Das Rektorat hat ein Fortbestehen der vollständigen Freiversuchsregelung für das Wintersemester 20/21 beschlossen. Die Regelung besagt, dass Studierende beim Nicht-Bestehen einer Prüfung keinen Fehlversuch erhalten insofern die Prüfung angetreten und kein Täuschungsversuch abgelegt wurde. Verglichen mit dem Sommersemester ist die einzige Änderung im Wintersemester, dass die Abmeldung von Klausuren nun nicht mehr unmittelbar vor einer Prüfung möglich sein wird, sondern bis 24h vorher.

Auch in Zukunft werden wir gemeinsam mit der RWTH und den Fachschaften daran arbeiten, die Situation für Studierende stetig zu verbessern. Der Blick auf die kommende Klausurphase zeigt, dass jetzt das Thema Klausuren unter Hygienebedingungen und die Lernraumsituation an der RWTH in den Vordergrund rücken. Außerdem hatten sich einige von euch beschwert, dass scheinbar Klausuren aufgrund des Freiversuchs pauschal schwieriger gestaltet wurden. Auch darauf werden wir ein Auge haben.

Mehr Infos zu aktuellen Regelungen findet ihr unter:
asta.ac/lehre