Am Donnerstag, den 1. August, ist die 26. BAföG-Novelle in Kraft getreten. Durch die BAföG-Novelle soll mit einem höheren Fördersatz das BAföG an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden und es sollen wieder mehr Studierende BAföG erhalten, die vorher nicht gefördert wurden. Daher ist es sicherlich sinnvoll, noch einmal zu überprüfen, ob eine Förderung für dich möglich ist, auch wenn dies vorher nicht der Fall war.

Erstmals höheres BAföG werden die Studierenden der RWTH zu Beginn des Wintersemesters 2019/20 erhalten. Die Förderungen steigen beim Wohnzuschlag, dem Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung und den Bedarfssätzen. Der Wohnzuschlag wird um 30 Prozent angehoben, um sich den steigenden Wohnkosten anzunähern, von 250 Euro auf 325 Euro. Die gestiegenen Kosten der studentischen Krankenversicherung werden mit dem BAföG-Zuschlag zur Krankenversicherung berücksichtigt. Hierbei werden insbesondere auch höhere Beiträge für Studierenden über 30 Jahre beachtet. Bei der Rückzahlung des BAföGs erfolgt nun ein Schuldenschnitt nach 20 Jahren. Insgesamt steigt der Förderhöchstsatz beim BAföG von 735 Euro auf 861 Euro bis 2020. Die Einkommensfreibeträge werden schrittweise bis 2021 um über 16 Prozent angehoben werden.

Klingt soweit alles gut? Ein paar Dinge gibt es schon noch zu berücksichtigen, z.B. dass alles unterm Höchstsatz nicht zum Leben reicht und viele Studis arbeiten müssen, sich dadurch aber die Regelstudienzeit, das entscheidende Kriterium für BAföG-Förderung, erhöht. Einen Blick in die Pressemitteilung des AStA kannst du hier werfen.