Auch alle beurlaubten Studierenden müssen sich zunächst zurückmelden und den gesamten Semesterbeitrag bezahlen. Diejenigen, die das Ticket nicht nutzen möchten, können ohne zusätzliche Begründung einen Erstattungsantrag stellen, wenn sie sich studienbedingt außerhalb des Geltungsbereiches aufhalten oder eine Beurlaubung der RWTH vorweisen können. Ein Anspruch auf Erstattung des Semesterticketbeitrages besteht nicht.
Die Antragsfrist ist der 1. November (WiSe 23:59 Uhr) bzw. der 1. Mai (SoSe 23:59 Uhr).
Die Anträge sind an den Sozialausschuss des Studierendenparlaments zu richten und müssen über das folgende Online-Formular beantragt werden.