Wenn ihr am 28.9. nicht in Aachen sein könnt, aber trotzdem eure Stimmen bei der Stichwahl abgeben wollt, dann müsst ihr wie folgt vorgehen:

Wer zur Kommunalwahl gleich für beide (!) Wahlen Briefwahl beantragt hatte, bekommt die Briefwahlunterlagen automatisch zugesandt, braucht also keine neuen zu beantragen.

Ab 19. September Wahl vor Ort möglich

Bürger*innen, die am Wahltag nicht in Aachen sind, können direkt vor Ort im Wahlamt am Blücherplatz 43 oder in ihren jeweiligen Bezirksämtern wählen. Das Wahlamt ist bereits am Freitag, 19. September, von 8 bis 13 Uhr und dann mit erweiterten Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr, am Mittwoch 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Bezirksämter sind ebenfalls ab dem 19. September zu ihren regulären Öffnungszeiten für Wählende erreichbar.

Online-Briefwahlantrag bis 24. September

Wahlberechtigte Aachener*innen, die Briefwahlunterlagen nicht für beide Wahlen beantragt haben und bei der Stichwahl per Brief abstimmen möchten, können diese online beantragen. Unter aachen.de/briefwahlantrag findet man das Online-Briefwahlportal. Dort ist ein Antrag bis zum 24. September, 23.59 Uhr, möglich.

Anträge können außerdem noch bis zum 26. September, 15 Uhr, formlos unter Angabe des Vor- und Nachnamens, der Adresse, des Geburtsdatums und der gegebenenfalls abweichenden Versandadresse per Brief oder Mail an wahlen@mail.aachen.de gestellt werden. Allerdings kann die rechtzeitige Zustellung per Post auf diesem Weg der Antragstellung nicht garantiert werden. Sicherer ist in dem Fall die Wahl vor Ort.

Eingang der Briefwahl bis spätestens 28. September, 16 Uhr

Die Briefwahlunterlagen werden Ende der Woche versandt, nachdem der Wahlausschuss der StädteRegion getagt hat.

Die Briefwahlunterlagen müssen so rechtzeitig zurückgeschickt werden, dass sie am Wahlsonntag spätestens um 16 Uhr im Wahlamt eingehen. Wer sichergehen will und die Möglichkeit hat, kann die Unterlagen direkt im Wahlamt am Blücherplatz 43 einwerfen.

Termine bei Verlust oder Krankheit

Wer glaubhaft versichern kann, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, kann bis Samstag, 27. September, spätestens 12 Uhr, Briefwahlunterlagen im Wahlamt abholen. Danach ist eine erneute Erteilung eines Wahlscheins nicht mehr möglich. Im Wählerverzeichnis ist ein Sperrvermerk eingetragen, so dass ein Wahlvorgang im Wahllokal am Wahlsonntag nicht möglich ist.

Nur in Ausnahmefällen, wenn jemand zum Beispiel plötzlich erkrankt ist, kann der Antrag auf Briefwahl auch noch bis zum Wahlsonntag, 28. September, spätestens 15 Uhr, gestellt werden. Der Wahlbrief mit den entsprechenden Stimmzetteln für die Stichwahl muss am Sonntag bis spätesten 16 Uhr beim Wahlamt oder beim Bezirksamt eingegangen sein.

(Infos von https://www.aachen.de/in-aachen-leben/politik-und-verwaltung/wahlen/)

(mda)