Auch alle beurlaubten Studierenden müssen sich zunächst zurückmelden und den gesamten Semesterbeitrag bezahlen. Diejenigen, die das Ticket nicht nutzen möchten, können ohne zusätzliche Begründung einen Erstattungsantrag stellen, wenn sie sich studienbedingt außerhalb des Geltungsbereiches aufhalten oder eine Beurlaubung der RWTH vorweisen können. Ein Anspruch auf Erstattung des Semesterticketbeitrages besteht nicht.
Die Antragsfrist ist der 1. November (WiSe 23:59 Uhr) bzw. der 1. Mai (SoSe 23:59 Uhr).
Die Anträge müssen über das folgende Online-Formular beantragt werden.
Der Antrag muss bis zu dem jeweiligen Datum gestellt sein. Das gilt auch dann, wenn die Anhänge vielleicht noch nicht vorliegen! In dem Fall schreibt bitte ein kurzes Word-Dokument, dass die Anhänge leider noch nicht vorliegen, aber von euch nachgereicht werden. Ihr könnt die dann einfach per Mail an semesterticket@asta.rwth-aachen.de schicken. Aus prozesstechnischen Gründen wird euer Antrag zunächst abgelehnt. Das ist jedoch nicht weiter schlimm und kann später wieder geändert werden.