Stellungnahme des AStA zum Gesetzesentwurf zur Abschaffung von Studiengebühren in NRW zur 1. Lesung im Landtag am 16.09.2010
Seit dem Wintersemester 2006/2007 erhebt die RWTH Aachen Studiengebühren in Höhe des höchstmöglichen Betrages von 500€ im Semester. Die rot-grüne Landesregierung will diese zum Wintersemester 2011/2012 vollständig abschaffen, eine Ausgleichszahlung wird jedoch festgeschrieben. Trotzdem wird die RWTH Aachen, dem aktuellen Gesetzesentwurf nach, weniger finanzielle Mittel zur Verfügung haben als bisher.
Die Ausgleichszahlung in Höhe von 249Mio € aus dem Landeshaushalt, die der Summe der Studiengebühren, die den Hochschulen in NRW derzeit zur Verfügung stehen, entspricht, ist im aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf der Landesregierung festgeschrieben. Diese neue Finanzierung gilt für alle Hochschulen des Landes, mit Ausnahme der FernUni Hagen, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Studiengebühren erhoben werden. Des Weiteren ist die Höhe der Kompensation an die Anzahl der Studierenden der Hochschule in Regelstudienzeit gebunden. Die Problematik besteht darin, dass nicht jede Hochschule die Gesamtsumme, die sie jedes Semester aus Studiengebühren bezog, aus den Kompensationszahlungen erhält; nicht zuletzt auch aufgrund vieler Studierender außerhalb der Regelstudienzeit. Deshalb fordert der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der RWTH: „Eine Verteilung der Mittel muss entsprechend der Anzahl der Studierenden geschehen und darf diese Anzahl nicht auf Studierende in Regelstudienzeit begrenzen.“ Außerdem soll die Höhe der Mittel zum Ausgleich der wegfallenden Einnahmen aus Studiengebühren so hoch gewählt werden, dass keiner Hochschule weniger Einnahmen als vorher zur Verfügung stehen. Im Falle landesweit steigender Studierendenzahlen, insbesondere im Rahmen des doppelten Abiturjahrgangs 2013, muss sich die Summe entsprechend anpassen.
Ein weiteres Ziel des Gesetzesvorhaben ist die Einrichtung einer Kommission zur Qualitätsverbesserung, mit mehrheitlicher Besetzung durch Studierende, die beratende Funktion bei der Mittelvergabe und Fragen zur Qualität der Lehre hat. Allerdings wurde nicht beachtet, dass das Mitspracherecht der Studierenden, beispielsweise an der RWTH Aachen, weitreichender ist als im Gesetzesentwurf vorgesehen. Aufgrund der derzeitigen positiven Erfahrungen an der RWTH fordern wir, dass diese Kommission an jeder Hochschule Entscheidungskompetenzen bei der Mittelvergabe und die Studierenden ein Vetorecht in der Kommission erhalten.
Insgesamt befürwortet der AStA die Auseinandersetzung der Landesregierung mit der Verbesserung der Lehre an Hochschulen, hält den vorliegenden Gesetzesentwurf allerdings in vielen Teilen für unzureichend.
Neben diesen hier angesprochenen Punkten finden Sie in der Anlage detaillierte Ausführungen zu jedem einzelnen Bereich des Gesetzesentwurfs.
Weitere Informationen bei
Felix Gathmann
AStA-Vorsitzender
Mail: felix.gathmann@asta.rwth-aachen.de
Tel.: 0241/80 - 93792
Handy: 0171 5413344
Pressemitteilung zur Abschaffung der Studiengebühren
Stellungnahme_Abschaffung Studiengebühren
Clea Worbs
16. September 2010
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