Hochschulstärkungsgesetz

Das Landeshochschulgesetz ist die wichtigste gesetzliche Grundlage für die Hochschulen in NRW und befindet sich derzeit im Prozess der Novellierung. Zu den Zielen des Hochschulstärkungsgesetzes der schwarz-grünen Landesregierung zählen die Schaffung attraktiverer Studienbedingungen, die Stärkung von Beteiligungsrechten und die Sicherstellung eines sicheren und redlichen Hochschulumfelds. Auf die wichtigsten der für die Studierenden relevanten Änderungen gehen wir im folgenden ein und stellen die Perspektive des AStA der RWTH dar.

Status: Der Regierungsentwurf ist veröffentlicht. Die 1. Lesung im Landtag fand am 18.12.2025 statt. Der Gesetzesentwurf wurde an den Wissenschaftsausschuss überwiesen, die nächste Beratung findet am 16.03.2026 statt.

§ 22 Viertelparität

Zukünftig soll in den Senaten der Hochschulen die Viertelparität zwischen den Statusgruppen das Standardmodell sein. Das heißt, dass die Gruppen der Hochschullehrer*innen, der wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, der Mitarbeiter*innen in Technik/Verwaltung und der Studierenden über die gleichen Stimmanteile verfügen sollen. Eine Ausnahme davon ist zulässig, wenn die Mitwirkungsmöglichkeiten aller Statusgruppen in der Grundordnung anders sichergestellt werden. Eine solche Regelung muss durch eine viertelparitätische Abstimmung beschlossen werden.

Als AStA begrüßen wir die Gleichstellung aller Statusgruppen und freuen uns insbesondere über die Stärkung der studentischen Mitbestimmung. Uns erschließt sich allerdings nicht, warum die Viertelparität nur im Senat und nicht in den Fachbereichen Standard sein soll. Insbesondere im Bereich der Lehre braucht es weitergehende Beteiligungsrechte der Studierenden. 

§ 51a, § 99 Ordnungsrecht

Das Ordnungsrecht ermöglicht es den Hochschulen, im Falle von Ordnungsverstößen durch Studierende disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen. Zu den Ordnungsverstößen zählen die Einschränkung des Hochschulbetriebs durch Gewalt, die Nutzung von Hochschuleinrichtunge für strafbare Handlungen und die Verletzung der Würde anderer Hochschulmitglieder. Zu den möglichen Ordnungsmaßnahmen gehören die Rüge, der vorübergehende Ausschluss von Lehrveranstaltungen und die Exmatrikulation, wobei letztere nicht allein wegen einer Würdeverletzung verhängt werden darf. Als neue Ordnungmaßnahmen kommen nun das Hausverbot, das Kontaktverbot zu anderen Hochschulmitgliedern und der vorübergehende Ausschluss vom Studium hinzu. Ordnungsmaßnahmen mussten bisher vom Ordnungsausschuss verhängt werden, dem auch Studierende angehören. Dieses Gremium wird in einen Ordnungsrat umbenannt, wodurch die studentische Beteiligung nicht länger zwingend ist. Außerdem ermöglicht der neue § 99 das Verhängen vorübergehender Ordnungsmaßnahmen aufgrund eines Anfangsverdachts, die Kompetenz hierzu kann auf den*die Dekan*in übertragen werden.

Als AStA sehen wir grundsätzlich das Bestreben positiv, die Hochschulen zu einem Ort zu gestalten, an dem alle in Sicherheit und gegenseitigem Respekt lernen, lehren und forschen können. Die vorgesehenen Änderungen beim Ordnungsrecht sehen wir allerdings sehr kritisch. Da es sich bei den Ordnungsmaßnahmen um teils tiefgreifende Eingriffe in das Recht auf Bildung von Studierenden handelt, muss die studentische Beteiligung beim Erlass der Maßnahmen durch die Form eines Ordnungsauschusses mit einer studentischen Sperrminorität gesichert werden. Der neue § 99 ermöglicht die missbräuchliche Verwendung des Ordnungsrechts und widersprecht grundsätzlich dem Anspruch eines nachvollziehbaren Verfahrens. Wir fordern daher die ersatzlose Streichung des Paragraphen. 

§ 58b Reformmodelle des Studiums

Die Änderung sieht die Möglichkeit von Reformmodellen des Studiums vor. Diese können insbesondere die Form eines „0.ten“ Semesters für Studieninteressierte mit nicht-akademischem Hintergrund oder aus dem Ausland annehmen.

Reformmodelle können Studierenden mit einem höheren Orientierungsbedarf ein geeigneter Einstieg in das Studium bieten und Möglichkeiten zur Erprobung neuer Studiengangsmodell und Lehrmethoden eröffnen. Als AStA ist uns hierbei wichtig, dass die Reformmodelle nicht zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen schaffen oder Möglichkeiten zur Einführung von Studiengebühren eröffnen. 

§ 63 Religionsfreiheit

Künftig soll bei der Festsetzung von Prüfungsterminen die Religionsfreiheit der Studierenden berücksichtigt werden. Das kann insbesondere bedeuten, dass Prüfungen nicht mehr an nicht-christlichen Feiertagen durchgeführt werden können. 

Prüfungen an religiösen Feiertagen können für einzelne Studierende eine Belastung darstellen. Ein generelles Absehen von Prüfungsterminen an religiösen Feiertagen scheint aufgrund der komplexen Prüfungsplanung und den bereits bestehenden Enpässen allerdings kaum realisierbar und kann im schlimmsten Fall zur Verlegung der Prüfungstermine in das folgende Semester führen. Wir halten daher eine Lösung, bei der einzelne Studierende auf Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss aus religiösen Gründen einen alternativen Prüfungstermin erhalten müssen, für eine besser realisierbare Lösung. 

§ 64 Rahmenprüfungsordnung

Die Änderung sieht die Möglichkeit zur Einführung einer hochschulweiten Rahmenprüfungsordnung vor, welche durch die Studierenden im Senat, einen zentralen Studienbeirat oder den AStA vorgeschlagen und durch den Senat beschlossen werden muss. In der Rahmenprüfungsordnung können grundlegende Fragen zur Gestaltung von Studiengängen (z.B. Anwesenheitspflichten, Prüfungsformen) hochschulweit geregelt werden.

Der Erlass von Rahmenprüfungsordnungen auf studentischen Vorschlag erhöht die studentische Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung und kann somit die Attraktivität von Studiengängen erhöhen. Wir begrüßen daher die Änderung, sehen die Abschwächung auf eine bloße Kann-Bestimmung allerdings kritisch. 

§ 66 Integrierter Bachelor (Zahn-)Medizin

Das Hochschulstärkungsgesetz sieht vor, dass Hochschulen ihren Medizinstudierenden künftig nach dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung automatisch einen Bachelorgrad verleihen können. 

Als AStA begrüßen wir die Änderung, da der Bachelorgrad die internationale Vergleichbarkeit und somit die Mobilität während des Studiums erhöht. Zudem werden dadurch die erbrachten Studienleistungen gewürdigt und eine soziale Absicherung für Studierende geschaffen, die das Studium nicht bis zu Approbation fortführen können. 

Was ist mit Studiengebühren?

Das Rektorat der RWTH hat im Rahmen der Novellierung des Hochschulgesetzes die Möglichkeit zur Einführung von Studiengebühren für nicht-EU Internationals an der RWTH gefordert. Diese Forderung hat es nicht in den Regierungsentwurf geschafft.

Als AStA lehnen wir jede Form von Studiengebühren ab und begrüßen daher, dass die Landesregierung der Forderung des Rektorats nicht nachgekommen ist.