Handbuch der akademischen und studentischen Selbstverwaltung

  • Einleitung
  • Heyho Fachschaftsmitglieder und interessierte
  • Beschreibung altes ahndbuch hopo und pdf
  • Erklärung der aufklappbaren Kapitel
  • Abkürzungen?
  • K02 hier : Einführende Hintergründe

Akademische Selbstverwaltung 

Sheesh, ab hier aufklappbare Kapitel.

Die Hochschule verwaltet und organisiert den Großteil ihrer Aufgaben innerhalb der gesetzlichen Vorgaben selbstverantwortlich. Hinter dem Namen „Akademische Selbstverwaltung“ stehen alle Ämter und Gremien der Hochschule, die damit beauftragt sind, die Belange, Geschicke und Aufgaben der Hochschule zu beraten, zu koordinieren und im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen zu verwalten. Dazu bedarf es einerseits einer Leitungsstruktur und andererseits auch verschiedener Gremien, in denen Entscheidungen vorbereitet oder getroffen werden, die die Hochschule als Ganzes oder ihre wesentlichen Strukturen betreffen. In immer wiederkehrenden Novellen des Hochschulgesetzes macht sich auch die politische Couleur der jeweiligen Landesregierungen bemerkbar. So wurde bereits 2006 mit dem „Hochschulfreiheitsgesetz“ den Rektoraten weitgehende, bisher dem Senat zugeordnete, Kompetenzen übertragen und durch die Etablierung eines externen Hochschulrates insbesondere der Einfluss der Wirtschaft gestärkt, dabei aber auch die Unabhängigkeit der Hochschulen vom Land ausgeweitet. In dem 2014 verabschiedeten „Hochschulzukunftsgesetz“ der Landesregierung findet sich hingegen verstärkt der Anspruch des Landes, wieder mehr Einfluss auf die strategische Ausrichtung der Hochschule zu nehmen und die verschiedenen Gruppen einer Hochschule wieder stärker in die Entscheidungsprozesse einzubinden. So ist für den Senat die sogenannte Viertelparität oder ein gleichwertiges Konzept zur adäquaten Einbindung aller Gruppen vorgesehen, bei der Besetzung der Gremien wird insbesondere auf Geschlechtergerechtigkeit geachtet und soweit möglich eine geschlechterparitätische Besetzung eingefordert.

Ziel dieses Kapitels ist es, die Leitungsstrukturen und die hochschulweiten Gremien der akademischen Selbstverwaltung vorzustellen und zu skizzieren, wie sie zusammenwirken und die Hochschulpolitik der RWTH gestalten.
Zentrale Organe
Zentrale Organe sind die Gremien oder Personen, welche die Hochschule leiten und alle wichtigen Entscheidungen treffen. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass hier regelmäßig gewisse Veränderungen vorgenommen werden. Während Senat und Rektorat zu den klassisch vorhandenen Einrichtungen gehören, sind Hochschulrat und die Hochschulwahlversammlung neueren Ursprungs. Was die zentralen Organe im Einzelnen für Aufgaben und Möglichkeiten haben, wer zu diesen gehört und wie sie zusammenwirken, wird in den kommenden Abschnitten detailliert dargestellt.
Das Rektorat
Dem Rektorat gehören hauptberuflich die Rektorin bzw. der Rektor als Vorsitzende bzw. Vorsitzender und die Kanzlerin bzw. der Kanzler (zuständig für die Wirtschafts- und Personalverwaltung der Hochschule) hauptberuflich an. Daneben gehören dem Rektorat momentan vier weitere Prorektorinnen bzw. Prorektoren an, die ihr Amt nicht hauptberuflich ausüben. Nebenher bleiben sie weiterhin in Forschung und Lehre tätig. Die Anzahl der Prorektorinnen und Prorektoren wird übrigens formal vom Hochschulrat bestimmt. So gibt es zurzeit einen Prorektor für Lehre, einen für Forschung und Struktur, einen für Wirtschaft und Industrie sowie eine Prorektorin für Personal und wissenschaftlichen Nachwuchs. Auch wenn an der RWTH Aachen momentan alle Rektoratsmitglieder aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren kommt, kann die Grundordnung übrigens auch vorsehen, dass ein nicht hauptberufliches Mitglied des Rektorats u.a. auch aus der Gruppe der Studierenden gewählt werden kann.

Zur Unterstützung der Arbeit des Rektorats werden \textit{Kommissionen und Arbeitskreise} gebildet, auf die weiter unten detaillierter eingegangen wird. Die Prorektorinnen und Prorektoren arbeiten jeweils mit einem Teil der Kommissionen und Arbeitskreise eng zusammen.

Das Rektorat wird nicht mehr wie früher von den Mitgliedern der Hochschule gewählt. Das Verfahren ist neuerdings wesentlich komplexer: Die Rektorin bzw. der Rektor und die Kanzlerin bzw. der Kanzler werden von der Hochschulwahlversammlung gewählt. Hierfür ist die Mehrheit der Stimmen dieses Gremiums, sowie jeweils die Mehrheit der Stimmen innerhalb seiner beiden Hälfte nötig. Die Prorektorinnen und Prorektoren werden anschließend auf Vorschlag der neuen Rektorin bzw. des neuen Rektors ebenfalls vom Hochschulrat gewählt.

Zur Vorbereitung der Wahl des Rektorats wird eine jeweils zur Hälfte von Mitgliedern des Hochschulrates und des Senats besetzte Findungskommission gegründet. Diese berät in kleiner Runde über die eingegangenen Bewerbungen und macht einen Vorschlag zur Wahl in der Hochschulwahlversammlung. Hierbei ist für die Neuwahl der hauptberuflichen Mitglieder des Rektorats eine öffentliche Ausschreibung von Nöten.

Nach Wahl beträgt die erste Amtszeit des Rektorats sechs Jahre, die weitere vier Jahre. Die Amtszeit des Kanzlers beträgt acht Jahre.

Die Abwahl eines Mitglied des Rektorats kann mit einer Mehrheit von 5/8 der Stimmen der Hochschulwahlversammlung erfolgen. Das nähere Verfahren zur Wahl und Abwahl des Rektorats regelt dabei der Senat im Einvernehmen mit dem Hochschulrat in der Grundordnung.
Anmeldung – ohne geht gar nichts

Zu Veranstaltungen wie beispielsweise Vorlesungen, Übungen und Seminare, meldest du dich bei RWTHonline an, um Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen zu erhalten und in die zugehörigen Moodle-Lernräume zu gelangen. Bei zulassungsbeschränkten Modulen existieren nochmal gesonderte Verfahren.
Für deine Prüfungen, meldest du die ebenfalls über RWTHonline an. Dort findest du auch die An- und Abmeldefristen.

Achtung: Eine Anmeldung zu einer Vorlesung ist nicht automatisch auch eine Anmeldung zur Prüfung. Man muss sich für beides individuell anmelden.

Für jede Klausur im
Sommersemester stehen Termin und Prüfer*in spätestens am 15. Mai fest, im Wintersemester spätestens am 15. November.
Vergisst du die Anmeldung, kannst du die Prüfung nicht mitschreiben. Achte also unbedingt auf die Fristen!
 

Praxistipp:
Melde dich lieber frühzeitig an, und speichere dir immer einen Screenshot oder die Bestätigungsmail ab. So bist du im Zweifel auf der sicheren Seite. Melde dich im Zweifel erstmal zu Prüfungen an – abmelden kann man sich auch später noch (mehr siehe „Abmeldung & Krankheitsfall“).

Mitte des Semesters – Vorbereitung auf die Prüfungen 

Jetzt geht es darum, den Überblick zu behalten. Lehrveranstaltungen laufen, und oft erfährst du schon, wie die Prüfungen aussehen werden. Eine gute Vorbereitung schont die Nerven in der Prüfungsphase. 

Welche Prüfungsformen gibt es?

Neben klassischen Klausuren gibt es an der RWTH auch mündliche Prüfungen, Studienarbeiten, Seminare, Projekte, Portfolios oder digitale Prüfungen (E-Tests). In deinem Modulhandbuch steht, welche Prüfungsform für dein Modul verbindlich vorgesehen ist. 

Hilfsmittel & Anforderungen

Spätestens 14 Tage vor einer Prüfung müssen dir die erlaubten Hilfsmittel (z. B. Taschenrechner, Formelsammlung) und die Bestehensbedingungen mitgeteilt werden. Dies erfolgt in der Regel durch eine schriftliche “Klausurankündigung”. Halte also die Augen offen – oft wird diese per Mail verschickt oder im Moodle Lernraum des einzelnen Moduls hochgeladen.

Nachteilsausgleich

Wenn du z. B. eine chronische Erkrankung hast, kannst du einen Nachteilsausgleich beantragen. Bei Genehmigung bekommst du eine gleichwertige, aber angepasste Prüfung, z. B. mehr Zeit oder andere Bedingungen. Den Antrag dafür richtest du in der Regel an den Prüfungsausschuss. Mehr zu dem Thema findest du in dieser Handreichung.  

Lernorganisation

Studieren läuft ganz anders als die Schule: Du bist selbst verantwortlich, musst dir deinen Alltag selbst strukturieren und vor allem genug Zeit fürs Wiederholen und Üben einplanen. Leg dir dafür einen realistischen Lernplan mit Pausen an, nutze (falls vorhanden) Altklausuren, um den Aufbau der Prüfungen zu verstehen, und hol dir Tipps von deiner Fachschaft oder höheren Semestern. Die eigentliche Arbeit passiert nämlich zwischen den Veranstaltungen – kurzfristiges Pauken bringt an der Uni nichts. Hilfe bekommst du außerdem über Trainings und Videos von der Zentralen Studienberatung oder Mentoring-Programme deiner Fakultät. 

Während der Prüfungsphase – Ablauf & Rechte

Die Prüfungsphase ist für viele die anstrengendste Zeit. Hier gelten klare Regeln, die dir Sicherheit geben sollen. Wer die Rahmenbedingungen kennt, ist entspannter und kann sich besser auf die Inhalte konzentrieren. 

Abmeldung & Krankheitsfall

Du kannst dich bis 3 Werktage vor der Prüfung in RWTHOnline wieder abmelden. 

Wenn du krank bist, brauchst du ein Attest über die Prüfungsunfähigkeit. Reiche es sofort beim ZPA (Zentrales Prüfungsamt) ein. Wichtig ist hierbei, dass dein Attest auch wirklich die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt – eine reine “Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung” reicht nicht aus. Wir empfehlen dir am besten den Vordruck des ZPAs zu verwenden. 

Wichtig: Trete die Prüfung nicht krank an. Ein Attest gilt in der Regel nur, wenn du die Prüfung nicht angetreten hast. „Mit Attest in der Tasche mitschreiben“ funktioniert nicht. Solltest du während der Prüfung erkranken, musst du dich bei dem Aufsichtspersonal melden. 

Einfach nicht erscheinen oder ohne Grund zurücktreten = 5,0. 

Prüfungsdurchführung

Bring deine BlueCard oder deinen Ausweis, Stifte und die (gemäß der Klausurankündigung) erlaubten Hilfsmittel mit. 

Folge den Anweisungen der Aufsicht. Täuschungsversuche (z. B. Spickzettel, unerlaubte Hilfsmittel) führen zu einer 5,0 und können weitere Folgen haben. 
Äußere Prüfungsbedingungen (Lärm, Hitze, technische Probleme) musst du sofort beim Aufsichtspersonal rügen, sonst kannst du dich später nicht mehr darauf berufen. 

      Notenbekanntgabe

      Spätestens 6 Wochen nach der Prüfung sollte deine Note in RWTHonline stehen. Wenn es schneller geht – umso besser.
      Vor einer möglichen Wiederholungsprüfung musst du deine Note mindestens 10 Tage vorher erfahren. 

        Nach den Prüfungen Einsicht & Freiversuch

        Einsicht

        Du hast ein Recht auf Einsicht in deine Prüfungsunterlagen. Dabei kannst du dir die Korrektur erklären lassen und prüfen, ob Fehler passiert sind.

        • Spätestens mit Bekanntgabe der Note und mindestens 48 Stunden vor dem Beginn der Einsicht sollten Ort und Zeit mitgeteilt sein.
        • Die Dauer der Einsicht richtet sich nach der Länge der Klausur (mindestens 10–30 Minuten). Wartezeiten werden nicht von deiner Zeit abgezogen.

        • Du darfst eine originalgetreue Kopie anfordern und Notizen machen.

        • Falls du verhindert bist, kannst du eine Person mit einer Vollmacht beauftragen.

        • Im Drittversuch kannst du auch spätestens dort die mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.

        • Tipp: Auch wenn du bestanden hast, lohnt es sich hinzugehen – du siehst, wo deine Stärken und Schwächen liegen.

        Für alle Details (z. B. Kopien, Musterlösungen, Sonderfälle bei Bonuspunkten oder mündlichen Prüfungen) gibt es unser umfassendes Einsichts-FAQ. Die Informationen findest du auch in der Handreichung der RWTH.

        Wir stellen eine Vorlage für die Vollmacht zur Einsicht bereit.

        Freiversuche im Bachelor
        • Innerhalb deiner ersten drei Hochschulsemester (das sind alle Semester seit deiner Einschreibung an eine Hochschule, unabhängig vom Fach) kannst du bis zu 3 Mal einen Freiversuch nutzen. 
        • Das heißt: Eine mit 5,0 bewertete Klausur wird so behandelt, als hättest du sie nie geschrieben. 
        • Bedingung: Es darf kein Täuschungsversuch oder unentschuldigtes Fehlen vorliegen. 
        • Den Antrag stellst du beim ZPA. Im Wintersemester bis zum 15. Mai, im Sommersemester bis zum 15. November. 

        Wiederholungen, Ergänzungsprüfungen, Widersprüche, Anerkennung & mehr 

        Prüfungsausschuss (PA)
        • Der Prüfungsausschuss ist das Gremium, das die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen sicherstellt. Er setzt sich aus Professor*innen, Mitarbeiter*innen und auch gewählten Studierenden zusammen, sodass immer auch eine studentische Perspektive vertreten ist. Er entscheidet über Anträge (z. B. Nachteilsausgleich, Anerkennung, Drittversuche), behandelt Täuschungsfälle und ist die zuständige Widerspruchsbehörde. 
        • Praktisch heißt das: Wenn etwas über das normale An- und Abmelden hinausgeht, landet es fast immer beim Prüfungsausschuss. 

        Mehr Informationen, u.a. zur Antragsstellung, findest du in unserer Übersicht zum Prüfungsausschuss.

        Anerkennung von Leistungen
        • Studienleistungen aus anderen Hochschulen oder dem Ausland kannst du dir anerkennen lassen. Grundsätzlich gilt: Anerkennung ist die Regel – sie darf nur abgelehnt werden, wenn nachweislich wesentliche Unterschiede bestehen. 
        • Die Beweislast liegt bei der Hochschule, nicht bei dir. Das bedeutet: Kleine Unterschiede bei CP-Zahlen oder Inhalten dürfen nicht automatisch zur Ablehnung führen. 
        • Auch Leistungen außerhalb der Hochschule (z. B. Ausbildung) können teilweise eingebracht werden – sprich rechtzeitig mit deiner Fachstudienberatung.
          Wiederholungen

          Du darfst jede Prüfung (außer die Abschlussarbeit) zweimal wiederholen.
          Dabei muss spätestens zwei Wochen vor der Wiederholungsprüfung über RWTHOnline informiert werden, ob die Wiederholungsprüfung mündlich oder schriftlich durchgeführt wird.

          Die Abschlussarbeit kann nur einmal wiederholt werden und muss innerhalb von drei Semester nach dem erfolglosen Versuch angemeldet werden.

          Mündliche Ergänzungsprüfung

          Wenn du in der zweiten Wiederholung einer Klausur durchfällst, kannst du eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
          Dies ist deine letzte Chance die Klausur mit einer 4,0
          nachträglich zu bestehen.

          Wichtig: Den Antrag musst du spätestens in der Einsicht stellen. 

          Endgültig Nichtbestanden

          Wenn du nach der zweiten Wiederholung auch die mündliche Ergänzungsprüfung nicht bestehst, gilt das Modul als endgültig nicht bestanden. Das bedeutet in der Regel, dass dein gesamter Studiengang an der RWTH als nicht bestanden gilt und du exmatrikuliert wirst.

          Eine Exmatrikulation erfolgt aber nicht sofort, sondern zum Ende des Semesters. In dieser Situation ist es wichtig, Ruhe zu bewahren, Einsicht wahrzunehmen und dich gut beraten zu lassen – Fachschaft, AStA  und ZSB (inkl. psychologischer Beratung und Alternativen wie Fach- oder Hochschulwechsel) sind dafür die richtigen Anlaufstellen.

          Mehr Infos findest du auch in unserer Handreichung.

          Notenstreichung

          Wenn du dein Bachelorstudium in der Regelstudienzeit abschließt, darfst du eine bestimmte Anzahl an Modulnoten streichen (zwischen 5 und 30 CP, ohne Bachelorarbeit). Im Master kann eine Note gestrichen werden, wenn deine PO das vorsieht.

          Dies geschieht auf Antrag innerhalb der Woche nach Bekanntgabe der Note der letzten Prüfungsleistung.

          Widerspruch & Prüfungsanfechtung

          Wenn du nach der Einsicht der Meinung bist, dass eine Prüfung falsch bewertet oder nicht korrekt durchgeführt wurde, kannst du Widerspruch einlegen. Das geht beim Prüfungsausschuss innerhalb einer Frist von einem Monat. Die Frist ist auf ein Jahr verlängert, wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung erfolgt ist. Wenn dein Widerspruch nicht erfolgreich ist, kannst du ggfs. eine
          Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben.

          Im AStA gibt es dazu Beratung und eine spezialisierte Rechtsberatung im Prüfungsrecht per Mail (pruefungsrecht@asta.rwth-aachen.de) oder während den Beratungszeiten.

          Beurlaubung

          Es kann verschiedene wichtige Gründe für eine Beurlaubung geben.

          Mehr zum Prozess findest du auf der Seite des Studierendensekretariats

          Rechtlicher Hinweis
          Die Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr. Verbindlich sind immer die Prüfungsordnungen (ÜPO, PO) in den amtlichen Bekanntmachungen der RWTH.

          Lehre weiterentwickeln

          An der RWTH durchlaufen die Studiengänge regelmäßig die sogenannte Studiengangsevaluation, bei dem die Studiengänge sowohl von interner Seite als auch von externen Expert*innen kritisch reflektiert werden. Studierende sind an diesem Prozess beteiligt. Bei  Problemen können Auflagen beschlossen werden, welche innerhalb eines Jahres umgesetzt werden müssen. Weitere Verbesserungen werden in einem Maßnahmenkatalog gesammelt und jährlich gemeinsam evaluiert.

          Du möchtest wissen welche Maßnahmen in deinem Studiengang beschlossen sind und wie der aktuelle Stand ist?

          In den Jahresgesprächen (jeweils im Frühling) zwischen den Fachschaften und dem Prorektor für Lehre werden diese Maßnahmen besprochen.
          Du interessierst dich allgemein zum Thema Lehre? Dann melde dich gerne bei deiner Fachschaft!