Studiengebühren
Die Studiengebühren, bzw. offiziell Studienbeiträge, müssen laut Gesetz zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre und Studienbedingungen eingesetzt werden. 75 % dieser Mittel geben an der RWTH die Fakultäten aus, zwei Drittel davon direkt und ein Drittel über die Kommission für Qualitätsmanagement in der Lehre. Der übrige Teil von 25 % gehen in einen zentralen, vom Rektorat verwalteten Topf und werden nach Antrag für Mittel ausgegeben, die eher hochschulweite Relevanz haben. Allerdings sollte nicht vergessen werden, dass 14 % der Gebühreneinnahmen von den Hochschulen in NRW pauschal in den landesweiten Ausfallfonds gezahlt werden müssen. Er dient der Kompensation von Gebührenausfällen aus unbezahlten Darlehensschulden. Die hier gemachten Prozentangaben beziehen sich demnach auf die verbleibenden 86 %. Das Gesetz spricht übrigens von Beiträgen und nicht von Gebühren, weil Beiträge im Unterschied zu Gebühren nicht genau die Kosten der Leistung abgelten sollen, für die sie bezahlt werden, sondern hier eher ein grundsätzlicher finanzieller „Beitrag“ von den Studierenden verlangt wird. Das erspart Hochschule und Ministerium einerseits die centgenaue Rechtfertigung der Abgabenhöhe und verhindert andererseits, dass jemand mehr oder weniger bezahlen muss, wenn sie oder er mehr oder weniger Leistungen der Hochschule in Anspruch nimmt.
Verwendung der Studiengebühren
Eine gute Übersicht über die Verwendung der Studiengebühren in der Zentrale und den Fakultäten findet man auf den Seiten der RWTH.
Vergabe der Zentralmittel
Der zentrale Anteil soll für Vorhaben ausgegeben werden, die deutlich über die Grenzen einzelner Fächer hinausgehen, etwa für zentrale Einrichtungen wie die Zentralbibliothek oder für Projekte, die den Großteil der Studierenden betreffen. An diese 25 % können theoretisch alle Stellen der Hochschule, die solche übergreifenden Maßnahmen betreuen, Anträge stellen. Über diese Anträge befinden dann die Gruppensprecherin oder der Gruppensprecher der Studierenden im Senat und die oder der AStA-Vorsitzende. Wenn sie eine Zustimmung geben, wird das Rektorat dem in der Regel auch zustimmen. Wenn es eine Ablehnung gibt, dann sind die Projektideen damit erst einmal vom Tisch. Zur Besprechung der Verwendung der Zentralmittel findet regelmäßig ein Jour Fixe Studienbeiträge statt. Neben Anträgen für die Zukunft werden auch aktuell laufende Maßnahmen besprochen und die Mittelverwendung überprüft.
Vergabe auf Fakultätsebene
Auf der Fakultätsebene verhält es sich ähnlich. Allerdings ist der Fokus dort ein anderer und der Verteilungsschlüssel natürlich auch: 50 % der Studienbeiträge werden anhand der Studierendenanzahl und der Lehrverflechtung an die Fakultäten und Institute verteilt. Was dort mit den Geldern geschieht, hängt von Entscheidungen besonderer Kommissionen in den Fakultäten ab. In den meisten Fakultäten müssen die gewählten Studierenden ihre Zustimmung zu der vorgeschlagenen Verwendung der Gelder geben. Danach muss in den meisten – nicht in allen! – Fakultäten der Fakultätsrat oder das Dekanat dazu grünes Licht geben. Eine Übersicht über die Verfahren in den Fakultäten findet man auf den Seiten der RWTH.
Vergabe über die Rektoratskommission für Lehre
Um das Geld aus den übrigen 25 % ausgeben zu können, müssen die Fakultäten Anträge an die hochschulweite Rektoratskommission für Qualitätsmanagement in der Lehre stellen. In den Anträgen haben sie darzulegen, wie sie das Geld genau verwenden wollen und welchem Zweck die Maßnahmen dienen sollen. Der Senat hat Richtlinien erlassen, die vorsehen, wie die Mittel aus diesem Topf eingesetzt werden sollen. Sie sollen im Wesentlichen für Personalmittel verwendet werden, die besonders die Betreuung in den ersten Semestern verbessern sollen.
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