Sollte die Einrichtungsbezogene Impfpflicht nach aktueller Vorlage umgesetzt werden, müssen alle Studierenden, die in Gebäuden des UKA an Veranstaltungen teilnehmen, bis zum 15.03. 2G erfüllen. Das heißt Sie benötigen einen Impfnachweis, einen gültigen Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können.

Alle Veranstaltungen in den folgenden Gebäuden sind betroffen:

  • UKA
  • Lehr- und Weiterbildungsgebäude (CT2)
  • MTI I und II
  • MTZ
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Ambulanzzentrum/psychiatrische Tagesklinik
  • Versorgungsgebäude.

Die Ansprechstellen sind:

Für Studierende aller anderen Fakultäten die jeweiligen Dozierenden
Für Studierende der International Academy medical@academy.rwth-aachen.de
Studierende der Medizinischen Fakultät sind bereits Informiert. Fragen gehen an 3G-Lehre@ukaachen.de

Eine Übersicht zum Thema “Impfen an der RWTH” findet man auf unserer Website unter:
asta.ac/impfen

(mda)