Sozialdarlehen und Freitische

Wenn du vor finanziellen Herausforderungen stehst, weil du gerade deinen Job verloren hast oder beispielweise familäre Probleme hast, dann gibt es verschiedene kurzfristige und langfristige Unterstützungen, die du nutzen kannst.

Sozialdarlehen der Studierendenschaft

Wir beraten dich zu den Sozialdarlehen, welche du über die Studierendenschaft erhalten kannst. Diese werden vergeben, wenn Studierende unvorhersehbar und unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten. Die Darlehen teilen sich sich in kurzfristige und in langfristige Darlehen.

Für die Beantragung von kurzfristigen oder langfristigen Darlehen sind bestimme Nachweise und Dokumente einzureichen. Beide Darlehensarten sind zinsfrei, so musst du nur die Summe zurückzahlen, welche geliehen wurde.

Weitere Informationen, wie ein solches Darlehen zu beantragen ist, findest du unter hier.

Vor jeder Antragsstellung findet ein persönliches Gespräch mit unserer Sozialreferentin statt, bei dem du alle deine Fragen rund um das Darlehen stellen kannst. Wir können auch helfen, wenn es darum geht, andere Finanzierungsmöglichkeiten zu finden.

Für die Bearbeitung der Anträge ist der Sozialausschuss des Studierendenparlaments zuständig. Der Sozialausschuss ist ein geheim tagender Ausschuss, der sich jeden Antrag ganz genau anschaut und nach einer gewissenhaften Prüfung eine Entscheidung fällt. Wir berufen uns immer auf die Sozialordnung der Studierendenschaft.

Fristen für die Einreichung eines Antrages für ein langfristige oder kurzfristige Sozialdarlehen gibt es nicht.

Freitische

Gemeinsam mit dem Studierendenwerk Aachen betreut der AStA das Freitisch-Projekt. Hiermit wollen wir Studierende der RWTH unterstützen, die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden. Freitisch bedeutet für dich, dass du ein Gericht am Tag kostenlos in allen Mensen des Studierendenwerks essen kannst.

Wer kann einen Freitisch bekommen? Alle Studierenden, welche einen Antrag im Sozialausschuss bewilligt bekommen haben.

Dazu zählen das langfristige Sozialdarlehen, ein proRWTH-Stipendium und eine bewilligte Rückerstattung des Semesterbeitrags aufgrund von sozialer Härte.

Früher war der Anspruch immer mit einer zusätzlichen Antragsstellung verbunden. Mit dem neuen System müsst ihr keinen separaten Antrag stellen! Außerdem gilt der Anspruch jetzt für ein ganzes Semester. So können wir uns alle viel Bürokratie sparen.

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Melde dich bei Fragen zum Thema Sozialdarlehen bei soziales@asta.rwth-aachen.de
Mehr Infos zum Thema Studienfinanzierung findest du hier.
Eine Übersicht über unsere Beratung findest du hier.