Nach einer Entscheidung des Rektorats gilt die Freiversuchsregelung auch im aktuellen Wintersemester für alle Studierende im Bachelor und für Drittversuche im Master. Demnach gelten alle Prüfungen, die nicht bestanden wurden, als nicht unternommen, solange diese angetreten wurden und kein Täuschungsversuch vorliegt. Einzelne Prüfungen in der Medizin sind von der Regelung ausgenommen – diese findet ihr in den Ergänzungsbestimmungen der RWTH oder auf unserer Website.
Die Abmeldung von Prüfungen ist in diesem Semester bis spätestens drei Werktage vor der Prüfung möglich. Außerdem ist eine kurzfristige Abmeldung ohne Attest z.B. aufgrund eines positiven Testergebnisses oder Erkältungssymptomen möglich bei Präsenzprüfungen. Wendet euch in diesem Fall per Mail an das Zentrale Prüfungsamt (ZPA). Bei Onlineprüfungen gilt die Regelung analog, wobei zur Abmeldungen wegen Erkältungssymtomen weiterhin ein Attest benötigt wird.
Aktuell ist noch nicht geklärt, ob die Regelstudienzeit in diesem Semester erneut erhöht wird. Sobald wir mehr Informationen haben, informieren wir euch dazu auf all unseren Kanälen!
Mehr Infos zu aktuellen Regelunge findet ihr unter:
https://www.asta.rwth-aachen.de/corona/
(kh)