Der ,,Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland‘‘, kurz 2+4 Vertrag, wurde am 12.09.1990 in Moskau zwischen den beiden deutschen Staaten und den Siegermächten des zweiten Weltkrieges (USA, Sowjetunion, Frankreich, Großbritannien) abgeschlossen. In diesem Vertrag wurden außenpolitische Aspekte sowie innenpolitische Bedingungen der deutschen Wiedervereinigung festgehalten.  Somit galt die Unterzeichnung des 2+4 Vertrages als endgültige Friedensregelung mit Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg, zudem leitete er das Ende des Konfliktes zwischen dem Ostblock und dem Westen ein. Am 15. März 1991 trat dieser Vertrag schließlich offiziell in Kraft.

Im 2+4 Vertrag wurden einzelne Aspekte klar festgelegt, unter anderem die Gebietsansprüche Deutschlands, wie auch militärische Aspekte.

Zunächst wurden die Staatsgrenzen des vereinten Deutschlands auf das Gebiet der BRD, der DDR und ganz Berlin festgelegt. Zudem verpflichtete sich Deutschland, keine Gebietsansprüche zu erheben. Außerdem wurde der Verzicht auf atomare, biologische und chemische Waffen (ABC-Waffen) erklärt, ebenso die Begrenzung der Truppenstärke deutscher Streitkräfte auf 370.000 Personen. Auch das Verbot der Führung von Angriffskriegen wurde festgehalten. Zuletzt wurde vereinbart, dass sowjetische Truppen bis 1994 aus Deutschland abgezogen werden. Dem vereinten Deutschland wurde das Recht eingeräumt, Bündnissen anzugehören.

Auch die Deutsche Frage, welche einen von 1806 bis 1990 ungelösten Konflikt um Deutschlands Grenzen bezeichnet, wurde durch den 2+4 Vertrag final geklärt. Während Deutschland nach dem 1. Weltkrieg Deutschösterreich mit dem deutschen Staatsgebiet zu vereinen versuchte, wurde dies von den Siegermächten verhindert – die deutsche Frage blieb weiterhin ungelöst. Nach dem zweiten Weltkrieg und der Teilung Deutschlands in BRD und DDR war die Deutsche Frage als Symbol für den Ost-West-Konflikt anzusehen. Die deutsche Wiedervereinigung, die durch den 2+4 Vertrag legitimiert wurde, steht daher auch für die Lösung der Deutschen Frage und somit für die Beilegung jeglicher Gebietsansprüche. Die Außengrenzen des vereinten Deutschlands wurden festgelegt und für gültig erklärt, insbesondere die Oder-Neiße-Grenze, die heute die deutsch-polnische Grenze markiert.

Die vier Besatzungsmächte beendeten mit Unterzeichnung des Vertrages ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Deutschland und Berlin, dementsprechend wurde die volle innere und äußere Souveränität Deutschlands wiederhergestellt. Der Vertrag gilt als essenzieller Bestandteil der wiederhergestellten Friedensordnung in Europa.

(lvh)