Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro die Stunde. Zudem wird die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro erhöht.

Gilt das auch für uns an der RWTH?
Für studentische Hilfskräfte an der RWTH bedeutet dies auch eine Erhöhung der Löhne und eine Veränderung der Entgeltgrenze ab Oktober.

Bitte beachtet, dass die Lohnerhöhung zur Folge haben kann, dass ihr trotz der Erhöhung der Entgeltgrenze gelangen könntet und dann ggf. nicht mehr über die Familie krankenversichert seid. Mit dem “Hiwi-Komfort-Rechner” der Abteilung 8.1 könnt ihr herausfinden, wie viel ihr nach der Lohnerhöhung verdient.

Bei Problemen und Fragen zur Beschäftigung als studentische Hilfskraft könnt ihr euch jederzeit an die Beauftragten für studentische Hilfskräfte (BSHK) wenden!
E-Mail Adresse: bshk@rwth-aachen.de

(mda)