Gestern ist eine neue Corona-Epidemie-Hochschulverordnung in Kraft getreten, die auch den weiteren Umgang mit der Freiversuchsregelung vorgibt. Die Freiversuchsregelung bleibt mindestens für den Drittversuch erhalten – ihr könnt also nicht durch einen nicht bestandenen Drittversuch rausgeprüft werden. Ob die Freiversuchsregelung auch für den Erst- und Zweitversuch weiter fortgesetzt wird (also genauso, wie es im letzten Semester war), ist dabei den Hochschulleitungen freigestellt. Wir erwarten, dass hierzu in den kommenden Wochen eine Entscheidung der RWTH getroffen wird.

Ihr habt euch sehr stark für eine Fortsetzung der Freiversuchsregelung ausgesprochen. Argumente waren unter anderem verminderter Leistungsdruck, bessere mentale Verfassung und Rücksichtnahme auf die aktuelle erschwerte Lernsituation. Wir werden uns als eure Studierendenvertretung weiterhin für eine Fortsetzung der Freiversuche in der Form des letzten Semesters stark machen. Die Freiversuchsregelung, wie wir sie uns wünschen, sagt grundsätzlich, dass Prüfungen, die nicht bestanden wurden, als nicht unternommen gelten. Die Regelung gilt nicht bei einem Täuschungsversuch oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen.

Die Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung findest du hier.
Mehr Infos zu aktuellen Regelungen an unserer Hochschule findest du hier.

Über weitere Entwicklungen halten wir euch wie gewohnt auf dem Laufenden.