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Abteilung 1.1 – Akademische Angelegenheiten, Prüfungs- und Hochschulrecht

An der RWTH Aachen ist ab dem 01.08.2024 die Funktion der

Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten

aus der Gruppe der Studierenden gemäß § 24 Hochschulgesetz i. V. m. § 29 der Grundordnung der RWTH zu besetzen. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung.
Unser Profil
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Erfüllung des Gleichstellungsauftrages der Hochschule hin, insbesondere auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der wissenschaftlichen, administrativen und technischen Arbeit, bei der Entwick-lungsplanung, bei Personal- und Strukturmaßnahmen und bei der leistungsbezogenen Mittelvergabe. Sie setzt sich für die Förderung der Gleichstellung und der Gewährleis-tung der Gleichbehandlung an der Hochschule sowie für die Verbesserung der Verein-barkeit von Familie, Studium und Beruf ein. Außerdem wirkt sie bei der Durchsetzung und Weiterentwicklung von Förderrichtlinien mit. Sie kann hierzu an den Sitzungen des Senats, des Rektorats, des Hochschulrats, der Fakultätsräte, der Berufungskommissio-nen und anderer Gremien mit Antrags- und Rederecht teilnehmen. Sie ist geborenes Mitglied in der Gleichstellungskommission.
Für die Gleichstellungsbeauftragte werden Vertreterinnen aus den Gruppen der Hoch-schule gewählt, darunter eine Stellvertreterin aus der Gruppe der Studierenden. Nach dem Landesgleichstellungsgesetz ist als stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte eine Frau zu bestellen. Wählbar sind weibliche Mitglieder der Hochschule aus der Gruppe der Studierenden.

Ihr Profil
• Studentin der RWTH Aachen;
• ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit; Fähigkeit zur Team-arbeit;
• hohes Interesse an Diversitäts- und Gleichstellungsthemen
• hohes Maß an Eigeninitiative, Innovationsfähigkeit, Flexibilität, Organisationsfä-higkeit, Verantwortungsbereitschaft, Entscheidungs- und Durchsetzungsvermö-gen;
• darüber hinaus sind Kenntnisse universitärer Strukturen und der Aufgabe der akademischen und studentischen Selbstverwaltung wünschenswert;
• sowie das Interesse am Erwerb von Kenntnissen im Hochschulrecht, im Gleich-stellungsrecht sowie im Einzelfall im Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht;
• gute Deutsch- und Englischkenntnisse.

Ihre Aufgaben
Sie arbeiten im Team des Gleichstellungsbüros mit, vertreten Gleichstellungsbelange insbesondere aus studentischer Sicht, sind Ansprechpartnerin für studentische Ver-tretungen in Gremien der Hochschule und Anliegen von Studierenden. Sie bringen sich ein in:
• Vertretung der RWTH in den Landes- und Bundesgremien der Gleichstellungs-beauftragten in studentischen Belangen;
• Einleitung, Weiterentwicklung und Evaluation von frauenfördernden Maßnah-men, insbesondere zur Förderung von Studentinnen;
• Interessenvertretung von Studierenden mit Kind(ern)
• Antidiskriminierungsberatung von Studierenden
• Unterstützung der Steigerung der Geschlechtervielfalt an der RWTH
Der Einsatz für die genannten Aufgaben liegt bei 10 Stunden in der Woche.

Unser Angebot
Es besteht die Möglichkeit einen Vertrag als studentische Hilfskraft mit 10 Stunden zu erhalten.