Im September finden wieder die Kommunalwahlen statt und ihr habt die Möglichkeit, eure Stimme für die/den nächste/n Oberbürgermeister*in abzugeben.
Aber nicht nur dieser Posten steht zur Wahl. Es werden parallel dazu noch weitere Ämter gewählt, wie die Mitglieder des Stadtrates, des Städteregionstages, des Städteregionsrates und noch vieles mehr.
Könnt ihr mit diesen Bezeichnungen nichts anfangen? Habt ihr nur Fragezeichen im Kopf? In diesem Beitrag klären wir euch über die Kommunalwahlen auf.
Wann wird gewählt und darf ich überhaupt daran teilnehmen?
Bevor wir zu den Gremien und Posten kommen und deren Aufgaben näher beleuchten, stellen wir euch erstmal ein paar Fakten zur Wahl vor.
Die Wahl findet am 14. September und etwaige Nachwahlen am 28. September statt.
Wahlberechtigt ist jede Person, die…
- am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine aus einem anderen EU-Mitgliedsland besitzt und
- seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl ihren Wohnort in Aachen hat oder sich in Aachen gewöhnlich aufhält.
Außerdem sollte die Person ihr Wahlrecht nicht von einem Gericht aberkannt bekommen haben.
Alle fünf Jahre werden bei den Kommunalwahlen in Aachen drei Gremien (für manche vier, dazu weiter unten mehr) und zwei Posten gewählt.
Aufgaben und Verantwortung:
Wie bereits erwähnt, werden in Aachen vier Gremien und zwei Posten gewählt.
Die Gremien sind:
- der Stadtrat,
- die Bezirksvertretungen der Stadt,
- der Integrationsrat und
- der Städteregionstag.
Der Stadtrat ist die legislative Vertretung aller Aachener. Andernorts als Gemeinderat bekannt, fällt dieser Entscheidungen, welche die Verwaltung umsetzen muss. Diese Entscheidungen umfassen vor allem die Entwicklung der Stadt durch öffentliche Projekte wie zum Beispiel Schwimmbäder und die Mobilität.
Im Stadtrat sind zwischen 20 und 90 Mitglieder möglich, je nach Einwohnerzahl der Stadt oder Gemeinde. Im aktuellen Stadtrat von Aachen sind 58 Mitglieder zusätzlich zur Oberbürgermeisterin.
Die Arbeit der mandatierten Mitglieder ist ehrenamtlich und wird mit einer Aufwandsentschädigung bedacht. In die Ausschüsse können auch „sachkundige“ Bürger durch den Stadtrat gewählt werden.
Bezirksvertretungen werden in kreisfreien Städten wie Aachen gewählt. In Aachen gibt es sieben solcher Bezirksvertretungen, die sich um die Ausstattung und den Unterhalt von öffentlichen Einrichtungen (z.B. Schulen) in ihrem Bezirk kümmern.
Sofern kulturelle Angelegenheiten nicht vom Stadtrat übernommen werden, fallen auch diese in den Aufgabenbereich der Bezirksvertretungen.
Eine direkte Wahl ist nicht möglich, es kann eine Stimme für Parteien und Wählergruppen abgegeben werden, wobei es eine Sperrklausel von 2,5% gibt.
Der Integrationsrat ist die politische Vertretung von allen Aachenern mit Wurzeln im Ausland und wird auch nur von diesen gewählt.
Der Städteregionstag ist die Schnittstelle zwischen Landkreis und dem Landtag in der Aachener Städteregion, zu der auch weitere Städte und Gemeinden gehören. Außerdem übernimmt der Städteregionstag Aufgaben für die Region, welche die einzelnen Städte und Gemeinden finanziell und in der Abwicklung überfordern würde bzw. größere Projekte, die mehr als eine Stadt aus der Region betrifft.
Im Aachener Städteregionstag sitzen aktuell die maximale Anzahl von 72 Mitgliedern plus dem Städteregionsrat. Auch diese bekommen für ihre Arbeit eine Aufwandsentschädigung.
Dies sind also die vier Gremien. Kommen wir nun zu den zwei Posten.
Der Posten des/der Oberbürgermeister*in hat im Wesentlichen zwei Aufgaben. Zum einen ist der Vorsitz im Stadtrat sowie im Hauptausschuss mit dem Posten verbunden. Zum anderen übernimmt der/die Oberbürgermeister*in die Leitung der Verwaltung und ist in diesem Sinne verantwortlich für die Ausführung von Ratsbeschlüssen, hat die Aufsicht über die laufenden Geschäfte und übernimmt selbst Aufgaben, die anstehen. Natürlich kommen auch repräsentative Aufgaben auf die Person zu.
Der zweite Posten ist der des Städteregionsrates. Dieser übernimmt Aufgaben für die Städteregion bzw. den Landkreis und ist in seiner Funktion mit einem Bürgermeister vergleichbar. Zu seinen zentralen Aufgaben zählen der Vorsitz in politischen Gremien sowie die Leitung der Verwaltung. In vielen Regionen wird diese Position auch als „Landrat“ bezeichnet.
Welche Möglichkeiten habe ich und was ist eine Reserveliste?
Grundsätzlich hast du eine Stimme pro Wahl, also werden die Posten direkt und getrennt von den Gremienmitgliedern gewählt. Für die Wahl der Gremienmitglieder werden die Direktkandidaten sowie die ersten drei von der Reserveliste pro Partei und Wählergruppe aufgelistet. Mit deiner Stimme für einen Direktkandidaten wird auch die Reserveliste gewählt. Eine Erst- und Zweitstimme wie bei den Bundeswahlen gibt es also nicht. Die Mandate werden im Städterat und im Städteregionstag zu 50% von Direktkandidaturen bestimmt und die restlichen 50% werden durch die mitgewählte Reserveliste bestimmt. Diese werden prozentual am Verhältnis der Stimme pro Partei vergeben.
Solltet ihr noch weitere Fragen zur Wahl haben, wendet euch am besten direkt an die Stadt Aachen.
Wählen zu gehen ist ein demokratisches Grundrecht, von dem jeder Bürger und jede Bürgerin auch Gebrauch machen sollte. Nur wer wählt, kann mitbestimmen, wie sich Aachen und die Städteregion entwickeln sollen.
Also: Am 14. September wählen gehen!
(Jonas Potthoff)