Beauftragte für studentische Hilfskräfte (BSHK)

Zu unseren Aufgaben gehören unter anderem:

  • die Überwachung sowie die Beachtung des geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften,
  • auf angemessene Arbeitsbedingungen hinzuwirken,
  • die Behandlung von Beschwerden von Betroffenen, sowie
  • die Bereitstellung von Informationsmaterialien.

Neben einer allgemeinen Beratung erhaltet ihr auch Hilfe bei allen Problemen oder Fragen die mit eurer Tätigkeit als studentische Hilfskraft einhergehen. Zu den langfristigen Zielen gehört es unter anderem auf einen eigenen Personalrat für die studentischen Mitarbeiter*innen hinzuwirken.

Beratungsangebot

Das Beratungsangebot richtet sich an Studierende, die als studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte an der RWTH Aachen beschäftigt sind. Es kann via Mail, Telefonie oder Internetkonferenz Hilfe geleistet werden.

bshk@rwth-aachen.de

Tel: 0241 8092349

Offene Sprechstunden: immer freitags von
14 – 16 Uhr im Raum 409 im Templergraben 86

Kurzfristige Änderungen könnt ihr unserem Instagram Kanal entnehmen.

Eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft stellt für viele Studierende die beste Möglichkeit dar, Studium und Arbeit zu verbinden. Sie bietet die Möglichkeit bereits im Studium erste Berufserfahrung zu sammeln und nebenbei Geld zu verdienen. Diese Arbeit ist ein Beschäftigungsverhältnis wie jedes andere auch und es gilt: Es braucht eine Vertretung, die die Interessen der studentischen Mitarbeiter*innen aufgreift und vertritt.

Die meisten deutschen Hochschulen haben bisher keinen eigenen Personalrat für die studentischen Mitarbeiter*innen. Es gilt das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das Hochschulzugangsgesetzes sowie der Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal, zu deren Erfüllung die RWTH verpflichtet ist.

FAQ

Wer kann als studentische Hilfskraft (SHK) eingestellt werden?

Studierende, die an einer Hochschule oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind und noch keinen einschlägigen Hochschulabschluss haben, der für die Hilfskrafttätigkeit erforderlich ist.

Wer kann als wissenschaftliche Hilfskraft (WHK oder WHB) eingestellt werden?

WHB: Studierende mit einem Bachelorabschluss, die in einem konsekutiven Studiengang eingeschrieben sind.

WHK: Personen mit einem einschlägigen Masterabschluss, die überwiegend wissenschaftliche Dienstleistungen erbringen.

Arbeitszeiten und Aufgaben

Wie viele Stunden darf ich pro Woche als Hilfskraft arbeiten?

Maximal 19 Stunden pro Woche. Ein Mindestumfang von 3 Stunden pro Woche ist vorgeschrieben.

Was sind typische Aufgaben einer studentischen Hilfskraft (SHK)?

Unterstützung bei Lehre und Forschung, z. B. Betreuung von Lehrveranstaltungen, Zusammenstellung von Lehrmaterialien oder Verwaltungstätigkeiten.

Darf ich im Home-Office arbeiten?

Grundsätzlich dürfen bis zu 60 % der Arbeitszeit im Rahmen von „Mobilem Arbeiten“ erbracht werden, wenn dies von der Führungskraft genehmigt wird. Arbeiten aus dem Ausland ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Vergütung

Wie viel verdiene ich als Hilfskraft?

  • SHK: Ab 01.04.2025 14,50 €/Stunde
  • WHB: Ab 01.04.2025 16,00 €/Stunde
  • WHK: Ab 01.04.2025 21,00 €/Stunde

Die jeweils aktuellen Bedingungen findest du in den amtlichen Bekanntmachungen.

Die RWTH hat einen Gehaltsrechner für HiWis.

Werden Zuschläge oder Sonderzahlungen gewährt?

Nein, zusätzliche Zahlungen wie Zuschläge oder Sonderzahlungen sind ausgeschlossen.

Urlaub und Krankheit

Habe ich Anspruch auf Urlaub?

Ja, es gelten die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes. Der Urlaubsanspruch beträgt 20 Arbeitstage pro Jahr bezogen auf die 5-Tage-Woche. Dieser Urlaub wurde für die Hilfskräfte in Stunden umgerechnet. Die Höhe hängt von der Beschäftigungsdauer und der Wochenstundenzahl ab und kann in der Urlaubstabelle im Urlaubshandbuch abgelesen werden.

Allgemein hat die Hilfskraft Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Der volle Urlaubsanspruch für ein Kalenderjahr wird nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.  

Genaueres findest du im Urlaubshandbuch der RWTH Aachen.

Wie beantrage ich Urlaub?

Mit der Abteilung 8.1 – Wissenschaftliches Tarifpersonal und Hilfskräfte haben wir eine Anleitung für euch erstellt.

So-beantragst-du-Urlaub-als-HiWi

Was passiert, wenn ich krank werde?

Im Krankheitsfall gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Bei einer Arbeitsunfähigkeit muss die Krankmeldung bei der Hochschuleinrichtung unverzüglich erfolgen. Die nicht erbrachten Arbeitsstunden müssen bei Arbeitsunfähigkeit nicht nachgeholt werden.

Vertragsregelungen

Wann endet mein Vertrag automatisch?

Bei uns endet der Arbeitsvertrag nicht automatisch, wenn das Studium abgeschlossen ist. Der Vertrag endet nur, wenn die im Arbeitsvertrag vereinbarte Laufzeit abläuft, der Vertrag vorzeitig gekündigt oder der Vertrag im Einvernehmen mit der Hochschuleinrichtung vorzeitig aufgelöst wird.

Kann ich meinen Vertrag vorzeitig kündigen?

Ja, du kannst den Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (in der Regel 4 Wochen) kündigen.

Steuern und Sozialversicherung

Bin ich steuerpflichtig?

Einkommen aus deinem HiWi-Job ist steuerpflichtig, wenn es über dem jährlichen Grundfreibetrag liegt (2025: 12.096 €). Deine Steuerklasse wird bei Vertragsbeginn festgelegt.

Muss ich Rentenversicherungsbeiträge zahlen?

Ja, in der Regel bist du rentenversicherungspflichtig. Bei einem Minijob (bis 603 € monatlich) kannst du dich davon befreien lassen. Wenn du aber nach dem Studium in Deutschland bleiben und irgendwann Rente beziehen willst, ist es für dich sinnvoller dich nicht vom Beitrag zu befreien.

Sonderfälle

Kann ich während eines Urlaubssemesters weiterarbeiten?

In der Regel ist dies erlaubt, solange du weiterhin als Student eingeschrieben bist. Sprich dies jedoch mit deinem Arbeitgeber ab.

Was passiert, wenn ich ein Auslandssemester mache?

Mobiles Arbeiten aus dem Ausland ist grundsätzlich nicht erlaubt. Kläre vorab mit deinem Arbeitgeber, ob eine Sonderregelung möglich ist.