Beauftragte für studentische Hilfskräfte (BSHK)

Zu unseren Aufgaben gehören unter anderem:

  • die Überwachung sowie die Beachtung des geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften,
  • auf angemessene Arbeitsbedingungen hinzuwirken,
  • die Behandlung von Beschwerden von Betroffenen, sowie
  • die Bereitstellung von Informationsmaterialien.

Neben einer allgemeinen Beratung erhaltet ihr auch Hilfe bei allen Problemen oder Fragen die mit eurer Tätigkeit als studentische Hilfskraft einhergehen. Zu den langfristigen Zielen gehört es unter anderem auf einen eigenen Personalrat für die studentischen Mitarbeiter*innen hinzuwirken.

Beratungsangebot

Das Beratungsangebot richtet sich an Studierende, die als studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte an der RWTH Aachen beschäftigt sind. Es kann via Mail, Telefonie oder Internetkonferenz Hilfe geleistet werden.

bshk@rwth-aachen.de

Eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft stellt für viele Studierende die beste Möglichkeit dar, Studium und Arbeit zu verbinden. Sie bietet die Möglichkeit bereits im Studium erste Berufserfahrung zu sammeln und nebenbei Geld zu verdienen. Diese Arbeit ist ein Beschäftigungsverhältnis wie jedes andere auch und es gilt: Es braucht eine Vertretung, die die Interessen der studentischen Mitarbeiter*innen aufgreift und vertritt.

Die meisten deutschen Hochschulen haben bisher keinen eigenen Personalrat für die studentischen Mitarbeiter*innen. Es gilt das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das Hochschulzugangsgesetzes sowie der Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal, zu deren Erfüllung die RWTH verpflichtet ist.