Schlichtungsstelle Nahverkehr

Dargestellt ist ein Bus und eine Bahn neben dem Text Mehr Rechts für Fahrgäste Schlichtungsstele Nahverkehr

Herausforderung Semesterticket

Wer bekommt eins und wann, wo gilt es, wer darf mitgenommen werden, Fahrrad oder Freundin? Fragen über Fragen, mit denen sich Studierende der Universitäten in NRW auseinander setzen sollten, wenn sie während des Studiums mit öffentlichen Verkehrsmitteln mobil sein möchten.

Das Semesterticket wir durch Leistung des Sozialbeitrags bei der Einschreibung oder der Rückmeldung erworben. Es gilt das Prinzip alle oder keiner. Hat sich die Universität für das Semesterticket entschieden, erhalten es alle Studierenden. Zu unterscheiden ist zwischen dem Semesterticket NRW und dem Semesterticket des Verkehrsverbundes in dem sich die Universität befindet. In der Regel werden automatisch beide Tickets erworben. Zu beachten sind jedoch die unterschiedlichen Regelungen für die Nutzung. Für das Semesterticket des Verkehrsverbundes gelten andere Regeln als für den NRW Tarif, in anderenen Verkehrsverbunden als der AVV beispielsweise das Mitnehmen von weiteren Fahrgästen ab 19.00 oder die Mitnahme des Fahrrades, sind nur regional erlaubt.

Das Semesterticket gilt ausschließlich in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Ist die Studentin oder der Student nicht in der Lage, sich auszuweisen, kann der Kontrolleur nicht überprüfen, ob der Fahrgast tatsächlich berechtigt ist, mit einem Semesterticket zu fahren. Die Studentenausweise werden i.d.R. ohne Lichtbild ausgestellt, woraus sich die Problematik bei der Fahrkartenkotrolle ergibt. Kann bei der Überprüfung der Fahrscheine kein amtlicher Lichtbildausweis zur Identifizierung vorgezeigt werden, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt i.H.v. 40,00 Euro ausgestellt.

Bei Problemen rund um den Nahverkehr schaltet sich auf Anfrage die Schlichtungsstelle Nahverkehr ein. Die Schlichtungsstelle Nahverkehr ist eine unabhängige Einrichtung des Vereins Schlichtungsstelle Nahverkehr e.V., die aus Mitteln des Landes NRW sowie aus Beiträgen der Vereinsmitglieder finanziert wird. Dem Verein gehören die Verbraucher-zentrale Nordrhein-Westfalen, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen sowie Verkehrsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen an. Sie besteht in dieser Form bereits seit 2007 und schlichtet außergerichtliche Streitigkeiten zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgast.

Darüber hinaus erteilt sie Informationen über rechtliche Vorgaben und über das Verfahren der Schlichtung. Eine Rechtsberatung im Einzelfall gegenüber Verbrauchern vor der Schlichtung findet jedoch nicht statt.

Die Schlichtungsstelle Nahverkehr hat aufgrund der eingehenden Beschwerden die Erfahrung gemacht, dass es häufig zu Problemen bei dem Erwerb von Anschlusstickets gibt. Wird aus dem gültigen Tarif heraus- oder hereingefahren, bestehen die Schwierigkeiten oft darin, herauszufinden, ab welchem Bahnhof das weiterführende Ticket gelöst werden muss oder bis zu welchem Bahnhof der zusätzlich erworbene Fahrschein gelten muss.

Fahrgäste des Nahverkehrs NRW können sich bei ungelösten Streitfällen mit Verkehrsunternehmen an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden. Die Schlichtungsstelle Nahverkehr ist über eine Hotline von Mo – Do in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr unter 0211-380-9-380, per Fax unter 0211-380-9-666, per E-Mail unter info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de oder über das Internetportal der Schlichtungsstelle sowie schriftlich unter Schlichtungsstelle Nahverkehr, Mintropstraße 27 in 40215 Düsseldorf zu erreichen.

Die Hotline ist mit zwei Mitarbeiterinnen, Frau Liedtke und Frau Nübold aus der Schlichtungsstelle Nahverkehr besetzt. Sie nehmen den Fall auf und geben in den meisten Fällen bereits eine Einschätzung über die weitere Bearbeitung bzw. die Erfolgsaussicht einer Schlichtung und bleiben in der Regel Ansprechpartner für die Dauer des gesamten Verfahrens.

Bislang konnte die Schlichtungsstelle Nahverkehr das Vertrauen zahlreicher Verbraucherinnen und Verbraucher aus NRW gewinnen und in einer Vielzahl von Beschwerdefällen eine konstruktive und für alle Seiten zufrieden stellende Lösung erreichen.

Die Schlichtungsstelle Nahverkehr ist auch für Sie gerne Ansprechpartner und steht Ihnen bei Fragen und Problemen rund um den Personennahverkehr in NRW zur Verfügung.


Der Text wurde von der Schlichtungsstelle Nahverkehr zur Verfügung gestellt und mit leichten redaktionellen Änderungen übernommen.