Prüfungsanfechtung

Kausalität

Im Allgemeinen kann eine Prüfungsentscheidung aufgehoben werden, wenn gegen Verfahrensvorschriften verstoßen wurde. Wurde also ein Fehler bei Deinem Prüfungsverfahren gemacht, kann dies ein Anrecht darauf begründen, die Prüfung zu wiederholen. Das gilt aber nur, wenn ein Einfluss des Verfahrensfehlers auf das Ergebnis nicht ausgeschlossen werden kann. Hättest Du zum Beispiel eine Prüfung auch dann nicht bestanden, wenn Du bei einer fehlerhaft gestellten Aufgabe alle Punkte erreicht hättest, so kann der Fehler keine Auswirkung auf Dein Bestehen gehabt haben. Die Beweislast dafür, dass ein Verfahrensfehler keine Auswirkungen hatte, liegt in der Regel bei der Prüfungsbehörde.

 

Verwaltungsinternes Überdenken

Der Prüferin bzw. dem Prüfer steht ein gewisser Beurteilungsspielraum zu, innerhalb dessen eine gerichtliche Überprüfung nicht möglich ist. Aus diesem Grund gibt es das verwaltungsinterne Überdenkungsverfahren, bei dem du der Prüferin bzw. dem Prüfer anhand von konkreten Einwänden die Möglichkeit geben musst, die Prüfungsentscheidung zu überdenken – in der Regel im Rahmen der Einsicht in die Prüfungsakten. Sofern es nicht offensichtliche Formfehler gegeben hat, wie zum Beispiel falsch zusammengezählte Punkte, ist ein Verschlechterung ausgeschlossen. Es werden nur die beanstandeten Einzelwertungen überprüft.

 

Widerspruchsverfahren

Prüfungsentscheidungen sind Verwaltungsakte. Wichtigstes Rechtsmittel gegen sie ist der Widerspruch. Mit diesem wendest Du dich an die zuständige Widerspruchsbehörde, in der Regel an Deinen Prüfungsausschuss. Der Widerspruch muss schriftlich und begründet erfolgen. In der Regel beträgt die Frist hierfür einen Monat. Sie verlängert sich auf ein Jahr, wenn keine oder eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung erfolgt ist. Der Prüfungsausschuss entscheidet zeitnah über den Widerspruch. Wenn Dein Widerspruch nicht erfolgreich ist, kannst Du Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Wenn Du nicht weißt, wie oder an wen Du Deinen Widerspruch richten musst, hilft Dir Deine Fachschaft oder der AStA.

Klageverfahren

Vor Gericht kann neben fachlichen Fragen nur geprüft werden, ob z.B. das Prüfungsverfahren mit erheblichen Fehlern belastet ist, allgemeingültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet wurden oder Willkür vorliegt. Ein Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht dauert meist länger. Vor allem wenn eine Prüfung endgültig nicht bestanden wurde, wird daher gleichzeitig ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung angestrebt, damit Du das Studium erst einmal fortsetzen kannst.

Kosten

Beim Widerspruchsverfahren entstehen normalerweise nur Kosten, wenn anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wird. Die Kosten für eine Anfechtungsklage und das Eilverfahren werden im Wesentlichen durch die Anwaltskosten bestimmt, die vom gewählten Rechtsanwalt, Streitwert, Aufwand etc. abhängen. Normalerweise ist auch die Beratung kostenpflichtig, eine kostenlose Beratung für alle Studierenden der RWTH gibt es regelmäßig im AStA. Beachte, dass eine möglicherweise vorhandene Rechtsschutzversicherung unter Umständen Verwaltungsrecht und insbesondere Prüfungsrecht nicht abdeckt.

 

Folgen

Bei einer erfolgreichen Prüfungsanfechtung wird das Gericht festlegen, wie ein festgestellter Mangel zu beseitigen ist. In den meisten Fällen ist die Prüfung zu wiederholen. Bei erfolgreicher Prüfungsanfechtung gilt diese Entscheidung grundsätzlich nur für Dich.

 

Haftungsausschluss

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