Rundfunkbeitrag

Befreiung

Der Rundfunkbeitrag ist eine Gebühr, die grundsätzlich zunächst jeder Haushalt zahlen muss. Als eigener Haushalt gilt in diesem Kontext auch ein Wohnheimszimmer, selbst wenn die Küche geteilt wird. In einer WG hingegen muss nur ein Beitrag entrichtet werden. Sobald ihr euch bei der Stadt Aachen meldet, werdet ihr auch Post vom „ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice“ bekommen, mit der Aufforderung euch „anzumelden“. Tut ihr das nicht, werdet ihr zwangsangemeldet.

Ein Formular zur Befreiung findet ihr hier.

Ihr seid eine WG?

Alle von euch werden Post bekommen. Eine*r von euch melde sich an und zahle und alle anderen weisen darauf hin, dass sie unter der Beitragsnummer der zahlenden Person laufen. Wenn man in eine WG zieht, sollte man die alte Wohnung abmelden und angeben, dass man zu einer anderen Beitragszahlenden Person zieht. In der WG könnt ihr den Betrag dann ja für den Beitrag zusammenlegen.

 

 

Ihr bekommt BAföG?

Wenn ihr BAföG bezieht, seid ihr befreit für die Dauer eurer Förderung. Sendet einfach eine Kopie eures Positivbescheides dahin. Das BAföG-Amt kann euch außerdem ein Schreiben ausstellen, mithilfe dessen Ihr euch befreien lassen könnt. Wenn ihr allerdings in einer WG wohnt und nur ein Bewohner kein BAföG bekommt, muss der volle Betrag entrichtet werden.

Bei weiteren Fragen, wendet euch an soziales@asta.rwth-aachen.de.