FAQ

Der Servicepoint der ASEAG stellt gegen Gebühr einen neuen Ausweis aus.

Nein, das ist leider nicht möglich. Das Ticket gilt erst mit offiziellem Semesterbeginn ab dem 01.10. bzw. ab dem 01.04. Mit einer Bescheinigung über die Teilnahme am Vorkurs lässt sich jedoch beim AStA eine Monatskarte zu einem Sondertarif erwerben.

Nein. Das Aachener Semesterticket beinhaltet keine Zusatzangebote und ist nicht übertragbar. Allerdings zahlen Studierende mit Semesterticket beim Carsharing Angbot von Cambio Aachen nur die halbe Anmeldegebühr.

Da das Semesterticket nicht übertragbar ist, muss eine Identitätsfeststellung mittels eines Ausweises mit Passbild möglich sein und der Studierendenausweis enthält kein solches.

In Fällen, in denen die 4 Monate studienbedingte Abwesenheit nicht erreicht werden können, weil im direkten Anschluss an den möglichen Erstattungsgrund die Exmatrikulation erfolgt, wird der Mobilitätsbeitrag dennoch als so genannter "Kombi-Fall" zu 100% erstattet. Die entsprechenden Nachweise zu beiden Regelungen sind zu erbringen, also muss der Antrag inklusive Ticket innerhalb der jeweiligen Frist eingehen. Die Erstattung erfolgt allerdings erst mit der nachgewiesenen Exmatrikulation, die im Übrigen auch aktiv beim Studierendensekretariat beantragt werden muss.

Wenn sichergestellt ist, dass im Laufe des Semester die 4 Monate studienbedingte Abwesenheit innerhalb des Semesters nachgewiesen werden können, sollte ein entsprechender Antrag fristgerecht (WS 28.10. bzw. SS 28.04.) eingereicht werden. Wichtig ist, auch den Fahrtberechtigungsabschnitt gleich zu Beginn mit abzugeben, da die Nichtnutzbarkeit sichergestellt werden muss. Nur Bescheinigungen und andere Nachweise können bis maximal im vorletzten Semestermonat (WS Februar, SS August) nachgereicht werden. Der Mobilitätsbeitrag kann jedoch erst erstattet werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Nein, das ist leider nicht möglich. Die mindestens vier Monate Abwesenheit müssen innerhalb eines Semesters liegen. Diese Grenze ist vertraglich mit dem AVV so festgelegt und wurde entsprechend in die Ordungen der Studierendenschaft übernommen. Dieser Zeitraum von vier Monaten stellt dabei schon einen Kompromiss dar, da ursprünglich seitens der Verkehrsunternehmen eine Abwesenheit im ganzen Semester vorgesehen war. Im Bewusstsein, dass Auslandssemester, Praktika etc. selten deckungsgleich mit den offiziellen Semesterzeiten sind und die verschiedensten Überschneidungen möglich sind, wurde eben der Mindestzeitraum von vier Monaten innerhalb eines Semesters festgelegt. Alle anderen Fälle, in denen das Ticket, wenngleich auch nicht das gesamte Semester, trotzdem in Teilen genutzt werden kann, fallen daher nicht mehr unter die Härtefallklausel.

Ja, das ist möglich, indem der Vorgang der Rückerstattung komplett annulliert wird. D.h. der erstattete, volle Mobilitätsbeitrag muss wieder an den AStA zurückgezahlt werden. Dann können wir das Ticket wieder aushändigen. Allerdings weisen wir dabei explizit darauf hin, dass das Ticket, sofern einmal vom Studiausweis abgetrennt, formal zu beanstanden ist und es bei Kontrollen zu Problemen kommen kann, für die wir nicht haften. Die Rückgabe erfolgt also auf eigene Verantwortung. Wer ganz sicher gehen will, tauscht seinen alten Ausweis und sein altes Ticket - allerdings gegen eine Verwaltungsgebühr - beim Studierendensekretariat in ein Neues um.

Für die Fahrradmitnahme benötigt ihr ein entsprechendes Zusatzticket für den Verbund in dem Ihr unterwegs seid. In einigen Verkehrsverbünden existieren Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme. Im AVV ist die Mitnahme nur gestattet, wenn der Busfahrer sein "OK" gibt. Solltet Ihr NRW-weite Fahrten mit dem Rad planen, empfehlen wir das FahrradTicket NRW der DB.

Bei weiteren Fragen schicke eine Mail an semesterticket@asta.rwth-aachen.de