Semesterticket FAQ
Auswirkungen des Deutschlandtickets / 49-Euro-Tickets
Mehr Infos findet ihr in unserem neuen Deutschlandticket-FAQ (Stand 16.11.23)
Wie kann ich das Upgrade auf das Deutschlandticket / 49-Euro-Ticket kaufen?
Mit dem Start des Deutschlandtickets am 01. Mai wird es für das Semesterticket eine Upgrade-Möglichkeit geben:
Das Semesterticket kann ab Mai auf eine deutschlandweite Gültigkeit upgegradet werden, wenn der Differenzbetrag zwischen dem Semesterticket (33,61 Euro pro Monat) und dem 49-Euro-Ticket gezahlt wird. Das Upgrade kostet also 15,39 Euro pro Monat und Studierende zahlen für eine deutschlandweite Gültigkeit die vollen 49 Euro.
Das Upgrade ist monatlich individuell über die naveo-App des AVV (Achtung handygebunden) buchbar. Zudem soll es bald auch an den Ticketautomaten der ASEAG angeboten werden. Es kann zu jedem Zeitpunkt im Monat gebucht werden, ist aber maximal bis zum Ende des jeweiligen Monats gültig (ein am 14. Mai gekauftes Ticket gilt z.B. nur bis zum 31. Mai).
Infos zum Ticketkauf in der naveo-App findet ihr beim AVV: https://avv-forum.de/viewtopic.php?t=163
Insgesamt heißt das: Wenn ihr weiterhin nur NRW-weit oder nach Maastricht fahren wollt, müsst ihr nichts weiter unternehmen und euer Semesterticket funktioniert wie bisher auch. Wenn ihr deutschlandweit fahren wollt, könnt ihr das Upgrade kaufen. Wichtig ist, dass das Upgrade nur zusammen mit dem Semesterticket gültig ist und beide Tickets bei einer Kontrolle vorgezeigt werden müssen!
Mehr Infos findet ihr auf der Website des AVV: https://avv.de/de/aktuelles/deutschlandticket/studierende
Was ist das 129-Euro-Semesterticket / Was ist unsere Forderung?
Kurz nachdem das 49-Euro-Ticket angekündigt wurde, haben sich die ASten in NRW zusammengesetzt und über die Zukunft des Semestertickets nachgedacht: Bereits seit November 2022 fordern wir gemeinsam ein bundesweit gültiges 129-Euro-Semesterticket. Zum Vergleich: aktuell (im SoSe 23) kostet unser NRW-weites Semesterticket knapp 202 Euro pro Semester.
Mehr Infos findest Du in unserem Deutschlandticket FAQ.
Warum muss der Preis für das Semesterticket sinken?
Das Semesterticket wird im Solidarmodell angeboten, d.h. alle zahlen den gleichen Preis für das Ticket – unabhängig davon wie viel sie das Ticket nutzen. Durch die Solidarfinanzierung war unser Semesterticket 80 bis 90 % günstiger als vergleichbare Tickets – und das fast ohne Subventionen.
Da das 49-Euro-Ticket einen neuen Maßstab an den Preis setzt, muss das Semesterticket günstiger werden. Ansonsten wäre die Solidarfinanzierung unserer Ansicht nach unzulässig.
Was ist der aktuelle Stand / Woran hakt es?
Im “Koordinierungsrat des Deutschlandtickets” wird auf Bund-Länder-Ebene aktuell über ein bundesweites Solidarmodell beraten. Das begrüßen wir. Doch der Preis, über den gesprochen wird, ist viel zu hoch. Er soll bei 29,40 Euro pro Monat liegen. Das entspricht 60 % von 49 Euro. Unserer Einschätzung nach ist das aber weiterhin zu teuer, um das Solidarmodell zu rechtfertigen und Akzeptanz bei den Studierenden zu finden. Außerdem wurden bisher keine Studierendenvertretungen in die Ausarbeitung mit einbezogen.
Eine entsprechende Beschlussvorlage liegt seit Mitte Juni 2023 vor. Der Beschluss wird unseren Informationen nach seitdem vom Bundesfinanzminister, Bundesverkehrsminister und der Verkehrsministerin aus Sachsen-Anhalt blockiert. Weder in den Sitzungen des Koordinierungsrats bis Ende September noch auf den Konferenzen der Verkehrsminister*innen im Oktober konnten Bund und Länder sich einigen. Für die Ministerpräsident*innenkonferenz am 06. November wurde eine Entscheidung erwartet, doch diese kam wieder nicht zustande – die Entscheidungen über die Finanzierung des Deutschlandtickets wurden auf 2024 verschoben, das Semesterticket wurde nicht einmal erwähnt.
Wir finden es unfair und halten es für rechtlich unzulässig, dass Studierende aktuell noch den gleichen Preis für ihr Semesterticket zahlen wie vor der Einführung des Deutschlandtickets. Es gibt bereits sehr gute Lösungen für Arbeitnehmer*innen und Schüler*innen – warum nicht auch für Studierende? Die Einführung des Deutschlandtickets hat leider wieder einmal gezeigt, dass die soziale Situation der Studierenden nicht so weit oben auf der politischen Tagesordnung steht und die ASten und Studierendenwerke zu den wenigen gehören, die sich für Studierende einsetzen.
Anfang Oktober hat der WDR Aachen mit uns einen Beitrag zur aktuellen Situation gedreht. Hier geht es zur Lokalzeit.
Warum braucht es jetzt eine Lösung? / Wie geht es ab dem Sommersemester 2024 weiter?
Unser aktueller Vertrag über das AVV-Semesterticket läuft noch bis zum 31.03.2024, also bis zum Ende des Wintersemesters 23/24. Da der Preis, den wir aktuell für das Semesterticket zahlen, von den Studierendenschaften, den Verkehrsbetrieben und der Politik als zu hoch eingeschätzt wird, um das Solidarmodell zu rechtfertigen, kann zu den bisherigen Konditionen kein Folgevertrag abgeschlossen werden.
Wenn es bis Dezember keine bundesweite, landesweite oder kommunale Lösung für das Semesterticket gibt, wird es ab dem Sommersemester 2024 kein Semesterticket mehr geben!
Denn: Einem Semesterticketvertrag muss das Studierendenparlament zustimmen und gleichzeitig die Beitragsordnung entsprechend geändert und veröffentlicht werden. Da die Rückmeldung zum Sommersemester bei der RWTH im Januar beginnt, muss das Studierendenparlament entsprechend im Dezember die Änderung der Beitragsordnung beschließen und dem Vertrag zustimmen. Bei diesen Fristen sind wir an die Vorgaben der Hochschulen bzw. die Rückmeldezeiträume gebunden.
Wir versuchen weiterhin alles, um Studierenden auch zukünftig bezahlbare und nachhaltige Mobilität zu ermöglichen!
Übrigens: Auch für den laufenden Vertrag bis zum Ende des Wintersemesters versuchen wir in den Verhandlungen mit den Verkehrsbetrieben den Preis nachträglich nach unten zu korrigieren, sodass es eine Rückerstattung an alle Studierenden – ähnlich wie beim 9-Euro-Ticket – geben könnte. Das Ergebnis ist noch offen.
Allgemein
Warum erhöht sich das Semesterticket jedes Semester?
Unser Semesterticket besteht aus drei verschiedenen Teilen bzw. Verträgen: Dem AVV-Teil, der NRW-Erweiterung und der Erweiterung in die Niederlande.
Zum AVV: Der AStA hat mit dem Aachener Verkehrsverbund, der ASEAG und go.Rheinland einen Vertrag über das AVV-Semesterticket geschlossen. Dieser Vertrag wird alle drei Jahre erneuert und neu verhandelt. D.h. die Preise werden immer drei Jahre im Voraus festgelegt. Aufgrund von Inflation werden dort auch Preissteigerungen eingepreist, die einmal jährlich zum Sommersemester erfolgen. Als Studierendenvertretung setzen wir uns natürlich dafür ein, dass die Preissteigerungen so gering wie möglich ausfallen.
Dem AStA ist es z.B. gelungen durchzusetzen, dass aufgrund der Corona-Pandemie der Preis ab dem SoSe2020 für zwei Jahre konstant geblieben ist.
Zur Erweiterung in die Niederlande: Hier gilt das gleiche Prinzip. Der AStA verhandelt selbst und die Verträge laufen drei Jahre.
Anders läuft das bei der Erweiterung unseres Semestertickets auf ganz NRW. Hier bestimmt eine Art Landesbehörde, das Kompetenzcenter Marketing NRW, den Preis. Wir haben darauf als AStA leider keinen Einfluss.
Wie erhalte ich mein Semesterticket?
Dein Semesterticket wird durch die ASEAG ausgestellt und dir per Post zugeschickt (an die in RWTHonline hinterlegte Studienadresse). Bitte beachte, dass dafür deine Einschreibung vollständig abgeschlossen sein muss. d. h. du musst alle Dokumente korrekt bei der RWTH eingereicht sowie den Semesterbeitrag bezahlt haben.
Wann erhalte ich mein Semesterticket?
Wenn du dich bis 30 Tage vor dem Semesterbeginn eingeschrieben hast, erhältst du dein Ticket spätestens zwei Wochen vor Semesterbeginn. Wenn du dich nicht später als zehn Tage vor Semesterbeginn einschreibst, schickt die ASEAG das Ticket spätestens drei Tage vor Semesterbeginn an dich. Wenn du dich später als zehn Tage vor Semesterbeginn oder nach dem Semesterbeginn einschreibst, kannst du davon ausgehen, dass dir das Ticket innerhalb von drei bis fünf Tagen zugestellt wird. Sollte das nicht passieren, wende dich bitte direkt an die ASEAG – entweder per E-Mail unter semesterticket@aseag.de oder direkt vor Ort im Kundencenter.
Was muss ich bei der Adresse beachten? Wird das Semesterticket auch ins Ausland gesendet?
Das Ticket wird durch die ASEAG an die in RWTHonline hinterlegte Studienadresse geschickt. Wenn diese nicht vorhanden ist, wird das Ticket an die hinterlegte Heimatadresse geschickt. Das Ticket wird allerdings nur versendet, wenn die hinterlegte Adresse in Deutschland, den Niederlanden oder Belgien ist. In anderen Fällen verbleibt das Ticket bei der ASEAG und kann dort im Kundencenter abgeholt werden.
Bitte halte deine Adresse in RWTHonline unbedingt aktuell, ansonsten kann dir kein neues Semesterticket zugeschickt werden, wenn z. B. dein altes Ticket abgelaufen ist.
Kann das Semesterticket auch persönlich abgeholt werden?
Was können Gründe dafür sein, dass ich noch kein Semesterticket bekommen habe?
Mögliche Gründe dafür, dass du das Ticket noch nicht erhalten hast, könnten sein:
- Deine Einschreibung ist noch nicht vollständig. Zum Beispiel wegen fehlender Unterlagen. Es müssen alle Dokumente bei der RWTH vollständig eingereicht worden sein, auch z. B. der Nachweis über die Krankenversicherung.
- Du hast deinen Semesterbeitrag noch nicht bezahlt.
- Deine Adresse ist falsch in RWTHonline hinterlegt.
- Deine Adresse liegt außerhalb von Deutschland, den Niederlanden oder Belgien. In diesem Fall wird dir das Ticket nicht direkt zugesendet, sondern muss vor Ort im Kundencenter der ASEAG abgeholt werden.
- Du hast deine Adresse (in RWTHonline) geändert, nachdem das Ticket schon durch die ASEAG produziert wurde, sodass die ASEAG es an deine alte Adresse geschickt hat und das Ticket nicht zugestellt werden konnte. In diesem Fall ist das Ticket als Postrückläufer wieder bei der ASEAG gelandet und du kannst es dort im Kundencenter abholen.
Wer ist für die Ausstellung des Semestertickets zuständig?
Die ASEAG ist als Verkehrsunternehmen für die Ausstellung und den Versand der Tickets zuständig. Der AStA hat damit als Studierendenvertretung nichts zu tun. Daher können wir dir z. B. auch nicht sagen, ob dein Ticket bereits durch die ASEAG verschickt wurde, nachdem du dich neu eingeschrieben hast. Wenn dein Ticket nicht rechtzeitig angekommen ist, wende dich bitte direkt an die ASEAG unter semesterticket@aseag.de oder vor Ort im Kundencenter.
Wo gilt das Semesterticket?
Das Semesterticket gilt in allen Zügen (RE, RB, S-Bahn, U-Bahn und Straßenbahnen) sowie Bussen des Nahverkehrs in ganz NRW sowie auf ausgewählten Strecken außerhalb von NRW. Zudem können Studierende der RWTH, FH und KatHo Aachen mit ihrem Semesterticket ausgewählte Strecken in Süd-Limburg (Niederlande) nutzen. Eine Übersicht findet sich ebenfalls hier: https://www.asta.rwth-aachen.de/service/infos-zum-semesterticket/.
Gilt das Semesterticket auch in Belgien?
Mit dem Semesterticket kann nur die Linie 24 bis Kelmis Bruch in Belgien genutzt werden. Ansonsten hat das Semesterticket keine Gültigkeit in Belgien.
Ist es erlaubt eine Person oder ein Fahrrad mitzunehmen?
Nein. Eine Ausnahme bildet die Mitnahme von Kindern nach den jeweiligen Bestimmungen der Verkehrsverbünde. Im AVV darfst du z.B. bis zu drei Kinder unter 15 Jahren kostenlos auf deinem Semesterticket mitnehmen.
Zudem gibt es manchmal Aktionen der Verkehrsverbünde für Abo-Kund*innen. Dann kann die Personen und ggf. Fahrradmitnahme für bestimmte Aktionstage oder -zeiträume erlaubt sein. Wir informieren über entsprechende Informationen immer explizit.
Mein Semesterticket ist abgelaufen. Was kann ich tun?
Die Chipkarten haben eine maximale Geltungsdauer von fünf Jahren. Somit werden diese regelmäßig ausgetauscht. Sofern Studierende weiterhin berechtigt sind, erhalten diese über den Postweg automatisch eine neue Chipkarte. Die ASEAG versendet das neue Ticket ca. zwei Wochen bevor das alte Ticket ausläuft, damit eine fortlaufende Mobilität gewährleitstet werden kann. Bitte halte aus diesem Grund deine Adresse in RWTHonline immer aktuell!
Erhältst du nicht rechtzeitig ein neues Ticket, weil z. B. deine Adresse nicht richtig in RWTHonline hinterlegt ist, wird es wahrscheinlich als Postrückläufer wieder bei der ASEAG gelandet sein. In dem Fall kannst du dein neues Ticket im Kundencenter der ASEAG abholen. Eine Gebühr wird hierfür nicht fällig.
Mehr Informationen und Informationen zum nächsten Chipkartentausch finden sich auf der Internetseite der RWTH: https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Mobilitaet/Semesterticket/~omxh/FAQ-eTicket/
Das alte Ticket kann entsorgt werden: einfach die Karte möglichst kleinteilig zerschneiden, alle lesbaren persönlichen Daten – wie Name und Kundennummer – unkenntlich machen und bei einer Sammelstelle für Elektrogeräte abgeben (Chipkarten gelten gesetzlich als Elektrogeräte). Alternativ kann die Chipkarte an das Kundencenter der ASEAG geschickt werden. Dann übernimmt die ASEAG die Entsorgung für dich.
Hat das Semesterticket ein Ablaufdatum?
Ja, die Chipkarten haben i. A. eine maximale Geltungsdauer von fünf Jahren. Wie lange dein Semesterticket maximal noch gültig ist, erkennst du an dem Aufdruck auf dem Ticket in der Form Monat/Jahr. Beispiel: Bei dem Aufdruck 7/22 ist das Ticket bis Ende Juli 2022 gültig.
Wenn die Tickets abgelaufen sind, werden diese standardmäßig ausgetauscht, d. h. Studierende, die weiterhin berechtigt sind, erhalten automatisch ein neues Ticket per Post zugeschickt (an die in RWTHonline hinterlegte Studienadresse). Dabei ist zu beachten, dass das neue Ticket erst genutzt werden kann, wenn das alte abgelaufen ist. In dem oben genannten Beispiel müsste das alte Semesterticket bis zum 31.07. genutzt werden und ab dem 01.08. muss das neue Ticket genutzt werden.
Das alte Ticket kann dann entsorgt werden: einfach die Karte möglichst kleinteilig zerschneiden, alle lesbaren persönlichen Daten – wie Name und Kundennummer – unkenntlich machen und bei einer Sammelstelle für Elektrogeräte abgeben (Chipkarten gelten gesetzlich als Elektrogeräte). Alternativ kann die Chipkarte an das Kundencenter der ASEAG geschickt werden. Dann übernimmt die ASEAG die Entsorgung für dich.
Ich habe mein Semesterticket verloren, was kann ich tun?
Du kannst dir im Kundencenter der ASEAG gegen Vorlage einer gültigen Studienbescheinigung ein neues Ticket ausstellen lassen. Hierfür ist allerdings eine geringe Gebühr fällig.
Kann ich den Mobilitätsbeitrag zurückerstattet bekommen, wenn ich das Ticket nicht nutze?
Nein, das ist i. A. nicht möglich, da das Semesterticket ein solidarisch finanziertes Ticket ist. Es ist nur deswegen so viel günstiger als andere Tickets, weil alle den gleichen Betrag zahlen – unabhängig davon wie viel die einzelne Person das Ticket nutzt. Du kannst den Mobilitätsbeitrag aber in Sonderfällen z. B. aufgrund eines Auslandssemesters oder sozialer Härte zurückerstattet bekommen. Hier findest du mehr Informationen: https://www.asta.rwth-aachen.de/entwurf-rueckerstattung-des-mobilitaetsbeitrages/.
Kann ich das Semesterticket auch nutzen, wenn ich beurlaubt bin?
Ja, du kannst dein Ticket ganz normal nutzen – außer du hast dir den Mobilitätsbeitrag aufgrund der Beurlaubung zurückerstatten lassen (siehe „Kann ich das Semesterticket auch nutzen, wenn ich den Mobilitätsbeitrag zurückerstattet bekommen habe?“)
Kann ich das Semesterticket auch nutzen, wenn ich den Mobilitätsbeitrag zurückerstattet bekommen habe?
Nein, wenn dir der Mobilitätsbeitrag z. B. aufgrund einer Beurlaubung, eines Auslandsaufenthalts o. ä. zurückerstattet wird, ist dein Ticket in dem Semester nicht gültig, für das die Rückerstattung erfolgt ist. Es gilt dann erst wieder mit Beginn des folgenden Semesters (01.10. oder 01.04.).
Dies gilt nicht bei einer Rückerstattung aufgrund von sozialer Härte. In dem Fall kannst du dein Ticket normal nutzen.
Was passiert, wenn ich mich vor dem Semesterende exmatrikuliere? Ist mein Ticket dann noch bis zum Ende des Semesters gültig?
Nein, die Gültigkeit des Tickets erlischt mit der Exmatrikulation. Wenn du dich mehr als einen Monat vor Semesterende exmatrikulierst, kannst du dir den Mobilitätsbeitrag anteilig erstatten lassen. Alle Informationen dazu findest du unter https://www.asta.rwth-aachen.de/beratung/semesterticket/.
Ich wurde ohne Semesterticket kontrolliert, was kann ich tun?
Wenn du ein gültiges Semesterticket besitzt, aber bei einer Kontrolle dein Ticket nicht vorzeigen konntest, weil du es z. B. verloren oder vergessen hast, musst du nicht den vollen Preis fürs „Schwarzfahren“ bezahlen. Du kannst dann dein gültiges Ticket bei der Bahn nach zeigen und musst nur eine Bearbeitungsgebühr bezahlen (ohne Gewähr). Informationen dazu findest du unter https://www.db-fahrpreisnacherhebung.de/faq.html.
Hilfreiche Links zum Semesterticket
Kontakt
Bei Fragen zum Semesterticket kannst du in unserem FAQ nachschauen oder dich an semesterticket@asta.rwth-aachen.de wenden, falls deine Frage dort nicht beantwortet wird.