Selbstverwaltung
Die folgenden Abschnitte sollen einen Eindruck davon vermitteln, wie die Hochschule und die verfasste Studierendenschaft funktionieren. Eine umfangreiche Übersicht und detaillierte Erklärung findet sich im "Handbuch zur Hochschulpolitik", das man hier auch in elektronischer Form einsehen kann.
Akademische Selbstverwaltung - Die Hochschulebene
Die Hochschule verwaltet und organisiert den Großteil ihrer Aufgaben innerhalb der gesetzlichen Vorgaben selbstverantwortlich. Hinter dem Namen „Akademische Selbstverwaltung“ stehen alle Ämter und Gremien in der Hochschule, die damit beauftragt sind, die Belange, Geschicke und Aufgaben der Hochschule zu beraten, zu koordinieren und im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen zu verwalten.
Die zentralen Organe
Zentrale Organe der Hochschule sind das Rektorat, die Rektorin oder der Rektor, der Hochschulrat und der Senat. Das Rektorat als Kollegialorgan leitet die Hochschule und ist zuständig für alle Angelegenheiten und Entscheidungen der Hochschule, die nicht explizit in den Aufgabenbereich eines anderen Gremiums gehören. Die Rektorin oder der Rektor leitet das Rektorat und hat auch ein Vetorecht bei Rektoratsentscheidungen. Eine wichtige Aufgabe der Rektorin oder des Rektors ist auch die Vertretung der Hochschule nach außen. Als relativ neues Aufsichtsgremium gibt es den Hochschulrat, der aus hochschulexternen Mitgliedern besteht und weitreichende Kompetenzen besitzt. Der Hochschulrat wählt u.a. das Rektorat und beaufsichtigt dessen Geschäftsführung. Er löste damit den Senat als höchstes beschlussfassendes Gremium ab. Der Senat ist im Wesentlichen noch für den Erlass und die Änderung von Satzungen und Ordnungen zuständig. Er besteht aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der vier Gruppen, also der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, des wissenschaftlichen Personals, des nichtwissenschaftlichen Personals und der Studierenden.
Kommissionen und Ausschüsse
Der Senat und das Rektorat setzen jeweils zahlreiche Kommissionen und Ausschüsse dauerhauft oder zeitweise ein, die Themen im voraus diskutieren und vorbereiten, so dass die zentralen Organe sich nicht immer mit den Details beschäftigen müssen. Die wichtigsten Kommissionen sind die Satzungskommission des Senats, die Rektoratskommission für Qualitätsmanagement in der Lehre und das Prüfgremium. Letzteres beschäftigt sich mit Defiziten in der Organisation der Lehre und der Verwendung von Studiengebühren. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Gremien, wie Arbeitskreise und Steuerungsgruppen, die sich mit den verschiedensten Themengebieten befassen. Eine Übersicht findet sich im genannten Handbuch für Hochschulpolitik.
Akademische Selbstverwaltung - Die Fakultätsebene
Die RWTH gliedert sich in neun Fakultäten. Diese sind von eins bis zehn durchnummeriert, wobei die Fakultät nur auf dem Papier existiert. Die Organe auf der Fakultätsebene sind der Fakultätsrat und die Dekanin bzw. der Dekan. Der Fakultätsrat ist das höchste beschlussfassende Organ der Fakultät, das analog zum Senat aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der vier Gruppen besteht. Dieser beschließt beispielsweise die Prüfungsordnungen für alle Studiengänge der Fakultät. Die Dekanin oder der Dekan wird vom Fakultätsrat aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren gewählt. Sie oder er vertritt die Fakultät und führt die Geschäfte.
Die Fakultäten eins und fünf sind aufgrund ihrer Heterogenität darüber hinaus noch in Fachgruppen unterteilt. Das hat den Vorteil, dass Themen, die nur einzelne Fächer betreffen, nicht immer in der ganzen Fakultät diskutiert werden müssen.
Kommissionen und Ausschüsse
Genauso wie auf zentraler Ebene gibt es auch in den Fakultäten Kommissionen und Ausschüsse. In vielen Fakultäten gibt es z.B. eine Kommission für Lehre, eine Kommission, die für die Vergabe von Studiengebühren zuständig ist, und Prüfungsausschüsse. Die Prüfungsausschüsse arbeiten als Ausschüsse unabhängig vom Fakultätsrat und sind als Prüfungsbehörde für die Prüfungsorganisation, Anerkennungen von Leistungen und Entscheidungen über Widersprüche zuständig.
Wenn eine Professur neu besetzt werden muss, richtet die Fakultät eine Berufungskommission ein, die die Bewerbungen sichtet und aussichtreiche Bewerberinnen und Bewerber einlädt. Abschließend wird eine Vorschlagsliste erstellt, die vom Fakultätsrat beschlossen und dem Rektorat vorgelegt werden muss. Die Entscheidung liegt dann beim Rektorat.
Studentische Selbstverwaltung
Die Studierendenschaft der Hochschule verwaltet ihre Angelegenheiten selbst und erhebt eigene Beiträge. Dieser Beitrag wird von allen Studierenden jedes Semester bei der Rückmeldung bezahlt. Eine verfasste Studierendenschaft mit eigenen Gremien und Finanzmitteln gibt es aber nicht in allen Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen ist sie an allen Hochschulen vorgesehen. Die Studierendenschaft gliedert sich an der RWTH wie an vielen Hochschulen in eine zentrale Ebene und in Fachschaften.
Studierendenparlament und AStA
Die wichtigsten Gremien der Studierendenschaft sind das Studierendenparlament und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA). Das Studierendenparlament besteht aus 41 von allen Studierenden für ein jahr gewählten Mitgliedern, die auf verschiedenen Listen kandidieren. Es beschließt über die Satzung und die Ordnungen der Studierendenschaft und legt somit auch die Höhe der Beiträge fest. Der AStA wird vom Studierendenparlament gewählt, vertritt die Studierendenschaft und führt die Geschäfte. Der Haushalt wird dabei ebenfalls vom Studierendenparlament beschlossen.
Fachschaften
Es gibt an der RWTH insgesamt 17 Fachschaften. Der Aufbau der einzelnen Fachschaften und ihrer Organe ist dabei unterschiedlich. Eine Übersicht über alle Fachschaften kann man hier finden.
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