Webseite Findungskommission für die Beauftragten für die studentischen Hilfskräfte
Liebe Mitstudierende,
an der RWTH Aachen ist die Funktion der bzw. des Beauftragten für die studentischen Hilfskräfte für eine Amtszeit von vierundzwanzig Monaten zum nächstmöglichen Zeitpunkt (voraussichtlich ab Januar bzw. Februar 2025) gemäß § 46a Hochschulgesetz (HG) i. V. m. § 30 Grundordnung der RWTH und §§ 41a- 41c Satzung der Studierendenschaft der RWTH zu besetzen.
Die Wahl der bzw. des Beauftragten erfolgt durch den Senat auf Vorschlag einer studentischen Findungskommission, welche durch das Studierendenparlament bestätigt wird. Die Wahl im Senat soll voraussichtlich am 30.01.2025 stattfinden, den Vorschlag wählt das Studierendenparlament voraussichtlich auf der Sitzung am 15.01.2025.
Es wird ein wöchentlicher Einsatz im Umfang von 10 bis 15 Stunden erwartet.
Es handelt sich um ein Ehrenamt. Dass engagierten Studierenden in dieser Aufgabe kein Nachteil entsteht, wird durch eine angemessene Aufwandsentschädigung sichergestellt.
Dein Profil
- eigene Erfahrungen aus der Tätigkeit als studentische Hilfskraft oder gute Kenntnisse der Strukturen der Hochschule (zum Beispiel durch Fachschaftsarbeit)
- Kenntnisse über die Situation der studentischen Hilfskräfte (Tarifvertrag, Gewerkschaften, Befristung, Gehalt, sonstige Regelungen und häufige Probleme)
- Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit, Konflikte zu lösen, Motivation zur Vertretung von Interessen gegenüber der Hochschule
- Interesse an der Einarbeitung in die rechtlichen Rahmenbedingungen
- gute Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift
- die bzw. der Beauftragte für studentische Hilfskräfte muss aus der Gruppe der Studierenden der RWTH kommen
- große Motivation, die Arbeitsverhältnisse der studentischen Beschäftigten zu verbessern
- eigene Ideen, wie das Thema Rechte von studentischen Beschäftigten, insbesondere über Social Media, mehr Bekanntheit gewinnen kann.
Deine Aufgaben
Aufgabe der bzw. des Beauftragten für studentische Hilfskräfte wird gemäß § 46a HG sein, gemeinsam mit einem bzw. einer Co-Beauftragten für die studentische Hilfskräfte die Beachtung geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften der RWTH zu überwachen, auf eine angemessene Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen hinzuwirken, Beschwerden von Betroffenen zu behandeln und deren Interessen gegenüber der Hochschule und anderen relevanten Einrichtungen zu vertreten.
Darüber hinaus soll ein Beratungs- und Informationsangebot für studentische Hilfskräfte bereitgestellt werden.
Weiterhin sollen sich die Beauftragten mit anderen Beauftragten an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen sowie dem Personalrat der RWTH und anderen Institutionen der Personalvertretung vernetzen.
Die Beauftragten sind gemeinsam dem Studierendenparlament und nur dem Studierendenparlament zur Rechenschaft verpflichtet.
Unser Angebot
Im Rahmen der Tätigkeit kannst Du Deine Ideen einbringen und eigenständig und selbstverantwortlich arbeiten.
Es wird eine monatliche Aufwandsentschädigung ca. in Höhe von zwei Dritteln des BaFöG Höchstsatzes gezahlt.
Ansprechpartner
Für Vorabinformationen stehen Dir sowohl die Seite des AStA
Internet: asta.rwth-aachen.de/beratung/bshk/de
Sowie der Vorsitzende der Findungskommission
Max Reicherseder
E-Mail: fk-shk-vorsitz@stud.rwth-aachen.de
zur Verfügung.
Richte Deine Bewerbung bitte bis zum 31.12.2024 an die Findungskommission für die Beauftragten für die studentische Hilfskräfte.
c/o Studierendenparlament der RWTH Aachen
Pontwall 3, 52062 Aachen
oder per Mail an:
fk-shk-vorsitz@stud.rwth-aachen.de
Im Rahmen der Bewerbung erwarten wir ein kurzes Motivationsschreiben und einen
aussagekräftigen Lebenslauf. Gerne können Sie weitere Dokumente beilegen.
Die Bewerbungsgespräche findet zwischen dem 06.01. und dem 10.01. statt.
Die RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert.
Wir wollen an der RWTH Aachen besonders das Engagement von Frauen fördern und freuen uns daher über Bewerberinnen. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind ausdrücklich erwünscht.
Um sich für diesen Job zu bewerben, sende deine Unterlagen per E-Mail an fk-shk@stud.rwth-aachen.de