Damit Studierende mit einer chronischen Erkrankung und/oder Behinderung an der RWTH nicht benachteiligt, sondern an ihre Potenziale angepasst unterstützt werden, haben sie das Recht einen Nachteilsausgleich für ihr Studium zu beantragen. Beispiele dafür sind etwa verlängerte Bearbeitungszeiten für Klausuren, Hausarbeiten oder Abschlussarbeiten und viele weitere individuelle Anpassungen.

Um den Nachteilsausgleich zu beantragen wendet man sich mit ärztlichem Attest und einem schriftlichen formlosen Antrag an den jeweiligen Prüfungsausschuss. Nachteilsausgleiche gelten zwei Fachsemester, danach müssen sie erneut beantragt werden.

Weitere Informationen findet ihr unter:
https://www.asta.rwth-aachen.de/beratung/vorschub/

Dort findet ihr unter „Downloads“ mehr Informationen zum Nachteilsausgleich und eine Vorlage die ihr euren Ärzten als Orientierung vorlegen könnt.

(md)