3. Sitzung des 72. Studierendenparlaments
Am 16. Oktober 2024 findet ab xx:xx Uhr die 3., ordentliche Sitzung des 72. Studierendenparlaments statt. Die Sitzung findet im Theatersaal, Mensa Academica, Pontwall 3, 52062 Aachen statt.
Sitzungen des Studierendenparlaments sind grundsätzlich öffentlich. Alle Studierenden der RWTH genießen Rede- und Antragsrecht.
Die Sitzungsunterlagen findet ihr unter:
https://www.stud.rwth-aachen.de/sitzungen/2-ausserordentliche-sitzung-des-72-studierendenparlamentes/
Warum außerordentlich?
Eigentlich tagt das Parlament nicht in der Prüfungsphase. Bei der ersten Sitzung des Studierendenparlaments wurden aber keine neuen Referent*innen für den AStA gewählt, daher hat der AStA eine außerordentliche Sitzung beantragt auf der Anträge beschlossen werden sollen, die die Bildung eines AStA im kommenden Jahr erleichtern sollen.
Weitere Anträge von der letzten Sitzung, die vertagt wurden stehen ebenfalls auf der Tagesordnung.
Was ist das Studierendenparlament?
Das Studierendenparlament ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Es wird jährlich im Sommersemester gewählt. Der AStA wird vom Studierendenparlament mit absoluter Mehrheit gewählt. Nach seiner Wahl ist er verpflichtet, dem Studierendenparlament auf jeder Sitzung über seine Aktivitäten ausführlich zu berichten. Dabei können die Mitglieder des Studierendenparlaments Fragen an den AStA stellen und Kritik und Anregungen zu seiner Arbeit äußern. Zusätzlich behandelt es Fragen zum Semesterbeitrag, gibt dem AStA Aufgaben, liegt die finanziellen Mittel hierfür fest, bildet Ausschüsse und verabschiedet Stellungnahmen zu Themen, die die Studierendenschaft betreffen.
Weitergehende Informationen zum Studierdendenparlament und der Studierendendenschaft findest du im Handbuch Hochschulpolitik des AStA der RWTH:
Handbuch Hochschulpolitik