Wenn sich ein Arbeitgeber negativ über die sexuelle Orientierung möglicher Bewerber äußert, kann er auf Schadenersatz verklagt werden, unabhängig davon, ob es sich um einen konkreten Bewerber handelt. Anlass war die Äußerung eines italienischen Rechtsanwalts gewesen, er wolle keine homosexuellen Mitarbeiter anstellen.

Wenn du mehr erfahren möchtest: https://www.zeit.de/gesellschaft/2020-04/diskriminierung-arbeitsmarkt-homophobie-eugh-klage

(mda)