Deutschlandticket-Semesterticket FAQ

In diesem FAQ wollen wir beantworten, was der Stand um das Semesterticket im Kontext des Deutschlandtickets ist. Unser aktueller Semesterticketvertrag läuft mit dem Ende des Wintersemester 23/24 aus. Sollte es für die RWTH nicht bis Anfang Dezember eine Lösung / einen Anschlussvertrag geben, wird es ab dem Sommersemester 2024 in Aachen kein Semesterticket mehr geben. 

(Stand: 27.11.2023) 

Umfrage - Zukunft des Semesterticket: Wie unterscheiden sich die beiden Szenarien?

Alle Studierenden haben am Montag (27.11.23) eine E-Mail mit einem Link zu einer EvaSys-Umfrage zur Zukunft des Semestertickets bekommen. Hierin werden zwei Szenarien genannt. Dabei handelt es sich um Modelle, die in der Politik auf Bundes- bzw. Landesebene zum Zeitpunkt als die Umfrage erstellt wurde in der Diskussion waren. Die Vorschläge kommen von der Politik, es wurden keine Studierendenvertretungen einbezogen. Die Forderungen der Studierendenvertretung unterscheiden sich massiv von den Vorschlägen der Politik. Die seit Monaten verschobene Einigung auf Bundesebene wurde einige Stunden nach Beginn der Umfrage durch den Koordinierungsrat des Deutschlandtickets beschlossen. Die Umfrage soll nun zeigen, ob der Vorschlag der Politik von den Studierenden der RWTH unterstützt wird. Die Umfrage dient dem Studierendenparlament dann als Grundlage für eine Entscheidung zur Fortsetzung des Tickets. Sollte der Vorschlag bei der Abstimmung im Studierendenparlament nicht die notwendige Mehrheit finden, wird es in Aachen ab dem SoSe 2024 kein Semesterticket mehr geben! 

Die Szenarien waren:

  1. Ein bundesweit gültiges, solidarisch finanziertes Semesterticket für aktuell 29,40 Euro pro Monat (gekoppelt an einen Preis von 60 % des Deutschlandtickets). Hierauf konnten Bund und Länder sich nun einigen.
  2. Alternativ – für den Fall, dass es auf Bundesebene zu keiner Einigung gekommen wäre – ein NRW-weit gültiges, solidarisch finanziertes Semesterticket zu einem Preis von aktuell ebenfalls 29,40 Euro pro Monat (gekoppelt an einen Preis von 60 % des Deutschlandtickets). Hierbei wäre es individuell weiterhin möglich gewesen auf eine deutschlandweite Gültigkeit upzugraden. Der Preis für das Upgrade hätte dann bei 19,60 Euro gelegen (49 Euro – 29,40 Euro).

 

Was ist der aktuelle Stand?

Im “Koordinierungsrat des Deutschlandtickets” wurde seit Monaten auf Bund-Länder-Ebene über ein bundesweites Solidarmodell beraten. Am 27.11 wurde dieses Modell auch beschlossen. Die Idee eines bundesweiten Tickets begrüßen wir. Doch der Preis ist viel zu hoch. Er wird bei 29,40 Euro pro Monat liegen. Das entspricht 60 % von 49 Euro. Unserer Einschätzung nach ist das zu teuer, um das Solidarmodell solide zu rechtfertigen und es ist sehr fragwürdig ob dies eine hohe Akzeptanz bei den Studierenden findet. Studierendenvertretungen wurden in der Ausarbeitung nicht mit einbezogen.   

Die lange Unklarheit und der schlechte Vorschlag haben leider wieder einmal gezeigt, dass die soziale Situation der Studierenden nicht so weit oben auf der politischen Tagesordnung steht und die ASten und Studierendenwerke zu den wenigen gehören, die sich für Studierende einsetzen. 

Anfang Oktober hat der WDR Aachen mit uns einen Beitrag zur Situation (mittlerweile veraltet) gedreht. Hier geht es zur Lokalzeit. 

Warum braucht es jetzt eine Lösung? / Wie geht es ab dem Sommersemester 2024 weiter?

Unser aktueller Vertrag über das AVV-Semesterticket läuft noch bis zum 31.03.2024, also bis zum Ende des Wintersemesters 23/24. Da der Preis, den wir aktuell für das Semesterticket zahlen, von den Studierendenschaften, den Verkehrsbetrieben und der Politik als zu hoch eingeschätzt wird, um das Solidarmodell zu rechtfertigen, kann zu den bisherigen Konditionen kein Folgevertrag abgeschlossen werden. 

Wenn es bis Dezember keine bundesweite, landesweite oder kommunale Lösung für das Semesterticket gibt, wird es ab dem Sommersemester 2024 kein Semesterticket mehr geben!

Denn: Einem Semesterticketvertrag muss das Studierendenparlament zustimmen und gleichzeitig die Beitragsordnung entsprechend geändert und veröffentlicht werden. Da die Rückmeldung zum Sommersemester bei der RWTH im Januar beginnt, muss das Studierendenparlament entsprechend im Dezember die Änderung der Beitragsordnung beschließen und dem Vertrag zustimmen. Bei diesen Fristen sind wir an die Vorgaben der Hochschulen bzw. die Rückmeldezeiträume gebunden.  

Wir versuchen weiterhin alles, um Studierenden auch zukünftig bezahlbare und nachhaltige Mobilität zu ermöglichen! 

Übrigens: Auch für den laufenden Vertrag bis zum Ende des Wintersemesters versuchen wir in den Verhandlungen mit den Verkehrsbetrieben den Preis nachträglich nach unten zu korrigieren, sodass es eine Rückerstattung an alle Studierenden – ähnlich wie beim 9-Euro-Ticket – geben könnte. Das Ergebnis ist noch offen. 

Warum hat das Studierendenparlament die Kündigung des SemesterTicket NRW beschlossen?

Das Semesterticket besteht aus drei verschiedenen Verträgen: Die Basis bildet das AVV-Semesterticket. Darauf aufbauend gibt es das SemesterTicket NRW, die Erweiterung des AVV-Semestertickets auf ganz NRW. Zudem gibt es die Erweiterung in die Niederlande (Add-On Zuid-Limburg). So können die Aachener Studierenden mit ihrem Semesterticket durch ganz NRW sowie auf ausgewählten Strecken in Zuid-Limburg fahren.

Der Vertrag über das AVV-Semesterticket läuft zum Ende des Wintersemesters 23/24 aus, hier wurden in der Vergangenheit immer dreijährige Verträge geschlossen. Da der Preis, den wir aktuell für das Semesterticket zahlen, von den Studierendenschaften, den Verkehrsbetrieben und der Politik im Vergleich zum Deutschlandticket als zu hoch eingeschätzt wird, um das Solidarmodell zu rechtfertigen, kann zu den bisherigen Konditionen kein Folgevertrag abgeschlossen werden.

Seit über einem Jahr setzen wir uns deshalb für eine Lösung für das Semesterticket in Zeiten des Deutschlandtickets ein. Das Solidarmodell würde dafür sorgen, dass Studierende deutlich günstiger ein Deutschlandticket erhalten würden. Doch während die Allgemeinheit von großen Preissenkungen profitiert, wird eine Entscheidung über ein deutschlandweit gültiges Semesterticket seit Monaten immer wieder verschoben. Eine alternativ mögliche deutliche Preisreduktion des NRW-Semestertickets wird deshalb ebenfalls nicht durchgeführt. Hier würde der Semesterbeitrag deutlich sinken und der Preis für das monatlich buchbare Deutschlandticket-Upgrade entsprechend steigen. 

Da bislang keine tragfähige Lösung existiert, hat das Studierendenparlament die Kündigung für das SemesterTicket NRW (den Ergänzungsvertrag zum AVV-Semesterticket) beschlossen. Der Ball liegt nun bei der Politik und den Verkehrsbetrieben bis Dezember eine Lösung vorzuschlagen.

Aachen ohne Semesterticket?!

Der Wegfall der Semestertickets hätte zur Folge, dass Mobilität für viele Studierende deutlich teurer werden würde – das widerspricht dem Ziel des 49-Euro-Tickets. Statt das Semesterticket zu nutzen, müssten Studierende sich dann ein 49-Euro-Ticket kaufen, was in Aachen circa 15 Euro mehr im Monat wären, wenn Studierende dauerhaft auf den ÖPNV angewiesen sind.  

Ein Wegfall des Semestertickets ist deshalb nicht hinnehmbar. Besonders, da Studierende strukturell bedingt knapp bei Kasse sind, denn die meisten leben deutlich unter der Armutsgrenze von 1251 Euro im Monat. Zum Vergleich: der BAföG-Höchstsatz liegt aktuell bei 934 Euro im Monat – und dabei bekommen nicht mal 11% der Studierenden überhaupt BAföG. 

Ein weiteres Problem sind die Einnahmen, die für die Verkehrsbetriebe dadurch wegfallen: Feste Einnahmen über – in Aachen – eine Vertragslaufzeit von drei Jahren haben nicht nur in der COVID-19-Pandemie für eine verlässliche Finanzierung gesorgt.  

Um ein paar Zahlen zu nennen: Geht man von einem Preis von im Mittel 35 Euro im Monat für das NRW-Semesterticket aus (konservative Schätzung), ergeben sich bei circa 700.000 Studierenden in NRW (ohne die Fernuni Hagen, die kein Semesterticket hat) 294 Millionen Euro, die dem ÖPNV in NRW als planbare Einnahmen fehlen würden. Bei einem Wegfall des Semestertickets würde die Finanzierung des ÖPNV in NRW zusammenbrechen. 

Und für Aachen: Allein die Semesterticketverträge, die die Aachener ASten abschließen, haben insgesamt pro Jahr ein Vertragsvolumen von über 26 Millionen Euro (AVV-Teil 142,24 Euro (davon 99,87 Euro für die ASEAG und 42,36 Euro für go.Rheinland), NRW-Erweiterung 59,40 Euro, Erweiterung in die Niederlande 5,29 Euro im Semester für ca. 63000 Studierende). Wenn das Semesterticket wegfällt, fehlen der ASEAG 12,6 Mio Euro jährlich. Auch aus diesem Grund hat sich der Stadtrat in einer Resolution einstimmig mit allen Fraktionen für eine Lösung ausgesprochen. 

Wie ist die Situation in anderen Städten? / Ist die Zeit nur in Aachen so knapp?

Aachen ist die einzige Stadt in NRW, in der der Vertrag mit dem Ende des Wintersemesters ausläuft.
Das liegt insbesondere an unterschiedlichen Vertragsmodellen zwischen den Verkehrsbetrieben und den Studierendenschaften. In Aachen gab es dreijährige Verträge und es wurde alle drei Jahre neu verhandelt. In anderen Städten gibt es häufig unbefristete Verträge mit ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten. 

Gekündigt haben mittlerweile auch viele dieser Studierendenschaften, um den Druck auf die Politik schnell eine Lösung für die Semestertickets zu schaffen zu vergrößern. Da die Kündigungsfristen aber meist bei einem Jahr liegen und die Verträge erst im August / September 2023 gekündigt wurden, wird die Kündigung erst zum Wintersemester 24/25 wirksam. 

In Köln gibt es zudem im Dezember parallel zu den dort stattfindenden Hochschulwahlen eine Urabstimmung zur außerordentlichen Kündigung des Semestertickets im laufenden Semester / zum Ende des Semesters. 

Warum muss der Preis für das Semesterticket sinken?

Das Semesterticket wird im Solidarmodell angeboten, d.h. alle zahlen den gleichen Preis für das Ticket – unabhängig davon wie viel sie das Ticket nutzen. Durch die Solidarfinanzierung war unser Semesterticket 80 bis 90 % günstiger als vergleichbare Tickets – und das fast ohne Subventionen.  

Da das 49-Euro-Ticket einen neuen Maßstab an den Preis setzt, muss das Semesterticket günstiger werden. Ansonsten wäre die Solidarfinanzierung unserer Ansicht nach unzulässig. 

Was war die Forderung der Studierendenschaften in NRW?

Kurz nachdem das 49-Euro-Ticket angekündigt wurde, haben sich die ASten in NRW zusammengesetzt und über die Zukunft des Semestertickets nachgedacht: Bereits seit November 2022 fordern wir gemeinsam über das Landes-ASten-Treffen (LAT) NRW ein bundesweit gültiges 129-Euro-Semesterticket (also umgerechnet 21,50 Euro pro Monat). Zum Vergleich: aktuell (im WiSe 23/24) kostet unser NRW-weit gültiges Semesterticket 201,64 Euro pro Semester (33,61 Euro pro Monat, ohne die Erweiterung in die Niederlande). Das Ticket soll – wie bisher auch – solidarfinanziert sein, denn nur so lässt sich der enorme Preisvorteil erzielen. 

Warum Solidarfinanzierung und was heißt das eigentlich?

Alle regulären Studierenden unserer Hochschule sind Teil der Studierendenschaft. Über den Semesterbeitrag bezahlen alle Studierenden einen Mobilitätsbeitrag und erhalten das Semesterticket. Die Studierenden bilden also eine Solidargemeinschaft, in der alle den gleichen Beitrag zahlen – unabhängig davon wie oft die einzelne Person das Semesterticket nutzt. Deshalb wird das Semesterticket auch “Solidarticket” genannt bzw. die zugrundeliegende Finanzierung “Solidarfinanzierung”.  

Die Solidarfinanzierung ermöglicht es, dass das Semesterticket bisher ungefähr 80 bis 90 % günstiger sein konnte als vergleichbare Tickets für den ÖPNV in NRW. Es gibt keine andere Finanzierungsmethode, die ohne externe Subventionen (z.B. von Land oder Bund), einen so geringen Preis ermöglicht. Das Semesterticket ermöglicht deshalb allen Studierenden bezahlbare und nachhaltige Mobilität.  

Ein weiterer Vorteil der Studierendenschaft als Solidargemeinschaft: Einzelnen Mitgliedern kann in sozialen Härtefällen u.a. der Mobilitätsbeitrag erstattet werden. Das heißt, Studierende, die in einer besonderen finanziellen Notlage sind, können ihr Ticket weiterhin nutzen, müssen dafür aber nichts bezahlen. Finanziert wird dies über einen Beitragshärtefonds, in den alle Studierenden der RWTH im Wintersemester 23/24 über den Semesterbeitrag automatisch 0,25 Euro einzahlen. Über Anträge auf soziale Härte entscheidet der Sozialausschuss des Studierendenparlaments. 

Ist es gerecht, dass Studierende weniger zahlen als die Allgemeinheit?

Ja! Da das Semesterticket im Solidarmodell angeboten wird, in dem alle Studierenden den gleichen Beitrag zahlen – unabhängig davon wie viel die einzelne Person das Ticket nutzt -, wäre es rechtlich unzulässig, wenn Studierende den gleichen Preis zahlen würden. 

Denn: Die Rechtmäßigkeit von solidarisch finanzierten Semestertickets haben das Bundesverfassungs– und das Bundesverwaltungsgericht unter anderem damit begründet, dass die Belastung eines Mitglieds der Studierendenschaft, das das Ticket nicht nutzt, gegenüber dem dadurch erzielten Vorteil der gesamten Studierendenschaft gering ist.  

Bisher war dies mit einem Semesterticket, das circa ein Zehntel von vergleichbaren Tickets kostet, gegeben. Doch mit der Einführung des 49-Euro-Tickets ist der Preisvorteil des NRW-Semestertickets gegenüber dem 49-Euro-Ticket minimal geworden und zudem bietet das neue Ticket einen größeren, deutschlandweiten Geltungsbereich.  

Wenn das Semesterticket nicht reformiert wird, ist nach der Einführung des 49- Euro-Tickets mit Klagen von Studierenden zu rechnen und es besteht die Gefahr, dass das Ticket von Gerichten gekippt wird (siehe “Was wäre, wenn das Semesterticket abgeschafft werden würde?”) 

Zudem kann neben der rechtlichen Perspektive auch aus einer sozialen Perspektive argumentiert werden: 

Studierende sind strukturell bedingt knapp bei Kasse, denn die meisten leben deutlich unter der Armutsgrenze von 1251 Euro im Monat. Zum Vergleich: der BAföG-Höchstsatz liegt aktuell bei 934 Euro im Monat – und dabei bekommen nicht mal 11% der Studierenden überhaupt BAföG. 

Außerdem können Arbeitnehmende mit ihrem Jobticket für weniger Geld durch ganz Deutschland fahren als wir Studierenden für NRW-weite Mobilität zahlen. Siehe “Wo ist der Unterschied zwischen dem Semesterticket und dem Jobticket?”. 

Wo ist der Unterschied zwischen dem Semesterticket und dem Jobticket?

Grundsätzlich liegt der Unterschied in der Finanzierung. Unsere Forderung ist, dass das Semesterticket weiterhin im Solidarmodell angeboten und die Gültigkeit auf ganz Deutschland ausgeweitet werden soll. Solidarmodell heißt, dass alle Studierenden – wie heute auch – den gleichen Betrag für das Semesterticket zahlen. Durch diese Finanzierungsmethode kostete das Semesterticket bisher nur circa ein Zehntel von vergleichbaren Tickets. Siehe auch “Warum Solidarfinanzierung und was heißt das eigentlich?” 

Für das Jobticket haben sich Bund und Länder die folgende Lösung überlegt: Arbeitnehmer*innen erhalten ein deutschlandweit gültiges, monatlich kündbares Jobticket, wenn der Arbeitgeber dieses mit mindestens 25% bezuschusst. Dann legt auch der Bund nochmal einen Zuschuss in Höhe von 5% obendrauf und Arbeitnehmer*innen können für maximal 34,30 Euro im Monat durch ganz Deutschland fahren. 

Studierende in NRW MÜSSEN für ihr NRW-Semesterticket also weiterhin um die 35 Euro im Monat (in Aachen 33,61 Euro) zahlen, während Arbeitnehmende für maximal 34,30 Euro im Monat ihr Jobticket kaufen KÖNNEN, mit dem sie dann durch ganz Deutschland fahren können.  

Da Arbeitnehmer*innen 5% Zuschuss zu ihrem Jobticket bekommen, den es für Studierende nicht gibt, ist das ungerecht! 

 

In der Region gibt es auch noch ein besonderes Modell:  
Der VRS bietet Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden ein Deutschlandticket-Jobticket im Solidarmodell (kurz DT JT VRS-Solidarmodell) zum Preis von 31,85 Euro im Monat an. Dem gegenüber zahlen über 100.000 Kölner Studierende im Solidarmodell für ihr auf NRW beschränktes Semesterticket 33,72 Euro im Monat. Wie soll das zusammenpassen? 

Was sind die Probleme des Upgrade-Modells und warum ist das Semesterticket in Gefahr?

Ein grundsätzliches Problem des Upgrade-Modells besteht in der Gefährdung der Akzeptanz der solidarischen Grundfinanzierung. Die Einführung eines Upgrades wirft die Frage auf, warum Personen, die nur in der Stadt und nicht in ganz NRW unterwegs sind, nicht nur einen Basis-Preis nur für die Stadt zahlen oder warum Personen, die den ÖPNV nicht nutzen, überhaupt einen Beitrag zahlen sollen. Verglichen damit, dass das Upgrade optional ist, wird es schwer rechtfertigbar, warum das NRW-Ticket nicht optional ist – denn der Preisvorteil beim Upgrade-Modell ist minimal und beträgt nicht mehr wie bisher bis zu 90%.  

Auch die vergünstigten Angebote beim Jobticket führen dazu, dass das Solidarmodell zu den bisherigen Konditionen nicht mehr attraktiv ist und die Akzeptanz unter den Studierenden sinkt. 

 

Wie hat der AStA seine Position bisher geäußert?

Direkt, nachdem im Oktober 2022 bekannt gegeben wurde, dass die Einführung eines 49-Euro-Tickets geplant ist, haben wir uns als Studierendenschaften über das Landes-ASten-Treffen (LAT) umfassend mit den verschiedenen Modellen und Szenarien für eine Anpassung des NRW-Semestertickets befasst. Die verschiedenen Varianten wurden von uns bereits zum damaligen Zeitpunkt breit und umfassend diskutiert und die jeweiligen Probleme und Vorteile erörtert. Daraus hervor ging der Beschluss des LATs mit der Forderung das NRW-Semesterticket zu einem deutschlandweit gültigen 129-Euro-Semesterticket im Solidarmodell weiterzuentwickeln.  

Dieser Beschluss wurde im November als Pressemitteilung veröffentlicht. Des Weiteren hat der AStA mit zahlreichen Bundes-, Landes- und Kommunalpolitiker*innen, der Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen, dem NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer sowie unzählige Male mit den Verkehrsverbünden und –betrieben gesprochen. 

Mit einer Mitmachaktion und einer Petition, an der sich zehntausende Studierende in NRW beteiligt haben, haben wir auf die Sondersituation der solidarfinanzierten Semestertickets hingewiesen. Zudem haben wir uns teils mehrfach an das Bundeministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), das Kompetenzcenter Marketing (KCM) NRW sowie insbesondere das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) gewendet. 

Außerdem sind wir anlässlich der Verkehrsminister*innenkonferenz im März in Aachen auf die Straße gegangen, haben Pressearbeit gemacht und z.B. den WDR auf unsere Situation aufmerksam gemacht (siehe Lokalzeit).  

Zudem haben wir eine Resolution für den Aachener Stadtrat geschrieben, die von allen Fraktionen getragen und einstimmig angenommen wurde. 

Was ist mit der Erweiterung in die Niederlande / nach Maastricht?

Die Erweiterung in die Niederlande / nach Maastricht kann auch zukünftig weiter bestehen – allerdings nur, wenn es auch auf deutscher Seite ein Semesterticket gibt.

Was ist mit Azubis, Schüler*innen und anderen jungen Menschen?

Verschiedene Gruppen gegeneinander auszuspielen ist der falsche Weg! Das Semesterticket zeigt, dass günstige, soziale und nachhaltige Mobilität für alle möglich ist. Diese Errungenschaft sollte nicht aufs Spiel gesetzt werden, sondern Vorbild für andere Nutzer*innengruppen sein. 

Hilfreiche Links zum Semesterticket

Kontakt

Bei Fragen zum Semesterticket kannst du in unserem FAQ nachschauen oder dich an semesterticket@asta.rwth-aachen.de wenden, falls deine Frage dort nicht beantwortet wird.