Die Exmatrikulation von Aachener und Kölner Studierenden im Zuge des Auslaufens der Diplom- und Magisterstudiengänge hat ein breites Medienecho hervorgerufen. Auch an der RWTH Aachen laufen die alten Studiengänge aus. Derzeit sind an der RWTH noch rund 9.000 Studierende in auslaufenden Diplom- oder Magisterstudiengängen eingeschrieben, wobei die Fristen, bis wann Veranstaltungen und Prüfungsleistungen noch abgelegt werden können in den Fakultäten unterschiedlich geregelt sind. Gemeinsam ist allen Studiengängen, dass von der letzten möglichen Einschreibung bis zum Ende der Übergangsfrist mindestens die 1,5 fache Regelstudienzeit angesetzt wurde. Diese Regelung gibt in den meisten Fällen genug Zeit das Studium abzuschließen, kann in begründeten Fällen aber verlängert werden, um individuellen Gegebenheiten der Studienverlängerung Rechnung zu tragen. Derzeit sind an der RWTH rund 250 Fälle bekannt, bei denen es zu einer Zwangsexmatrikulation gekommen ist, da die Vordiplom- oder Zwischenprüfung nicht fristgerecht abgelegt werden konnte. Auch in diesen Fällen besteht noch die Möglichkeit sich bereits abgelegte Prüfungsleistungen für den Bachelor anrechnen zu lassen. Abseits der politisch geführten Debatte um Selbstbestimmung der Studierenden, Bolognaprozess und Bummelstudenten sieht der AStA die persönlichen Schicksale betroffener Studierender als Kern des Problems
und damit die Hauptaufgabe in der individuellen Information und Beratung und nicht darin, das Rad der Zeit zurückzudrehen. Großzügige Fristen, Rücksicht auf die individuelle Bildungsbiographie sowie unbürokratische Anrechnung von Prüfungsleistungen sind die Mittel der Wahl. Die Exmatrikulation muss absolute Ausnahme bleiben und darf nur dann zum Tragen kommen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpftwurden.
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02. September 2011
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