Semesterticket FAQ

Auswirkungen des Deutschlandtickets / 49-Euro-Tickets

Wie kann ich das Upgrade auf das Deutschlandticket / 49-Euro-Ticket kaufen?

Mit dem Start des Deutschlandtickets am 01. Mai wird es für das Semesterticket eine Upgrade-Möglichkeit geben:

Das Semesterticket kann ab Mai auf eine deutschlandweite Gültigkeit upgegradet werden, wenn der Differenzbetrag zwischen dem Semesterticket (33,61 Euro pro Monat) und dem 49-Euro-Ticket gezahlt wird. Das Upgrade kostet also 15,39 Euro pro Monat und Studierende zahlen für eine deutschlandweite Gültigkeit die vollen 49 Euro. 

Das Upgrade ist monatlich individuell über die naveo-App des AVV (Achtung handygebunden) buchbar. Es kann zu jedem Zeitpunkt im Monat gebucht werden, ist aber maximal bis zum Ende des jeweiligen Monats gültig (ein am 14. Januar gekauftes Ticket gilt z.B. nur bis zum 31. Januar).
Infos zum Ticketkauf in der naveo-App findet ihr beim AVV: https://avv-forum.de/viewtopic.php?t=163 

Insgesamt heißt das: Wenn ihr weiterhin nur NRW-weit oder nach Maastricht fahren wollt, müsst ihr nichts weiter unternehmen und euer Semesterticket funktioniert wie bisher auch. Wenn ihr deutschlandweit fahren wollt, könnt ihr das Upgrade kaufen. Wichtig ist, dass das Upgrade nur zusammen mit dem Semesterticket gültig ist und beide Tickets bei einer Kontrolle vorgezeigt werden müssen! 

Mehr Infos findet ihr auf der Website des AVV: https://avv.de/de/aktuelles/deutschlandticket/studierende 

Werde ich im nächsten Semester noch ein Semesterticket haben?

Ja und nicht nur das. Ab dem 01. April 2024 wird die Gültigkeit des Semestertickets von der bisherigen NRW-weiten Gültigkeit auf ganz Deutschland erweitert. Das Semesterticket ermöglicht dir dann mit dem Nahverkehr ohne zusätzliche Kosten durch ganz Deutschland zu fahren. Auch in den Niederlanden wird der Geltungsbereich auf alle Busse und Bahnen des Regionalverkehrs im Bereich Süd Limburg ausgeweitet. Weitere Infos findet ihr hier.

Allgemein

Warum erhöht sich das Semesterticket jedes Semester?

Unser Semesterticket besteht aus drei verschiedenen Teilen bzw. Verträgen: Dem AVV-Teil, der NRW-Erweiterung und der Erweiterung in die Niederlande. 

Zum AVV: Der AStA hat mit dem Aachener Verkehrsverbund, der ASEAG und go.Rheinland einen Vertrag über das AVV-Semesterticket geschlossen. Dieser Vertrag wird alle drei Jahre erneuert und neu verhandelt. D.h. die Preise werden immer drei Jahre im Voraus festgelegt. Aufgrund von Inflation werden dort auch Preissteigerungen eingepreist, die einmal jährlich zum Sommersemester erfolgen. Als Studierendenvertretung setzen wir uns natürlich dafür ein, dass die Preissteigerungen so gering wie möglich ausfallen.  

Dem AStA ist es z.B. gelungen durchzusetzen, dass aufgrund der Corona-Pandemie der Preis ab dem SoSe2020 für zwei Jahre konstant geblieben ist. 

Zur Erweiterung in die Niederlande: Hier gilt das gleiche Prinzip. Der AStA verhandelt selbst und die Verträge laufen drei Jahre. 

Anders läuft das bei der Erweiterung unseres Semestertickets auf ganz NRW. Hier bestimmt eine Art Landesbehörde, das Kompetenzcenter Marketing NRW, den Preis. Wir haben darauf als AStA leider keinen Einfluss.

Wie erhalte ich mein Semesterticket?

Dein Semesterticket wird durch die ASEAG ausgestellt und dir per Post zugeschickt (an die in RWTHonline hinterlegte Studienadresse). Bitte beachte, dass dafür deine Einschreibung vollständig abgeschlossen sein muss. d. h. du musst alle Dokumente korrekt bei der RWTH eingereicht sowie den Semesterbeitrag bezahlt haben.

Wann erhalte ich mein Semesterticket?

Wenn du dich bis 30 Tage vor dem Semesterbeginn eingeschrieben hast, erhältst du dein Ticket spätestens zwei Wochen vor Semesterbeginn. Wenn du dich nicht später als zehn Tage vor Semesterbeginn einschreibst, schickt die ASEAG das Ticket spätestens drei Tage vor Semesterbeginn an dich. Wenn du dich später als zehn Tage vor Semesterbeginn oder nach dem Semesterbeginn einschreibst, kannst du davon ausgehen, dass dir das Ticket innerhalb von drei bis fünf Tagen zugestellt wird. Sollte das nicht passieren, wende dich bitte direkt an die ASEAG – entweder per E-Mail unter semesterticket@aseag.de oder direkt vor Ort im Kundencenter.

Bitte beachte unbedingt, dass dein Semesterticket in jedem Fall erst ab dem Semesterbeginn (01.10. oder 01.04.) gültig ist, selbst wenn du es schon vorher erhältst.

Was muss ich bei der Adresse beachten? Wird das Semesterticket auch ins Ausland gesendet?

Das Ticket wird durch die ASEAG an die in RWTHonline hinterlegte Studienadresse geschickt. Wenn diese nicht vorhanden ist, wird das Ticket an die hinterlegte Heimatadresse geschickt. Das Ticket wird allerdings nur versendet, wenn die hinterlegte Adresse in Deutschland, den Niederlanden oder Belgien ist. In anderen Fällen verbleibt das Ticket bei der ASEAG und kann dort im Kundencenter abgeholt werden.
Bitte halte deine Adresse in RWTHonline unbedingt aktuell, ansonsten kann dir kein neues Semesterticket zugeschickt werden, wenn z. B. dein altes Ticket abgelaufen ist.

Kann das Semesterticket auch persönlich abgeholt werden?

Nein, das ist i. A. nicht möglich. Lediglich wenn dein Semesterticket aufgrund einer falschen Adresse oder aus sonstigen Gründen nicht zugestellt werden konnte und es deshalb als Postrückläufer wieder bei der ASEAG landet, kann das Ticket vor Ort im Kundencenter der ASEAG abgeholt werden.

Was können Gründe dafür sein, dass ich noch kein Semesterticket bekommen habe?

Mögliche Gründe dafür, dass du das Ticket noch nicht erhalten hast, könnten sein:

  • Deine Einschreibung ist noch nicht vollständig. Zum Beispiel wegen fehlender Unterlagen. Es müssen alle Dokumente bei der RWTH vollständig eingereicht worden sein, auch z. B. der Nachweis über die Krankenversicherung.
  • Du hast deinen Semesterbeitrag noch nicht bezahlt.
  • Deine Adresse ist falsch in RWTHonline hinterlegt.
  • Deine Adresse liegt außerhalb von Deutschland, den Niederlanden oder Belgien. In diesem Fall wird dir das Ticket nicht direkt zugesendet, sondern muss vor Ort im Kundencenter der ASEAG abgeholt werden.
  • Du hast deine Adresse (in RWTHonline) geändert, nachdem das Ticket schon durch die ASEAG produziert wurde, sodass die ASEAG es an deine alte Adresse geschickt hat und das Ticket nicht zugestellt werden konnte. In diesem Fall ist das Ticket als Postrückläufer wieder bei der ASEAG gelandet und du kannst es dort im Kundencenter abholen.

Wer ist für die Ausstellung des Semestertickets zuständig?

Die ASEAG ist als Verkehrsunternehmen für die Ausstellung und den Versand der Tickets zuständig. Der AStA hat damit als Studierendenvertretung nichts zu tun. Daher können wir dir z. B. auch nicht sagen, ob dein Ticket bereits durch die ASEAG verschickt wurde, nachdem du dich neu eingeschrieben hast. Wenn dein Ticket nicht rechtzeitig angekommen ist, wende dich bitte direkt an die ASEAG unter semesterticket@aseag.de oder vor Ort im Kundencenter.

Wo gilt das Semesterticket?

Bis zum 1.4.2024:
Das Semesterticket gilt in allen Zügen (RE, RB, S-Bahn, U-Bahn und Straßenbahnen) sowie Bussen des Nahverkehrs in ganz NRW sowie auf ausgewählten Strecken außerhalb von NRW. Zudem können Studierende der RWTH, FH und KatHo Aachen mit ihrem Semesterticket ausgewählte Strecken in Süd-Limburg (Niederlande) nutzen. Eine Übersicht findet sich ebenfalls hier: https://www.asta.rwth-aachen.de/service/infos-zum-semesterticket/.

Bitte beachte: Mit dem Semesterticket kannst du nicht mit dem ICE, IC, EC, Thalys und anderen Zügen des Fernverkehrs fahren. Auch das Fahren in der 1. Klasse ist nicht möglich. Hierfür ist immer eine extra Fahrkarte zu kaufen. Ausnahmen sind auch hier möglich. Wir informieren explizit darüber, wenn auf bestimmten Strecken Züge des Fernverkehrs für das Semesterticket freigegeben werden.

Ab dem 1.4.2024:

Das Semesterticket berechtigt zu beliebig vielen Fahrten mit allen Bus- und Bahnlinien (RE/RB/S-Züge, Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen) im tariflichen Geltungsbereich des Deutschlandtickets. Im AVV zählen hierzu übrigens auch die grenzüberschreitenden Linien nach Vaals (Linien 25, 33 & 350), Kelmis Bruch (Linie 24), Kerkrade (Linie 34), Gewerbegebiet Avantis (Linie 74) und Sittard (Linie SB 3). Mehr Infos zum grenzüberschreitenden Verkehr findet ihr im FAQ auf der Website des AVV.

Gilt das Semesterticket auch in Belgien?

Mit dem Semesterticket kann nur die Linie 24 bis Kelmis Bruch in Belgien genutzt werden. Ansonsten hat das Semesterticket keine Gültigkeit in Belgien.

Ist es erlaubt eine Person oder ein Fahrrad mitzunehmen?

Zwischen dem 20.1. und dem 31.3.2024:
Das Ticket ist nicht übertragbar. Im Zeitraum 20.01. bis 31.03.2024 haben alle Studierenden der RWTH ohne Zusatzkosten ganztägig unter 
besonderen Bedingungen die Möglichkeit einer Personen- und Fahrradmitnahme. Eine genauere Erläuterung findet ihr hier.

ab dem 1.4.2024:
Ein monatliches Upgrade kann zusätzlich erworben werden für das Ticket, wodurch Fahrradmitnahme in allen Zügen des Geltungsbereiches des Deutschlandtickets in NRW sowie auf ein paar zusätzlichen Strecken möglich wird.

In welcher Klasse kann ich im Zug fahren mit dem Ticket?

Das Ticket gilt für die 2. Klasse in Zügen. Du kannst aber monatlich ein Upgrade buchen, um stattdessen erste Klasse in allen Zügen des Geltungsbereiches des Deutschlandtickets in NRW sowie auf ein paar zusätzlichen Strecken zu fahren.

Mein Semesterticket ist abgelaufen. Was kann ich tun?

Die Chipkarten haben eine maximale Geltungsdauer von fünf Jahren. Somit werden diese regelmäßig ausgetauscht. Sofern Studierende weiterhin berechtigt sind, erhalten diese über den Postweg automatisch eine neue Chipkarte. Die ASEAG versendet das neue Ticket ca. zwei Wochen bevor das alte Ticket ausläuft, damit eine fortlaufende Mobilität gewährleitstet werden kann. Bitte halte aus diesem Grund deine Adresse in RWTHonline immer aktuell!
Erhältst du nicht rechtzeitig ein neues Ticket, weil z. B. deine Adresse nicht richtig in RWTHonline hinterlegt ist, wird es wahrscheinlich als Postrückläufer wieder bei der ASEAG gelandet sein. In dem Fall kannst du dein neues Ticket im Kundencenter der ASEAG abholen. Eine Gebühr wird hierfür nicht fällig.
Mehr Informationen und Informationen zum nächsten Chipkartentausch finden sich auf der Internetseite der RWTHhttps://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Mobilitaet/Semesterticket/~omxh/FAQ-eTicket/
Das alte Ticket kann entsorgt werden: einfach die Karte möglichst kleinteilig zerschneiden, alle lesbaren persönlichen Daten – wie Name und Kundennummer – unkenntlich machen und bei einer Sammelstelle für Elektrogeräte abgeben (Chipkarten gelten gesetzlich als Elektrogeräte). Alternativ kann die Chipkarte an das Kundencenter der ASEAG geschickt werden. Dann übernimmt die ASEAG die Entsorgung für dich.

Die ASEAG ist als Verkehrsunternehmen für die Ausstellung und den Versand der Tickets zuständig. Der AStA hat damit als Studierendenvertretung nichts zu tun. Daher können wir dir z. B. auch nicht sagen, ob dein Ticket bereits durch die ASEAG verschickt wurde. Richte solche Anfragen bitte direkt an die ASEAG unter semesterticket@aseag.de.

Hat das Semesterticket ein Ablaufdatum?

Ja, die Chipkarten haben i. A. eine maximale Geltungsdauer von fünf Jahren. Wie lange dein Semesterticket maximal noch gültig ist, erkennst du an dem Aufdruck auf dem Ticket in der Form Monat/Jahr. Beispiel: Bei dem Aufdruck 7/22 ist das Ticket bis Ende Juli 2022 gültig.
Wenn die Tickets abgelaufen sind, werden diese standardmäßig ausgetauscht, d. h. Studierende, die weiterhin berechtigt sind, erhalten automatisch ein neues Ticket per Post zugeschickt (an die in RWTHonline hinterlegte Studienadresse). Dabei ist zu beachten, dass das neue Ticket erst genutzt werden kann, wenn das alte abgelaufen ist. In dem oben genannten Beispiel müsste das alte Semesterticket bis zum 31.07. genutzt werden und ab dem 01.08. muss das neue Ticket genutzt werden.
Das alte Ticket kann dann entsorgt werden: einfach die Karte möglichst kleinteilig zerschneiden, alle lesbaren persönlichen Daten – wie Name und Kundennummer – unkenntlich machen und bei einer Sammelstelle für Elektrogeräte abgeben (Chipkarten gelten gesetzlich als Elektrogeräte). Alternativ kann die Chipkarte an das Kundencenter der ASEAG geschickt werden. Dann übernimmt die ASEAG die Entsorgung für dich.

Bitte beachte, dass das Ticket natürlich auch nicht mehr gültig ist, nachdem du exmatrikuliert bist – auch wenn es laut Aufdruck noch gültig wäre. 

Ich habe mein Semesterticket verloren, was kann ich tun?

Du kannst dir im Kundencenter der ASEAG gegen Vorlage einer gültigen Studienbescheinigung ein neues Ticket ausstellen lassen. Hierfür ist allerdings eine geringe Gebühr fällig.

Kann ich den Mobilitätsbeitrag zurückerstattet bekommen, wenn ich das Ticket nicht nutze?

Nein, das ist i. A. nicht möglich, da das Semesterticket ein solidarisch finanziertes Ticket ist. Es ist nur deswegen so viel günstiger als andere Tickets, weil alle den gleichen Betrag zahlen – unabhängig davon wie viel die einzelne Person das Ticket nutzt. Du kannst den Mobilitätsbeitrag aber in Sonderfällen z. B. aufgrund eines Auslandssemesters oder sozialer Härte zurückerstattet bekommen. Hier findest du mehr Informationen: https://www.asta.rwth-aachen.de/entwurf-rueckerstattung-des-mobilitaetsbeitrages/.

Kann ich das Semesterticket auch nutzen, wenn ich beurlaubt bin?

Ja, du kannst dein Ticket ganz normal nutzen – außer du hast dir den Mobilitätsbeitrag aufgrund der Beurlaubung zurückerstatten lassen (siehe „Kann ich das Semesterticket auch nutzen, wenn ich den Mobilitätsbeitrag zurückerstattet bekommen habe?“)

Kann ich das Semesterticket auch nutzen, wenn ich den Mobilitätsbeitrag zurückerstattet bekommen habe?

Nein, wenn dir der Mobilitätsbeitrag z. B. aufgrund einer Beurlaubung, eines Auslandsaufenthalts o. ä. zurückerstattet wird, ist dein Ticket in dem Semester nicht gültig, für das die Rückerstattung erfolgt ist. Es gilt dann erst wieder mit Beginn des folgenden Semesters (01.10. oder 01.04.).
Dies gilt nicht bei einer Rückerstattung aufgrund von sozialer Härte. In dem Fall kannst du dein Ticket normal nutzen.

Was passiert, wenn ich mich vor dem Semesterende exmatrikuliere? Ist mein Ticket dann noch bis zum Ende des Semesters gültig?

Nein, die Gültigkeit des Tickets erlischt mit der Exmatrikulation. Wenn du dich mehr als einen Monat vor Semesterende exmatrikulierst, kannst du dir den Mobilitätsbeitrag anteilig erstatten lassen. Alle Informationen dazu findest du unter https://www.asta.rwth-aachen.de/beratung/semesterticket/.

Ich wurde ohne Semesterticket kontrolliert, was kann ich tun?

Wenn du ein gültiges Semesterticket besitzt, aber bei einer Kontrolle dein Ticket nicht vorzeigen konntest, weil du es z. B. verloren oder vergessen hast, musst du nicht den vollen Preis fürs „Schwarzfahren“ bezahlen. Du kannst dann dein gültiges Ticket bei der Bahn nach zeigen und musst nur eine Bearbeitungsgebühr bezahlen (ohne Gewähr). Informationen dazu findest du unter https://www.db-fahrpreisnacherhebung.de/faq.html.

Hilfreiche Links zum Semesterticket

Kontakt

Bei Fragen zum Semesterticket kannst du in unserem FAQ nachschauen oder dich an semesterticket@asta.rwth-aachen.de wenden, falls deine Frage dort nicht beantwortet wird.