Lehre
Anlaufstellen für Beratung zu deinem Studium
Bei fakultäts- und fachspezifischen Fragen und Problemen ist deine Fachstudienberatung und die erste Anlaufstelle. Für eine studentische Perspektive kannst du dich an deine Fachschaft wenden. Viele Informationen findet ihr schon auf den jeweiligen Webseiten eurer Studiengänge.
Die zentrale Studienberatung unterstützt bei Orientierungsfragen zu Studienbeginn, bei Motivations- und Leistungsproblemen, Studienzweifeln sowie finanziellen, sozialen oder gesundheitlichen Belastungen.
Häufig gestellte Fragen (z.B. zur Einsicht, dem Prüfungsausschuss, zu Widersprüchen) findest du in unserem Lehre-FAQ unten.
Desweiteren kannst du dich an unsere Prüfungsrechtberatung per Mail/telefonisch oder in Präsenz während den Sprechstunden wenden.
Lernplätze
Wir stellen eine Lernraumkarte bereit, wo die Lernplätze in Aachen zusammengefasst einsehbar sind. Darunter zählt auch der CoCo-Lernraum im Kármán, welcher von uns verwaltet wird und von euch gebucht werden kann.
Beratungszeiten:
Präsenzsprechstunden:
| Di | 10:00 – 14:00 |
| Do | 10:00 – 14:00 |
Zu den oben genannten Zeiten könnt ihr einfach im AStA vorbei kommen und die Beratung in Anspruch nehmen.
Beratung per Mail unter:
pruefungsrecht@asta.rwth-aachen.de
Telefonisch (während der Sprechstundenzeiten):
+ 49 241 8093792
Fachschaften: Übersicht
Unser Referats-Team
Lehre-FAQ
Anfang des Semesters – Grundlagen & Anmeldung
Wenn du dein Studium beginnst, sind alle Abläufe erst neu. Aber keine Sorge: Vieles wiederholt sich, und ein paar Grundregeln helfen dir, sicher durch die erste Phase zu kommen. Außerdem wirst du merken: Viele organisatorische Dinge sind einfacher, wenn man einmal verstanden hat, wie das System „Hochschule“ funktioniert.
Was ist RWTHonline?
RWTHonline ist das Campus-Management-System der RWTH. Darüber meldest du dich zu Veranstaltungen und Prüfungen an, kannst deine Noten einsehen und bekommst Zugriff auf den Self Service. Dort kannst du z. B. deine Zugangsdaten für den Internetzugang („Eduroam“) einrichten oder persönliche Daten anpassen. Außerdem meldest du dich dort auch zu Vorlesungen an. Praktisch bedeutet das: Ohne RWTHonline geht fast nichts – es ist dein Dreh- und Angelpunkt für Studium und Prüfungen.
Prüfungsordnungen (PO & ÜPO) – was ist das?
Die Übergreifende Prüfungsordnung (ÜPO) gilt für alle Bachelor- und Masterstudiengänge an der RWTH (Ausgenommen Lehramt und Medizin). Dort sind die allgemeinen Regeln zu Anmeldungen, Abmeldungen, Wiederholungen oder Einsichten festgelegt.
Deine Prüfungsordnung (PO) gilt für deinen konkreten Studiengang. Sie regelt fachspezifische Details, die Struktur des Studiengangs, Einzelheiten zu Abschlussarbeiten und vieles mehr.
Das Modulhandbuch erklärt dir jedes Modul: Inhalte, Lernziele, Prüfungsform. Es ist für jeweils jedes Semester aktuell in RWTHonline einsehbar.
Die aktuellen Versionen findest du in den amtlichen Bekanntmachungen der RWTH.
Anmeldung – ohne geht gar nichts
Zu Veranstaltungen wie beispielsweise Vorlesungen, Übungen und Seminare, meldest du dich bei RWTHonline an, um Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen zu erhalten und in die zugehörigen Moodle-Lernräume zu gelangen. Bei zulassungsbeschränkten Modulen existieren nochmal gesonderte Verfahren.
Für deine Prüfungen, meldest du die ebenfalls über RWTHonline an. Dort findest du auch die An- und Abmeldefristen.
Achtung: Eine Anmeldung zu einer Vorlesung ist nicht automatisch auch eine Anmeldung zur Prüfung. Man muss sich für beides individuell anmelden.
Für jede Klausur im Sommersemester stehen Termin und Prüfer*in spätestens am 15. Mai fest, im Wintersemester spätestens am 15. November.
Vergisst du die Anmeldung, kannst du die Prüfung nicht mitschreiben. Achte also unbedingt auf die Fristen!
Praxistipp:
Melde dich lieber frühzeitig an, und speichere dir immer einen Screenshot oder die Bestätigungsmail ab. So bist du im Zweifel auf der sicheren Seite. Melde dich im Zweifel erstmal zu Prüfungen an – abmelden kann man sich auch später noch (mehr siehe „Abmeldung & Krankheitsfall“).
Mitte des Semesters – Vorbereitung auf die Prüfungen
Jetzt geht es darum, den Überblick zu behalten. Lehrveranstaltungen laufen, und oft erfährst du schon, wie die Prüfungen aussehen werden. Eine gute Vorbereitung schont die Nerven in der Prüfungsphase.
Welche Prüfungsformen gibt es?
Neben klassischen Klausuren gibt es an der RWTH auch mündliche Prüfungen, Studienarbeiten, Seminare, Projekte, Portfolios oder digitale Prüfungen (E-Tests). In deinem Modulhandbuch steht, welche Prüfungsform für dein Modul verbindlich vorgesehen ist.
Hilfsmittel & Anforderungen
Spätestens 14 Tage vor einer Prüfung müssen dir die erlaubten Hilfsmittel (z. B. Taschenrechner, Formelsammlung) und die Bestehensbedingungen mitgeteilt werden. Dies erfolgt in der Regel durch eine schriftliche “Klausurankündigung”. Halte also die Augen offen – oft wird diese per Mail verschickt oder im Moodle Lernraum des einzelnen Moduls hochgeladen.
Nachteilsausgleich
Wenn du z. B. eine chronische Erkrankung hast, kannst du einen Nachteilsausgleich beantragen. Bei Genehmigung bekommst du eine gleichwertige, aber angepasste Prüfung, z. B. mehr Zeit oder andere Bedingungen. Den Antrag dafür richtest du in der Regel an den Prüfungsausschuss. Mehr zu dem Thema findest du in dieser Handreichung.
Lernorganisation
Studieren läuft ganz anders als die Schule: Du bist selbst verantwortlich, musst dir deinen Alltag selbst strukturieren und vor allem genug Zeit fürs Wiederholen und Üben einplanen. Leg dir dafür einen realistischen Lernplan mit Pausen an, nutze (falls vorhanden) Altklausuren, um den Aufbau der Prüfungen zu verstehen, und hol dir Tipps von deiner Fachschaft oder höheren Semestern. Die eigentliche Arbeit passiert nämlich zwischen den Veranstaltungen – kurzfristiges Pauken bringt an der Uni nichts. Hilfe bekommst du außerdem über Trainings und Videos von der Zentralen Studienberatung oder Mentoring-Programme deiner Fakultät.
Während der Prüfungsphase – Ablauf & Rechte
Die Prüfungsphase ist für viele die anstrengendste Zeit. Hier gelten klare Regeln, die dir Sicherheit geben sollen. Wer die Rahmenbedingungen kennt, ist entspannter und kann sich besser auf die Inhalte konzentrieren.
Abmeldung & Krankheitsfall
Du kannst dich bis 3 Werktage vor der Prüfung in RWTHOnline wieder abmelden.
Wenn du krank bist, brauchst du ein Attest über die Prüfungsunfähigkeit. Reiche es sofort beim ZPA (Zentrales Prüfungsamt) ein. Wichtig ist hierbei, dass dein Attest auch wirklich die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt – eine reine “Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung” reicht nicht aus. Wir empfehlen dir am besten den Vordruck des ZPAs zu verwenden.
Wichtig: Trete die Prüfung nicht krank an. Ein Attest gilt in der Regel nur, wenn du die Prüfung nicht angetreten hast. „Mit Attest in der Tasche mitschreiben“ funktioniert nicht. Solltest du während der Prüfung erkranken, musst du dich bei dem Aufsichtspersonal melden.
Einfach nicht erscheinen oder ohne Grund zurücktreten = 5,0.
Prüfungsdurchführung
Bring deine BlueCard oder deinen Ausweis, Stifte und die (gemäß der Klausurankündigung) erlaubten Hilfsmittel mit.
Folge den Anweisungen der Aufsicht. Täuschungsversuche (z. B. Spickzettel, unerlaubte Hilfsmittel) führen zu einer 5,0 und können weitere Folgen haben.
Äußere Prüfungsbedingungen (Lärm, Hitze, technische Probleme) musst du sofort beim Aufsichtspersonal rügen, sonst kannst du dich später nicht mehr darauf berufen.
Notenbekanntgabe
Spätestens 6 Wochen nach der Prüfung sollte deine Note in RWTHonline stehen. Wenn es schneller geht – umso besser.
Vor einer möglichen Wiederholungsprüfung musst du deine Note mindestens 10 Tage vorher erfahren.
Nach den Prüfungen – Einsicht & Freiversuch
Einsicht
Du hast ein Recht auf Einsicht in deine Prüfungsunterlagen. Dabei kannst du dir die Korrektur erklären lassen und prüfen, ob Fehler passiert sind.
- Spätestens mit Bekanntgabe der Note und mindestens 48 Stunden vor dem Beginn der Einsicht sollten Ort und Zeit mitgeteilt sein.
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Die Dauer der Einsicht richtet sich nach der Länge der Klausur (mindestens 10–30 Minuten). Wartezeiten werden nicht von deiner Zeit abgezogen.
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Du darfst eine originalgetreue Kopie anfordern und Notizen machen.
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Falls du verhindert bist, kannst du eine Person mit einer Vollmacht beauftragen.
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Im Drittversuch kannst du auch spätestens dort die mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
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Tipp: Auch wenn du bestanden hast, lohnt es sich hinzugehen – du siehst, wo deine Stärken und Schwächen liegen.
Für alle Details (z. B. Kopien, Musterlösungen, Sonderfälle bei Bonuspunkten oder mündlichen Prüfungen) gibt es unser umfassendes Einsichts-FAQ. Die Informationen findest du auch in der Handreichung der RWTH.
Wir stellen eine Vorlage für die Vollmacht zur Einsicht bereit.
Freiversuche im Bachelor
- Innerhalb deiner ersten drei Hochschulsemester (das sind alle Semester seit deiner Einschreibung an eine Hochschule, unabhängig vom Fach) kannst du bis zu 3 Mal einen Freiversuch nutzen.
- Das heißt: Eine mit 5,0 bewertete Klausur wird so behandelt, als hättest du sie nie geschrieben.
- Bedingung: Es darf kein Täuschungsversuch oder unentschuldigtes Fehlen vorliegen.
- Den Antrag stellst du beim ZPA. Im Wintersemester bis zum 15. Mai, im Sommersemester bis zum 15. November.
Wiederholungen, Ergänzungsprüfungen, Widersprüche, Anerkennung & mehr
Prüfungsausschuss (PA)
- Der Prüfungsausschuss ist das Gremium, das die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen sicherstellt. Er setzt sich aus Professor*innen, Mitarbeiter*innen und auch gewählten Studierenden zusammen, sodass immer auch eine studentische Perspektive vertreten ist. Er entscheidet über Anträge (z. B. Nachteilsausgleich, Anerkennung, Drittversuche), behandelt Täuschungsfälle und ist die zuständige Widerspruchsbehörde.
- Praktisch heißt das: Wenn etwas über das normale An- und Abmelden hinausgeht, landet es fast immer beim Prüfungsausschuss.
Mehr Informationen, u.a. zur Antragsstellung, findest du in unserer Übersicht zum Prüfungsausschuss.
Anerkennung von Leistungen
- Studienleistungen aus anderen Hochschulen oder dem Ausland kannst du dir anerkennen lassen. Grundsätzlich gilt: Anerkennung ist die Regel – sie darf nur abgelehnt werden, wenn nachweislich wesentliche Unterschiede bestehen.
- Die Beweislast liegt bei der Hochschule, nicht bei dir. Das bedeutet: Kleine Unterschiede bei CP-Zahlen oder Inhalten dürfen nicht automatisch zur Ablehnung führen.
- Auch Leistungen außerhalb der Hochschule (z. B. Ausbildung) können teilweise eingebracht werden – sprich rechtzeitig mit deiner Fachstudienberatung.
Wiederholungen
Du darfst jede Prüfung (außer die Abschlussarbeit) zweimal wiederholen.
Dabei muss spätestens zwei Wochen vor der Wiederholungsprüfung über RWTHOnline informiert werden, ob die Wiederholungsprüfung mündlich oder schriftlich durchgeführt wird.
Die Abschlussarbeit kann nur einmal wiederholt werden und muss innerhalb von drei Semester nach dem erfolglosen Versuch angemeldet werden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Wenn du in der zweiten Wiederholung einer Klausur durchfällst, kannst du eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Dies ist deine letzte Chance die Klausur mit einer 4,0 nachträglich zu bestehen.
Wichtig: Den Antrag musst du spätestens in der Einsicht stellen.
Endgültig Nichtbestanden
Wenn du nach der zweiten Wiederholung auch die mündliche Ergänzungsprüfung nicht bestehst, gilt das Modul als endgültig nicht bestanden. Das bedeutet in der Regel, dass dein gesamter Studiengang an der RWTH als nicht bestanden gilt und du exmatrikuliert wirst.
Eine Exmatrikulation erfolgt aber nicht sofort, sondern zum Ende des Semesters. In dieser Situation ist es wichtig, Ruhe zu bewahren, Einsicht wahrzunehmen und dich gut beraten zu lassen – Fachschaft, AStA und ZSB (inkl. psychologischer Beratung und Alternativen wie Fach- oder Hochschulwechsel) sind dafür die richtigen Anlaufstellen.
Mehr Infos findest du auch in unserer Handreichung.
Notenstreichung
Wenn du dein Bachelorstudium in der Regelstudienzeit abschließt, darfst du eine bestimmte Anzahl an Modulnoten streichen (zwischen 5 und 30 CP, ohne Bachelorarbeit). Im Master kann eine Note gestrichen werden, wenn deine PO das vorsieht.
Dies geschieht auf Antrag innerhalb der Woche nach Bekanntgabe der Note der letzten Prüfungsleistung.
Widerspruch & Prüfungsanfechtung
Wenn du nach der Einsicht der Meinung bist, dass eine Prüfung falsch bewertet oder nicht korrekt durchgeführt wurde, kannst du Widerspruch einlegen. Das geht beim Prüfungsausschuss innerhalb einer Frist von einem Monat. Die Frist ist auf ein Jahr verlängert, wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung erfolgt ist. Wenn dein Widerspruch nicht erfolgreich ist, kannst du ggfs. eine
Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben.
Im AStA gibt es dazu Beratung und eine spezialisierte Rechtsberatung im Prüfungsrecht per Mail (pruefungsrecht@asta.rwth-aachen.de) oder während den Beratungszeiten.
Beurlaubung
Es kann verschiedene wichtige Gründe für eine Beurlaubung geben.
Mehr zum Prozess findest du in unserem HOW-TO: Beurlaubung.
Rechtlicher Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr. Verbindlich sind immer die Prüfungsordnungen (ÜPO, PO) in den amtlichen Bekanntmachungen der RWTH.
Lehre weiterentwickeln
An der RWTH durchlaufen die Studiengänge regelmäßig die sogenannte Studiengangsevaluation, bei dem die Studiengänge sowohl von interner Seite als auch von externen Expert*innen kritisch reflektiert werden. Studierende sind an diesem Prozess beteiligt. Bei Problemen können Auflagen beschlossen werden, welche innerhalb eines Jahres umgesetzt werden müssen. Weitere Verbesserungen werden in einem Maßnahmenkatalog gesammelt und jährlich gemeinsam evaluiert.
Du möchtest wissen welche Maßnahmen in deinem Studiengang beschlossen sind und wie der aktuelle Stand ist?
In den Jahresgesprächen (jeweils im Frühling) zwischen den Fachschaften und dem Prorektor für Lehre werden diese Maßnahmen besprochen.
Du interessierst dich allgemein zum Thema Lehre? Dann melde dich gerne bei deiner Fachschaft!