Zum Jahresbeginn 2026 sind mehrere finanzielle und sozialrechtliche Änderungen in Kraft getreten, die auch Studierende betreffen. Dazu gehören Anpassungen bei Mini- und Midi-Jobs, neue steuerliche Freibeträge sowie Änderungen bei der studentischen Krankenversicherung.
Gerade wenn du neben dem Studium arbeitest, BAföG erhältst oder dich mit deiner Steuererklärung beschäftigst, lohnt sich ein Blick auf die neuen Regelungen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Änderungen für dich zusammengefasst, inklusive Links und Ansprechpartner*innen beim AStA, falls du individuelle Fragen hast.
Mini-Job/Midi-Job:
Die Mini-Job Grenze ist von 556 Euro auf 603 Euro angehoben worden.
Auch BAföG-Empfänger*innen dürfen den höheren Beitrag dazu verdienen, ohne dass die Zahlung gekürzt wird.
Sollte man jedoch mehr verdienen, ist man im „Übergangsbereich“, in der man von 603,01 Euro bis 2000 Euro verdienen darf. In diesem Fall wäre man aber sozialversicherungspflichtig.
Bei weiteren Fragen schreibt gerne eine Mail: jobben@asta.rwth-aachen.de
Freibetrag:
Der jährliche steuerliche Freibetrag wurde um 252 Euro erhöht und beträgt für dieses Jahr 12.348 Euro für eine einzelne Person.
Auch für Ehepartner*in und Kinder gibt es weitere Freibeträge. Hierfür kann man unter diesem Link weiterlesen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/das-aendert-sich-2026.html
Bei weiteren Fragen meldet euch gerne per Mail: studienfinanzierung@asta.rwth-aachen.de
Krankenversicherung:
Der Beitrag für die studentische Krankenversicherung beträgt nun je nach Anbieter von ca. 125 Euro bis 150 Euro inklusive Pflegeversicherung. Nach dem 30. Lebensjahr fällt man aus der studentischen in die freiwillige Krankenversicherung.
Falls noch Fragen offen sind und weitere Beratung gewünscht ist könnt ihr gerne an diese Mail schreiben: jobben@asta.rwth-aachen.de
Steuererklärung:
Auch für Studierende kann sich eine Steuererklärung lohnen. Studierende können ihren Semesterbeitrag, Arbeitsmaterialien (Laptop, Bücher, andere Materialien, usw.), Fahrtkosten absetzen und die eingezahlte Lohnsteuer einfordern. Hierfür kann über Elster digital eine Steuererklärung abgegeben werden.
Sollte man doch noch Hilfe brauchen und Fragen haben, darf man sich gerne beim Finanzamt während den Sprechstunden melden, um Beratung zu erhalten. Hier der Link für das hiesige Finanzamt: https://www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-aachen-stadt
Sollten noch weitere Fragen offen sein, schreibt gerne eine Mail: Studienfinanzierung@asta.rwth-aachen.de
Du hast noch keine passende Info zu deinem Fall und brauchst ein Angebot? Melde dich gerne unter soziales@asta.rwth-aachen.de und wir helfen dir weiter!
Liebe Grüße
Das Sozial Referat