Semesterticket FAQ
Wie wirkt sich das Deutschlandticket / 49-Euro-Ticket auf das Semesterticket aus?
Mit dem Start des Deutschlandtickets am 01. Mai wird es für das Semesterticket eine Upgrade-Möglichkeit geben:
Das Semesterticket kann ab Mai auf eine deutschlandweite Gültigkeit upgegradet werden, wenn der Differenzbetrag zwischen dem Semesterticket (33,61 Euro pro Monat) und dem 49-Euro-Ticket gezahlt wird. Das Upgrade kostet also 15,39 Euro pro Monat und Studierende zahlen für eine deutschlandweite Gültigkeit die vollen 49 Euro.
Das Upgrade ist monatlich individuell über die naveo-App des AVV (Achtung handygebunden) oder die Website ots-nrw.de (PDF-Ticket, das auch ausgedruckt werden kann) buchbar. Zudem soll es bald auch an den Ticketautomaten der ASEAG angeboten werden. Es kann zu jedem Zeitpunkt im Monat gebucht werden, ist aber maximal bis zum Ende des jeweiligen Monats gültig (ein am 14. Mai gekauftes Ticket gilt z.B. nur bis zum 31. Mai).
Infos zum Ticketkauf in der naveo-App findet ihr beim AVV: https://avv-forum.de/viewtopic.php?t=163
Insgesamt heißt das: Wenn ihr weiterhin nur NRW-weit oder nach Maastricht fahren wollt, müsst ihr nichts weiter unternehmen und euer Semesterticket funktioniert wie bisher auch. Wenn ihr deutschlandweit fahren wollt, könnt ihr das Upgrade kaufen. Wichtig ist, dass das Upgrade nur zusammen mit dem Semesterticket gültig ist und beide Tickets bei einer Kontrolle vorgezeigt werden müssen!
Mehr Infos findet ihr auf der Website des AVV: https://avv.de/de/aktuelles/deutschlandticket/studierende
Wie erhalte ich mein Semesterticket?
Dein Semesterticket wird durch die ASEAG ausgestellt und dir per Post zugeschickt (an die in RWTHonline hinterlegte Studienadresse). Bitte beachte, dass dafür deine Einschreibung vollständig abgeschlossen sein muss. d. h. du musst alle Dokumente korrekt bei der RWTH eingereicht sowie den Semesterbeitrag bezahlt haben.
Wann erhalte ich mein Semesterticket?
Wenn du dich bis 30 Tage vor dem Semesterbeginn eingeschrieben hast, erhältst du dein Ticket spätestens zwei Wochen vor Semesterbeginn. Wenn du dich nicht später als zehn Tage vor Semesterbeginn einschreibst, schickt die ASEAG das Ticket spätestens drei Tage vor Semesterbeginn an dich. Wenn du dich später als zehn Tage vor Semesterbeginn oder nach dem Semesterbeginn einschreibst, kannst du davon ausgehen, dass dir das Ticket innerhalb von drei bis fünf Tagen zugestellt wird. Sollte das nicht passieren, wende dich bitte direkt an die ASEAG – entweder per E-Mail unter semesterticket@aseag.de oder direkt vor Ort im Kundencenter.
Was muss ich bei der Adresse beachten? Wird das Semesterticket auch ins Ausland gesendet?
Das Ticket wird durch die ASEAG an die in RWTHonline hinterlegte Studienadresse geschickt. Wenn diese nicht vorhanden ist, wird das Ticket an die hinterlegte Heimatadresse geschickt. Das Ticket wird allerdings nur versendet, wenn die hinterlegte Adresse in Deutschland, den Niederlanden oder Belgien ist. In anderen Fällen wird das Ticket an das jeweilige International Office geschickt und kann dort abgeholt werden.
Bitte halte deine Adresse in RWTHonline unbedingt aktuell, ansonsten kann dir kein neues Semesterticket zugeschickt werden, wenn z. B. dein altes Ticket abgelaufen ist.
Kann das Semesterticket auch persönlich abgeholt werden?
Was können Gründe dafür sein, dass ich noch kein Semesterticket bekommen habe?
Mögliche Gründe dafür, dass du das Ticket noch nicht erhalten hast, könnten sein:
- Deine Einschreibung ist noch nicht vollständig. Zum Beispiel wegen fehlender Unterlagen. Es müssen alle Dokumente bei der RWTH vollständig eingereicht worden sein, auch z. B. der Nachweis über die Krankenversicherung.
- Du hast deinen Semesterbeitrag noch nicht bezahlt.
- Deine Adresse ist falsch in RWTHonline hinterlegt.
- Deine Adresse liegt außerhalb von Deutschland, den Niederlanden oder Belgien. In diesem Fall wird dir das Ticket nicht direkt zugesendet, sondern an das jeweilige International Office, wo du es dann abholen kannst.
- Du hast deine Adresse (in RWTHonline) geändert, nachdem das Ticket schon durch die ASEAG produziert wurde, sodass die ASEAG es an deine alte Adresse geschickt hat und das Ticket nicht zugestellt werden konnte. In diesem Fall ist das Ticket als Postrückläufer wieder bei der ASEAG gelandet und du kannst es dort im Kundencenter abholen.
Wer ist für die Ausstellung des Semestertickets zuständig?
Die ASEAG ist als Verkehrsunternehmen für die Ausstellung und den Versand der Tickets zuständig. Der AStA hat damit als Studierendenvertretung nichts zu tun. Daher können wir dir z. B. auch nicht sagen, ob dein Ticket bereits durch die ASEAG verschickt wurde, nachdem du dich neu eingeschrieben hast. Wenn dein Ticket nicht rechtzeitig angekommen ist, wende dich bitte direkt an die ASEAG unter semesterticket@aseag.de oder vor Ort im Kundencenter.
Wo gilt das Semesterticket?
Das Semesterticket gilt in allen Zügen (RE, RB, S-Bahn, U-Bahn und Straßenbahnen) sowie Bussen des Nahverkehrs in ganz NRW sowie auf ausgewählten Strecken außerhalb von NRW. Zudem können Studierende der RWTH, FH und KatHo Aachen mit ihrem Semesterticket ausgewählte Strecken in Süd-Limburg (Niederlande) nutzen. Eine Übersicht findet sich ebenfalls hier: https://www.asta.rwth-aachen.de/service/infos-zum-semesterticket/.
Gilt das Semesterticket auch in Belgien?
Mit dem Semesterticket kann nur die Linie 24 bis Kelmis Bruch in Belgien genutzt werden. Ansonsten hat das Semesterticket keine Gültigkeit in Belgien.
Ist es erlaubt eine Person oder ein Fahrrad mitzunehmen?
Nein. Eine Ausnahme bildet die Mitnahme von Kindern nach den jeweiligen Bestimmungen der Verkehrsverbünde. Im AVV darfst du z.B. bis zu drei Kinder unter 15 Jahren kostenlos auf deinem Semesterticket mitnehmen.
Zudem gibt es manchmal Aktionen der Verkehrsverbünde für Abo-Kund*innen. Dann kann die Personen und ggf. Fahrradmitnahme für bestimmte Aktionstage oder -zeiträume erlaubt sein. Wir informieren über entsprechende Informationen immer explizit.
Mein Semesterticket ist abgelaufen. Was kann ich tun?
Die Chipkarten haben eine maximale Geltungsdauer von fünf Jahren. Somit werden diese regelmäßig ausgetauscht. Sofern Studierende weiterhin berechtigt sind, erhalten diese über den Postweg automatisch eine neue Chipkarte. Die ASEAG versendet das neue Ticket ca. zwei Wochen bevor das alte Ticket ausläuft, damit eine fortlaufende Mobilität gewährleitstet werden kann. Bitte halte aus diesem Grund deine Adresse in RWTHonline immer aktuell!
Erhältst du nicht rechtzeitig ein neues Ticket, weil z. B. deine Adresse nicht richtig in RWTHonline hinterlegt ist, wird es wahrscheinlich als Postrückläufer wieder bei der ASEAG gelandet sein. In dem Fall kannst du dein neues Ticket im Kundencenter der ASEAG abholen. Eine Gebühr wird hierfür nicht fällig.
Mehr Informationen und Informationen zum nächsten Chipkartentausch finden sich auf der Internetseite der RWTH: https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Mobilitaet/Semesterticket/~omxh/FAQ-eTicket/
Das alte Ticket kann entsorgt werden: einfach die Karte möglichst kleinteilig zerschneiden, alle lesbaren persönlichen Daten – wie Name und Kundennummer – unkenntlich machen und bei einer Sammelstelle für Elektrogeräte abgeben (Chipkarten gelten gesetzlich als Elektrogeräte). Alternativ kann die Chipkarte an das Kundencenter der ASEAG geschickt werden. Dann übernimmt die ASEAG die Entsorgung für dich.
Hat das Semesterticket ein Ablaufdatum?
Ja, die Chipkarten haben i. A. eine maximale Geltungsdauer von fünf Jahren. Wie lange dein Semesterticket maximal noch gültig ist, erkennst du an dem Aufdruck auf dem Ticket in der Form Monat/Jahr. Beispiel: Bei dem Aufdruck 7/22 ist das Ticket bis Ende Juli 2022 gültig.
Wenn die Tickets abgelaufen sind, werden diese standardmäßig ausgetauscht, d. h. Studierende, die weiterhin berechtigt sind, erhalten automatisch ein neues Ticket per Post zugeschickt (an die in RWTHonline hinterlegte Studienadresse). Dabei ist zu beachten, dass das neue Ticket erst genutzt werden kann, wenn das alte abgelaufen ist. In dem oben genannten Beispiel müsste das alte Semesterticket bis zum 31.07. genutzt werden und ab dem 01.08. muss das neue Ticket genutzt werden.
Das alte Ticket kann dann entsorgt werden: einfach die Karte möglichst kleinteilig zerschneiden, alle lesbaren persönlichen Daten – wie Name und Kundennummer – unkenntlich machen und bei einer Sammelstelle für Elektrogeräte abgeben (Chipkarten gelten gesetzlich als Elektrogeräte). Alternativ kann die Chipkarte an das Kundencenter der ASEAG geschickt werden. Dann übernimmt die ASEAG die Entsorgung für dich.
Ich habe mein Semesterticket verloren, was kann ich tun?
Du kannst dir im Kundencenter der ASEAG gegen Vorlage einer gültigen Studienbescheinigung ein neues Ticket ausstellen lassen. Hierfür ist allerdings eine geringe Gebühr fällig.
Kann ich den Mobilitätsbeitrag zurückerstattet bekommen, wenn ich das Ticket nicht nutze?
Nein, das ist i. A. nicht möglich, da das Semesterticket ein solidarisch finanziertes Ticket ist. Es ist nur deswegen so viel günstiger als andere Tickets, weil alle den gleichen Betrag zahlen – unabhängig davon wie viel die einzelne Person das Ticket nutzt. Du kannst den Mobilitätsbeitrag aber in Sonderfällen z. B. aufgrund eines Auslandssemesters oder sozialer Härte zurückerstattet bekommen. Hier findest du mehr Informationen: https://www.asta.rwth-aachen.de/entwurf-rueckerstattung-des-mobilitaetsbeitrages/.
Kann ich das Semesterticket auch nutzen, wenn ich beurlaubt bin?
Ja, du kannst dein Ticket ganz normal nutzen – außer du hast dir den Mobilitätsbeitrag aufgrund der Beurlaubung zurückerstatten lassen (siehe „Kann ich das Semesterticket auch nutzen, wenn ich den Mobilitätsbeitrag zurückerstattet bekommen habe?“)
Kann ich das Semesterticket auch nutzen, wenn ich den Mobilitätsbeitrag zurückerstattet bekommen habe?
Nein, wenn dir der Mobilitätsbeitrag z. B. aufgrund einer Beurlaubung, eines Auslandsaufenthalts o. ä. zurückerstattet wird, ist dein Ticket in dem Semester nicht gültig, für das die Rückerstattung erfolgt ist. Es gilt dann erst wieder mit Beginn des folgenden Semesters (01.10. oder 01.04.).
Dies gilt nicht bei einer Rückerstattung aufgrund von sozialer Härte. In dem Fall kannst du dein Ticket normal nutzen.
Was passiert, wenn ich mich vor dem Semesterende exmatrikuliere? Ist mein Ticket dann noch bis zum Ende des Semesters gültig?
Nein, die Gültigkeit des Tickets erlischt mit der Exmatrikulation. Wenn du dich mehr als einen Monat vor Semesterende exmatrikulierst, kannst du dir den Mobilitätsbeitrag anteilig erstatten lassen. Alle Informationen dazu findest du unter https://www.asta.rwth-aachen.de/beratung/semesterticket/.
Ich wurde ohne Semesterticket kontrolliert, was kann ich tun?
Wenn du ein gültiges Semesterticket besitzt, aber bei einer Kontrolle dein Ticket nicht vorzeigen konntest, weil du es z. B. verloren oder vergessen hast, musst du nicht den vollen Preis fürs „Schwarzfahren“ bezahlen. Du kannst dann dein gültiges Ticket bei der Bahn nach zeigen und musst nur eine Bearbeitungsgebühr bezahlen (ohne Gewähr). Informationen dazu findest du unter https://www.db-fahrpreisnacherhebung.de/faq.html.
Hilfreiche Links zum Semesterticket
Kontakt
Bei Fragen zum Semesterticket kannst du in unserem FAQ nachschauen oder dich an semesterticket@asta.rwth-aachen.de wenden, falls deine Frage dort nicht beantwortet wird.