Wenn ihr im Wintersemester 2023 im ersten, zweiten oder dritten Hochschulsemester eines Bachelorstudiengangs eingeschrieben wart, dann könnt ihr noch bis Montag die Streichung von insgesamt bis zu drei Fehlversuchen von Prüfungen beantragen. 

Dabei muss folgendes erfüllt sein: 

  1. Die Klausur wurde nicht bestanden. 
  1. Es gab keinen Täuschungsversuch, kein Versäumnis oder keinen Rücktritt von der Prüfung ohne triftigen Grund. 

Für Mastervorzugsfächer, für Auflagen und wenn bereits mündliche Ergänzungsprüfungen beantragt oder abgelegt worden sind, gilt die Regelung nicht.  

 

Um die Fehlversuche zu streichen, müsst ihr den Antrag des Zentralen Prüfungsamtes ausfüllen. Auf deren Website findet ihr auch nochmal genauere Informationen und die Antwort auf häufige Fragen.