Infos zum Semesterticket
Das Semesterticket ermöglicht dir mit dem Nahverkehr durch ganz NRW kostenlos zu fahren. Außerdem können Studierende der RWTH mit dem Semestertickets bestimmte Linien im Bereich Süd Limburg nutzen. Weitere wichtige Informationen zum Semesterticket findest du hier und in unserem FAQ. Bei Fragen kannst du dich jederzeit per Mail an uns wenden.

Geltungsbereich des Semesterticket NRW
Das Semesterticket berechtigt zu beliebig vielen Fahrten mit allen Bus- und Bahnlinien im tariflichen Geltungsbereich des Aachener Verkehrsverbundes (AVV). Hierzu zählen ebenfalls die grenzüberschreitenden Linien nach Vaals (Linien 25 & 33), Kelmis (Linie 24) und Kerkrade (Linie 34).
Darüber hinaus berechtigt das Semesterticket die Nutzung der RE/RB/S-Züge, Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen in ganz NRW, die mit regionalen Verkehrsverbundtickets befahren werden dürfen.
Davon ausgenommen sind die Streckenabschnitte Bad Laasphe – Marburg (Lahn), Rudersdorf (Siegen) – Haiger, Rudersdorf (Siegen) – Warburg (Westf), Niederdresselndorf – Haiger.
Zu Streckenabschnitten außerhalb von NRW gibt es hier weitere Infos.

Das Ticket ist nicht übertragbar und berechtigt weder zur unentgeltlichen Mitnahme von weiteren Personen noch von Fahrrädern (Ausnahme: die unentgeltliche Kindermitnahme gemäß den Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde).
Geltungsbereich in den Niederlanden
Studierende der RWTH können mit dem Semesterticket folgenden Nahverkehr in Süd-Limburg nutzen.
- RE 18 Aachen – Maastricht
- RS 18 Heerlen – Maastricht / Maastricht-Randwyck
- RS 15 Heerlen – Landgraaf
- RS 12 Maastricht – Maastricht-Randwyck
Außerdem gilt das Semesterticket auf den grenzüberschreitenden Buslinien:
- 21 Aachen – Hoensbroek,
- 27 Herzogenrath – Parkstad-Stadion
- 43 Vaals – Simpelveld – Heerlen – Hoensbroek
- 44 Aachen – Heerlen
- 350 Aachen – Maastricht
- 723 Übach-Palenberg – Mondo Verde
Weiterhin gilt das Ticket in allen Bussen und Bahnen in der Tarifzone 6600 Heerlen (Stadt)
Fahrausweis
Als Fahrschein gilt innerhalb des AVV-Gebietes das Ticket, zur Legitimation wird nur die BlueCard benötigt. Für den Rest des Geltungsbereiches (NRW und Niederlande) muss das Ticket zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder internationalen Studierendenausweis vorgezeigt werden. Die Fahrtberechtigung gilt das ganze Semester – auch in der vorlesungsfreien Zeit.
Fahrradmitnahme
Für die Fahrradmitnahme benötigt ihr ein entsprechendes Zusatzticket für den Verbund, in dem ihr unterwegs seid. In einigen Verkehrsverbünden existieren Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme. Im AVV ist die Mitnahme nur gestattet, wenn der Busfahrer sein „OK“ gibt. Solltet Ihr NRW-weite Fahrten mit dem Rad planen, empfehlen wir das FahrradTicket NRW der DB.
Wichtig für Erstsemester
Das Ticket ist erst mit offiziellem Beginn des Semesters, also erst zum 1. Oktober bzw. 1. April gültig. Bitte beachtet dies, wenn Ihr schon vorher in oder nach Aachen unterwegs seid. Für alles, was vor dem Semesterbeginn liegt, müsst ihr euch entweder einzelne Tickets holen oder das Deutschlandticket nutzen.
Verlust des Semestertickets
Bei Verlust des Tickets stellt der Servicepoint der ASEAG gegen Gebühr einen neuen Ausweis aus.
Rückerstattung des Mobilitätsbeitrags
Wenn du eine gewisse Zeit im Ausland verbringen möchtest, exmatrikuliert wirst oder aus sozialen Härtefällen diesen Betrag nicht aufwenden kannst oder das Ticket nicht nutzen kannst, weil du längere Zeit nicht im Geltungsgebiet bist, kannst du einen Antrag auf Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages stellen.
Mehr Informationen zur Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages findest du hier.
Anschlussfahrschein
Für Fahrten mit der Deutschen Bahn AG, die über den Geltungsbereich hinausgehen, kann ein Anschlussticket bei der DB nach dem allgemeinen DB-Tarif gelöst werden.
Liegt die weitergehende Strecke allerdings komplett innerhalb eines Verkehrsverbundes, ist dies im Verkehrsverbund am Automaten nicht immer möglich und am Schalter fremder Bahnhöfe schwierig. Ein Anschlussticket nach DB-Tarif wird einem dort häufig mit der Begründung „innerhalb eines Verkehrsverbundes“ verweigert. Da zudem die Zugbegleiter in den Zügen keine Fahrscheine mehr verkaufen, muss das Anschlussticket nach DB-Tarif schon vor Fahrtantritt in Aachen gelöst werden. Für die Rückfahrt nach Aachen empfiehlt sich das gleiche Vorgehen. Am besten sollte man schon bei der Hinfahrt in Aachen das Anschlussticket nach DB-Tarif lösen.
Natürlich besteht beim Umsteigen oder bei der Rückfahrt auch die Möglichkeit am Bahnhof ein Verbundticket für die zusätzliche Fahrt zu lösen. Bitte jedoch vor Fahrtantritt daran denken. In Zügen werden Verbundtickets weder verkauft noch kann man sie dort lösen. Das Ticket muss ab dem letzten Bahnhof im „Basis“-bereich gültig sein. Man kann also nicht mit dem Semesterticket über die Grenzen des Gültigkeitsbereichs hinaus fahren.
Hilfreiche Links zum Semesterticket
Kontakt
Bei Fragen zum Semesterticket kannst du in unserem FAQ nachschauen oder dich an semesterticket@asta.rwth-aachen.de wenden, falls deine Frage dort nicht beantwortet wird.