Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages

Der jedes Semester zu zahlende Semesterbeitrag umfasst auch den Mobilitätsbeitrag, der für die Finanzierung des Semestertickets verwendet wird. Es gibt verschiedene Gründe, die dich dazu berechtigen, den Antrag auf Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages zu stellen. Im Folgenden sind die möglichen Rückerstattungsgründe aufgelistet. Klicke auf die zugehörigen Reiter, um mehr über die jeweiligen Gründe zu erfahren und zur Antragswebsite zu gelangen.

WICHTIG:

Bitte beachte die entsprechenden Fristen zur Einreichung eines Antrages!

Der Antrag muss bis zum jeweiligen Termin eingereicht werden. Dies gilt auch, wenn die Anlagen/Nachweise noch nicht vorhanden sind! In diesem Fall schreib bitte ein kurzes Word-Dokument, dass die Anlagen leider noch nicht vorhanden sind, aber von Dir nachgereicht werden. Du kannst sie dann einfach per E-Mail an semesterticket@asta.rwth-aachen.de senden. Aus verfahrenstechnischen Gründen wird der Antrag dabei zunächst abgelehnt werden. Das ist aber nicht weiter schlimm und kann mit nachgereichten Unterlagen noch geändert werden.

Mögliche Rückerstattungsgründe

Beurlaubung

Auch alle beurlaubten Studierenden müssen sich zunächst zurückmelden und den gesamten Semesterbeitrag bezahlen. Diejenigen, die das Ticket im Urlaubssemester nicht nutzen möchten, können ohne zusätzliche Begründung einen Erstattungsantrag stellen. Die Beurlaubung durch die RWTH muss dabei nachgewiesen werden. Ein Anspruch auf Genehmigung des Antrags besteht nicht. Zu spät eingereichte Anträge müssen abgelehnt werden.

🕐Die Antragsfrist ist der 1. November (WiSe) bzw. der 1. Mai (SoSe), jeweils 23:59 Uhr.

Bei einer Rückerstattung im Falle einer Beurlaubung kann das Semesterticket nur für ein komplettes Semester erstattet werden. Dabei wird das Ticket bis zum Ende des Semesters elektronisch deaktiviert! Solltest du dich studienbedingt außerhalb des Geltungsbereiches aufhalten, ist auch eine monatliche Erstattung möglich (weitere Infos findest du unter dem entsprechenden Reiter). Bei einer Rückerstattung musst du das Semesterticket nicht bei uns abgeben, sondern solltest das E-Ticket für die Nutzung in den Folgesemestern aufbewahren.

📄Nachweisdokument: Studienbescheinigung mit Beurlaubungsvermerk

Die Anträge müssen hier eingereicht werden:

 

→ Online-Formular

 


Hinweis: Sozialbeitrag

Zudem kann in Ausnahmefällen neben dem Mobilitätsbeitrag auch der Sozialbeitrag erlassen werden. Eine Befreiung erfolgt bei einer Beurlaubung aus den folgenden Gründen: 

  • Ableistung des Grundwehrdienstes oder zivilen Ersatzdienstes 
  • Auslandsstudium 
  • Krankheit, Schwangerschaft oder der Erziehung eines Kindes
  • Pflege von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern/Innen oder  eines in gerader Linie Verwandten (Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel)

Findet die Beurlaubung vor der Rückmeldung statt wird der zu zahlende Beitrag in RWTH Online unter „Studienbeitragsstatus“ automatisch reduziert.
Bei Beurlaubung nach erfolgter Rückmeldung kann ein Antrag zur Rückerstattung beim Studierendensekretariat der RWTH gestellt werden: studsek@zhv.rwth-aachen.de

Das Formular, welches ihr dort eingereichen müsst könnt ihr hier downloaden.

Studienbedingter Auslandsaufenthalt (z.B. Austauschprogramm, Auslandssemester, Pflichtpraktikum, ext. Abschlussarbeiten, ext. Promotion)

Eine Erstattung des Semesterticketbeitrages ist bei einem studienbedingten Auslandsaufenthalt monatsweise möglich, wenn der Aufhalt in dem Monat mehr als die Häfte der Tage beträgt. Studienbedingt bedeutet, dass der Aufenthalt durch euer Studium ausgelöst wurde und Teil dessen ist. Das beinhaltet z. B. ein Pflichtpraktikum oder eine Teilnahme an Erasmus. Allerdings gilt dies nicht für ein freiwilliges Praktikum oder für ein Arbeitsverhältnis! Die Ausnahme bildet hier die externe Promotion. Dafür ist zusätzlich eine Bestätigung des betreuenden Professors/der betreuenden Professorin beizufügen, dass die Immatrikulation zwingend erforderlich ist. Der Semesterbeitrag ist zunächst vollständig zu bezahlen.

🕐Die Antragsfrist ist der 1. November (WiSe 23:59 Uhr) bzw. der 1. Mai (SoSe 23:59 Uhr).

Bei der Erstattung wird das Ticket in den betreffenden Monaten deaktiviert! Du musst das Semesterticket nicht bei uns abgeben, sondern solltest das E-Ticket für die zukünftige Nutzung nach der Sperrung aufbewahren.

📄Nachweisdokumente:

  • Studienbescheinigung der RWTH des betreffenden Semesters

sowie mindestens eines der folgenden Dokumente:

  • Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Hochschule,
  • Bescheinigung des International Office oder des betreuenden Instituts,
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Austauschprogramm,
  • Bescheinigung über Auslands-BAföG, aus dem der Aufenthalt hervorgeht,
  • Bescheinigung, dass der Studienplatz reserviert ist (Letter of Approval),
  • Visum für einen Studienaufenthalt (z.B. USA: J1),
  • Praktikums- bzw. Doktorandenvertrag
  • ggf. Bescheinigung des betreuenden Instituts, dass die Arbeitstätigkeit im Rahmen des Studiums ausgeführt wird.

Aus den Dokumenten muss die exakte Aufenthaltsdauer hervorgehen.

Mietverträge und Meldebescheinigungen sind kein Nachweis über einen studienbedingten Aufenthalt.

Die Anträge müssen hier eingereicht werden:

 

→ Online-Formular

Soziale Härte

Im Falle Genehmigung einer Rückerstattung aufgrund sozialer Härte wird neben dem Mobilitätsbeitrag auch der Studierendenschaftsbeitrag zurückerstattet. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch den Sozialausschuss des Studierendenparlamentes. Ein Nachweis der finanziellen Situation, insbesondere des Einkommens, ist beizufügen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht. Der Semesterbeitrag muss zunächst vollständig bezahlt werden.
Zum Verständnis: In diesem Fall wird der Semesterticketbeitrag aus dem Härtefonds der Studierendenschaft bezahlt, das Ticket der/desjenigen bleibt also gültig und kann in vollem Umfang genutzt werden!
Bei weiteren Fragen zum Thema sozialer Härte können Fragen an haertefall@asta.rwth-aachen.de gestellt werden.
Der Antrag kann jederzeit während des Semesters gestellt werden, spätestens aber zum Ende des jeweils laufenden Semesters (WiSe: 31.03. und SoSe: 30.09).

Die Anträge müssen hier eingereicht werden:

 

→ Online-Formular

Exmatrikulation

Wer sein Studium beendet, kann auf Antrag eine anteilige Erstattung des Semesterticketbeitrages für die bis Semesterende verbleibenden vollen Monate erhalten. Eine Erstattung nur für den letzten Semestermonat ist dabei allerdings nicht möglich.
Bei einer Exmatrikulation vor dem Beginn der Vorlesungszeit des betreffenden Semesters kann eine Erstattung des gesamten Semesterbeitrags beim Studierendensekretariat beantragt werden.

Infos zur Exmatrikulation finden sich auch auf der entsprechenden Website der RWTH.

Hier gehts zu einer Übersicht zur Höhe der Rückerstattung.

📄Nachweisdokument: Exmatriukulationsbescheinigung

🕐 Die Antragsfrist ist der 1. des beantragten Erstattungsmonats!

Die Anträge müssen hier eingereicht werden:

 

→ Online-Formular

Verspätete Immatrikulation

Bei einer verspäteten Immatrikulation im laufenden Semester kann eine Rückerstattung des Mobilittätsbeitrages für die vollen nicht eingeschriebenen Monate in dem Semester beantragt werden. Eine Erstattung nur für den ersten Semestermonat ist dabei allerdings nicht möglich.

Hier gehts zu einer Übersicht zur Höhe der Rückerstattung.

📄Nachweisdokument: Immatrikulationsbescheinigung mit exaktem Datum der Einschreibung

🕐Die Antragsfrist ist 4 Wochen (28 Tage) nach der Immatrikulation.

Die Anträge müssen hier eingereicht werden:

 

→ Online-Formular

Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis, Beiblatt und Wertmarke

Eine Befreiung vom Semesterticketbeitrag ist beim Studierendensekretariat zu beantragen. Der Betrag muss dann nicht bezahlt werden. Für das folgende Semester wird die Befreiung dann automatisch berücksichtigt. Im Anschluss müsst ihr jedes Jahr den neuen Nachweis entsprechend an das Studierendensekretariat übermitteln.

Schwerbehinderte, die aufgrund ihrer Behinderung Busse und Bahnen nicht benutzen können

Zunächst ist der gesamte Semesterbetrag zu zahlen. Falls über ein ärztliches Attest nachgewiesen wird, dass Bus und Bahn nicht benutzt werden können, ist eine Erstattung des Mobilitätsbeitrages möglich. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.

📄Nachweisdokumente: 

  • Studienbescheinigung der RWTH des betreffenden Semesters
  • Aktuelles ärztliches Attest, dass Bus und Bahn im betreffenden Semester nicht benutzt werden können

 

🕐 Die Antragsfrist ist der 1. November (WiSe 23:59 Uhr) bzw. der 1. Mai (SoSe 23:59 Uhr).

Bei einer Genehmigung durch den AStA in diesem Falle kannst du dir das Semesterticket nur für ein komplettes Semester zurückerstatten lassen. Dabei wird das Ticket bis zum Ende des Semesters elektronisch deaktiviert! Du musst das Semesterticket nicht bei uns abgeben, sondern solltest das E-Ticket für die Nutzung in den Folgesemestern aufbewahren.

Die Anträge müssen hier eingereicht werden:

 

→ Online-Formular

Deutschlandsemesterticket bereits an anderer Hochschule

Zunächst ist der gesamte Semesterbetrag zu zahlen. Falls du zusätzlich an einer anderen Hochschule in Deutschland eingeschrieben bist und dort bereits ein Deutschlandsemesterticket erhälst, kannst du es dir an einer Hochschule für ein Semester vollständig erstatten lassen.

🕐 Die Antragsfrist ist der 01.05. für das Sommersemester/ 01.11. für das Wintersemester. 

 

📄Nachweisdokumente: 

  • Immatrikulationsbescheinigung der RWTH
  • Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule
  • Nachweis über die Zahlung des Beitrages für das Deutschlandsemesterticket
  • Nachweis der persönliche Fahrtberechtigung des DE-Semestertickets (Ticket, Foto Chipkarte)

 

Die Rückerstattung betrifft den Zeitraum eines kompletten Semesters. Dabei wird das Ticket bis zum Ende des Semesters elektronisch deaktiviert! Du musst das Semesterticket nicht bei uns abgeben, sondern solltest das E-Ticket für die potentielle Nutzung in Folgesemestern aufbewahren.

Die Anträge müssen hier eingereicht werden:

 

→ Online-Formular

Rückerstattung 9-Euro-Ticket

Im Sommersemester wurde der Preis für das NRW-Semesterticket aufgrund der Einführung des 9-Euro-Tickets in den Monaten Juni, Juli und August auf 9 Euro abgesenkt. Bei Studierenden, die den Mobilitätsbeitrag im Sommersemester 2022 gezahlt haben und weiterhin im Wintersemester 2022/23 eingeschrieben waren wurde der Betrag bei der Rückmeldung fürs Wintersemester bereits gutgeschrieben. Studierende, die sich im Sommersemester 2023 exmatrikuliert haben können die Rückerstattung von 70,96 € beim Studierendensekretariat beantragen, welches ein separates Formular bereitstellt.

Keine Rückerstattungsgründe

Nichtnutzung des Semestertickets

Falls du dein Semesterticket nicht nutzt, weil du andere Fortbewegungsmöglichkeiten wie z. B. ein Auto oder ein Fahrrad nutzt, kann dir der Mobilitätsbeitrag nicht erstattet werden.
Das Semesterticket ist ein solidarisch finanziertes Ticket, für das alle ordentlichen Studierenden den gleichen Beitrag zahlen. Das Semesterticket steht allen ordentlichen Studierenden zur Verfügung und ist nur aufgrund der Solidarfinanzierung so viel günstiger als herkömmliche ÖPNV-Tickets.
Die Studierendenschaft hat nach § 53 Abs. 2 Nr. 5 Hochschulgesetz NRW unter anderem die Aufgabe die wirtschaftlichen und sozialen Belange ihrer Mitglieder – also aller Studierenden – wahrzunehmen. Auf dieser Grundlage hat die Studierendenschaft einen Vertrag über das Deutschlandsemesterticket mit der Aachener Verkehrsverbund GmbH (AVV), der Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG)  abgeschlossen.
Aus diesem Vertrag resultiert die Verpflichtung zur Zahlung des Mobilitätsbeitrags. Laut § 4 Abs. 1 Satz 2 des Deutschlandsemesterticketvertrags gilt: „Die Nichtausnutzung der Deutschlandsemestertickets begründet keinen Anspruch auf Erstattung des Beförderungsentgelts.“

Im Falle von technischen Schwierigkeiten mit dem Online-Formular sende deinen Antrag bitte fristgerecht an semesterticket@asta.rwth-aachen.de.

Hilfreiche Links zum Semesterticket

Kontakt

Die Erstattung des Mobilitätsbeitrags erfolgt entsprechend der Sozialordnung der Studierendenschaft der RWTH Aachen. Bei Fragen bezüglich der Rückerstattung kannst du gerne eine Mail an semesterticket@asta.rwth-aachen.de schicken.