Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages
Der jedes Semester zu zahlende Semesterbeitrag umfasst auch den Mobilitätsbeitrag, der für die Finanzierung des Semestertickets verwendet wird. Es gibt verschiedene Gründe, die dich dazu berechtigen, den Antrag auf Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages zu stellen. Im Folgenden sind die möglichen Rückerstattungsgründe aufgelistet. Klicke auf die zugehörigen Reiter, um mehr über die jeweiligen Gründe zu erfahren. Die Rückerstattung des Betrags aufgrund des 9-Euro-Tickets muss beim Studierendensekretariat erfolgen, welches ein separates Formular bereitstellt. Um einen Antrag auf Rückerstattung zu stellen, melde dich bitte innerhalb der jeweiligen Frist mit deiner RWTH-Benutzerkennung auf der Antragswebsite an.
Im Falle von technischen Schwierigkeiten mit dem Online-Formular sende deinen Antrag bitte fristgerecht an semesterticket@asta.rwth-aachen.de.
WICHTIG:
Bei einem Urlaubssemester oder einer studienbedingten Abwesenheit kannst du dir das Semesterticket nur für ein komplettes Semester zurückerstatten lassen. Bei einer kompletten Rückerstattung bleibt das Ticket bis zum Ende des Semesters deaktiviert! Wer das jeweilige Antragsfristende für seinen Fall verpasst, hat nur noch die Möglichkeit, einen Antrag auf soziale Härte beim Sozialausschuss zu beantragen. Im Falle einer Rückerstattung musst du das Semesterticket nicht bei uns abgeben, sondern solltest das E-Ticket für die Nutzung in den Folgesemestern aufbewahren. Im Falle der sozialen Härte wird neben dem Mobilitätsbeitrag auch der Studierendenschaftsbeitrag zurückerstattet.
Mögliche Rückerstattungsgründe
Beurlaubung
Auch alle beurlaubten Studierenden müssen sich zunächst zurückmelden und den gesamten Semesterbeitrag bezahlen. Diejenigen, die das Ticket nicht nutzen möchten, können ohne zusätzliche Begründung einen Erstattungsantrag stellen, wenn sie sich studienbedingt außerhalb des Geltungsbereiches aufhalten oder eine Beurlaubung der RWTH vorweisen können. Ein Anspruch auf Erstattung des Semesterticketbeitrages besteht nicht.
Die Antragsfrist ist der 1. November (WiSe 23:59 Uhr) bzw. der 1. Mai (SoSe 23:59 Uhr).
Die Anträge müssen über das folgende Online-Formular beantragt werden.
Soziale Härte
In sozialen Härtefällen kann eine Erstattung des Mobilitäts- und Studierendenschaftsbeitrags beim Sozialausschuss des Studierendenparlamentes beantragt werden. Ein Nachweis der finanziellen Situation, insbesondere des Einkommens, ist beizufügen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht. Der Semesterbeitrag muss zunächst vollständig bezahlt werden.
Zum Verständnis: In diesem Fall wird der Semesterticketbeitrag aus dem Härtefonds der Studierendenschaft bezahlt, das Ticket der/desjenigen bleibt also gültig und kann in vollem Umfang genutzt werden!
Bei weiteren Fragen zum Thema sozialer Härte können Fragen an haertefall@asta.rwth-aachen.de gestellt werden.
Der Antrag kann jederzeit während des Semesters gestellt werden, spätestens aber zum Ende des jeweils laufenden Semesters (WiSe: 31.03. und SoSe: 30.09).
Die Anträge sind an den Sozialausschuss des Studierendenparlaments zu richten und müssen über das folgende Online-Formular beantragt werden.
Exmatrikulation
Wer sein Studium beendet, kann auf Antrag eine anteilige Erstattung des Semesterticketbeitrages für die bis Semesterende verbleibenden vollen Monate erhalten. Eine Erstattung nur für den letzten Semestermonat wird nicht vorgenommen. Hierzu ist die Frist zum Einreichen eines Antrags der 1. des Folgemonats nach der Exmatrikulation (z. B. Exmatrikulation 12.01. – Ende der Frist 01.02.).
Bei einer Exmatrikulation vor dem Beginn der Vorlesungszeit des betreffenden Semesters kann eine Erstattung des gesamten Semesterbeitrags beim Studierendensekretariat beantragt werden.
Die Antragsfrist ist der 1. des beantragten Erstattungsmonats!
Die Anträge müssen über das folgende Online-Formular beantragt werden.
Verspätete Immatrikulation
Analog zur Erstattungsregelung im Falle der Exmatrikulation ist es für die betreffenden Studierenden möglich, bei einer verspäteten Immatrikulation im laufenden Semester den Anteil für die vollen nicht eingeschriebenen Monate erstattet zu bekommen. D.h. zunächst erhalten alle Programmstudierenden für das jeweilige laufende Semester ein Semesterticket und entrichten bei der Einschreibung den vollen Beitrag. Im Falle der Abreise vor Semesterende greift die Exmatrikulationsregelung.
In beiden Fällen sind die entsprechenden Nachweise (z. B. Bescheinigungen des DIHB oder des Studierendensekretariats etc.) zu erbringen. Es sind auch beide Fälle in Kombination möglich, es werden jedoch nur volle nicht eingeschriebene Monate erstattet.
Die Antragsfrist ist 4 Wochen (28 Tage) nach der Immatrikulation.
Die Anträge müssen über das folgende Online-Formular beantragt werden.
Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis, Beiblatt und Wertmarke
Eine Befreiung vom Semesterticketbeitrag ist beim Studierendensekretariat zu beantragen. Der Betrag muss dann nicht bezahlt werden. Für das folgende Semester wird die Befreiung dann automatisch berücksichtigt. Im Anschluss müsst ihr jedes Jahr den neuen Nachweis entsprechend an das Studierendensekretariat übermitteln.
Mehr als vier Monate innerhalb eines Semesters studienbedingt nicht im Geltungsgebiet
Eine Erstattung des Semesterticketbeitrages ist bei einem studienbedingten Aufenthalt von mehr als vier Monaten innerhalb eines Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des SemesterTicket NRW möglich. Studienbedingt bedeutet, dass der Aufenthalt durch euer Studium ausgelöst wurde. Das beinhaltet z. B. ein Pflichtpraktikum. Allerdings gilt dies nicht für ein freiwilliges Praktikum oder für ein Arbeitsverhältnis! Die Ausnahme bildet hier die externe Promotion. Dafür ist zusätzlich eine Bestätigung des betreuenden Professors/der betreuenden Professorin beizufügen, dass die Immatrikulation zwingend erforderlich ist. Der Semesterbeitrag ist zunächst vollständig zu bezahlen. Mietverträge und Meldebescheinigungen sind dabei kein Nachweis über einen studienbedingten Aufenthalt.
Die Antragsfrist ist der 1. November (WiSe 23:59 Uhr) bzw. der 1. Mai (SoSe 23:59 Uhr).
Die Anträge müssen über das folgende Online-Formular beantragt werden.
Schwerbehinderte, die aufgrund ihrer Behinderung Busse und Bahnen nicht benutzen können
Zunächst mal ist der gesamte Semesterbetrag zu zahlen. Ein ärztliches Attest, dass Bus und Bahn nicht benutzt werden können, ist dem Antrag beizufügen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.
Die Antragsfrist ist der 1. November (WiSe 23:59 Uhr) bzw. der 1. Mai (SoSe 23:59 Uhr).
Die Anträge müssen über das folgende Online-Formular beantragt werden.
Keine Rückerstattungsgründe
Nichtausnutzung des Semestertickets
Falls du dein Semesterticket nicht nutzt, weil du andere Fortbewegungsmöglichkeiten wie z. B. ein Auto oder ein Fahrrad zur Verfügung hast, kann dir der Mobilitätsbeitrag nicht erstattet werden.
Das Semesterticket ist ein solidarisch finanziertes Ticket, für das alle ordentlichen Studierenden den gleichen Beitrag zahlen. Das Semesterticket steht allen ordentlichen Studierenden zur Verfügung und ist nur aufgrund der Solidarfinanzierung so viel günstiger als herkömmliche ÖPNV-Tickets – momentan unterscheiden sich die Preise um den Faktor zehn.
Die Studierendenschaft hat nach § 53 Abs. 2 Nr. 5 Hochschulgesetz NRW unter anderem die Aufgabe die wirtschaftlichen und sozialen Belange ihrer Mitglieder – also aller Studierenden – wahrzunehmen. Auf dieser Grundlage hat die Studierendenschaft einen Vertrag über das AVV- und das NRW-Semesterticket mit der Aachener Verkehrsverbund GmbH (AVV), der Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG) und der DB-Regio NRW abgeschlossen.
Aus diesem Vertrag resultiert die Verpflichtung zur Zahlung des Mobilitätsbeitrags: Laut § 1 Abs. 10 des AVV-Semesterticketvertrags gilt: „Die Nichtausnutzung der Beförderungsleistung begründet keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungsentgelt.“
Hilfreiche Links zum Semesterticket
Kontakt
Die Erstattung des Mobilitätsbeitrags erfolgt entsprechend der Sozialordnung der Studierendenschaft der RWTH Aachen. Bei Fragen bezüglich der Rückerstattung kannst du gerne eine Mail an semesterticket@asta.rwth-aachen.de schicken.