Da die Rückmeldefrist für das Sommersemester dieses Jahr früher endet, können Anträge zur Rückerstattung des Semesterticketbeitrages zwar schon gestellt werden, aber die Auszahlung des Beitrages kann in der Regel erst geschehen, wenn auch das Semesterticket abgegeben wurde. Da die ASEAG dieses Semester die Tickets selber versenden wird, werden diese den Studierenden erst im März zugestellt.

Also kann der Antrag bereits beim AStA eingereicht werden, aber das Ticket muss dann im März nachgereicht werden. Erst dann wird auch der Betrag erstattet.

Formulare für die Rückerstattung

Clea Worbs

22. Februar 2011