fachschaften und der AStA bieten regelmäßig Sprechstunden an und sind auch per Mail erreichbar. Die zuständigen Personen im AStA erreichst du per E-Mail oder persönlich, die aktuellen Sprechzeiten fi ndest du hier.

Rechtsberatung Prüfungsrecht

Neben einer Rechtsberatung für allgemeine Rechtsfragen bietet der AStA auch eine besondere Rechtsberatung für Prüfungsrechtsfragen an. Die Beratung wird von einer Kanzlei durchgeführt, die sich auf Prüfungs und Hochschulrecht spezialisiert hat. Termine werden nur persönlich im AStA gegen eine Kaution von zehn Euro vergeben. Wende dich dafür einfach an den Vorsitzenden oder das Referat für Lehre und politische Bildung. Wann diese Beratung stattfindet, kannst du unseren Beratungszeiten entnehmen.

Deine Prüfungsordnung

Hochschulprüfungen werden aufgrund von Prüfungsordnungen abgelegt. Das sind Satzungen, die Vorgaben durch Gesetze, Grundrechte und Rechtsprechung unterliegen. Prüfungsordnungen legen unter anderem die abzulegenden Prüfungsleistungen, ihre Art und Dauer fest sowie die Möglichkeiten der An- und Abmeldung und Wiederholungsmöglichkeiten.

Zunächst ist es wichtig, dass du deine Prüfungsordnung gelesen hast. Deine aktuell gültige Prüfungsordnung fi ndest du in der Regel auf der Homepage deiner Fakultät und online in den amtlichen Bekanntmachungen der RWTH. Da Prüfungsordnungen in gewissen Abständen geändert werden, solltest du auf Änderungsordnungen achten.

Einwände gegen Prüfungsentscheidungen?

Vorlesungsfreie Zeit ist Prüfungszeit. Und als wenn Prüfungen an der RWTH nicht schon schwierig genug wären, gibt es manchmal auch noch Probleme mit Verfahrensfehlern und unfairen Prüfungsbedingungen. Verpasste Fristen, unzulässige Multiple-Choice Bewertungen, fehlerhafte Zwangsanmeldungen oder keine gleichen Hilfsmittel für alle Mitschreibenden sind nur einige Beispiele für Probleme, die im Umfeld von Prüfungen immer wieder auftauchen. Wichtigste Ansprechpartner sind in diesen Fällen eure Fachschaft und der AStA. Bei Fragen könnt ihr an pruefungsrecht@asta.rwth-aachen.de schreiben oder persönlich im AStA vorbei kommen. Für schwierige Fälle bietet der AStA auch eine kostenlose Rechtsberatung bei einem auf dem Gebiet des Prüfungsrechts tätigen Rechtsanwalt an.

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Felix Gathmann 30. März 2010 Prüfungsrecht

Prüfungsanspruch nicht verlieren!

Eine oft wenig beachtetes Recht ist der Prüfungsanspruch. Dieser besagt, dass du unter gewissen Vorraussetzungen das Recht hast, deine Prüfung zu absolvieren. Dieses kann dir unter bestimmten Umständen versagt werden, wodurch du neben dem "Rausprüfen" auch durch einen formellen Verlust des Prüfungsanspruchs in einem Modul "endgültig nicht bestanden" hast.

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Felix Gathmann 07. Dezember 2009 Prüfungsrecht

Deine Rechte in einer Prüfungseinsicht

Fast jeder Studi war wohl schon einmal in einer Einsicht und die meisten haben sich wohl auch schon einmal gefragt, ob der Verlauf der Einsicht so in Ordnung war. Sollte der Prof eventuelle Einwände gar mit einem "Ich darf hier machen was ich will!" abgebügelt haben, solltest du dir das nicht gefallen lassen!

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Felix Gathmann 16. November 2009 Prüfungsrecht

MC-Klausuren ungültig?

In letzter Zeit häufen sich die Gerüchte, dass Klausuren mit Multiple-Choice-Fragen grundsätzlich unzulässig seien. Tatsächlich gab es in letzter Zeit zahlreiche Urteile verschiedenster Gerichte, die bestimmte MC- Klausuren für ungültig erklärt haben.

Grundsätzlich ist es allerdings schwierig, pauschale Kriterien zu benennen, die eine Klausur anfechtbar machen. Trotzdem gibt es einige Anhaltspunkte für möglicherweise rechtswidrige Klausuren. So sind das Vergeben von negativen Punkten oder absolute Bestehensgrenzen (z.B. 50 % der Punkte) starke Indizien dafür, dass eine Klausur nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht.

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Martin Henze 10. August 2009 Prüfungsrecht