Heute vor 51 Jahren,

Wurde der sogenannte Haarnetz-Erlass durch den damaligen Verteidigungsminister Helmut Schmidt in Kraft gesetzt. Dieser erlaubte es den Soldaten der Bundeswehr, ihre Haare länger als die Schulter zu tragen. Einzige Voraussetzung war das Tragen eines Haarnetzes. Zuvor waren lange Haare aus hygienischen und praktischen Gründen in der Bundeswehr nicht gestattet. Nachdem im Laufe der 1960er Jahre lange Haare als Zeichen einer Protesthaltung gegen Staat und Elterngeneration populär wurden, trugen besonders die Wehrdienstpflichtigen zum Missfallen vieler Ausbilder immer häufiger lange Haare. Der Erlass wird heute im Kontext einer allgemeinen Liberalisierung unter der sozialliberalen Koalition Willy Brandts gesehen.

Der Erlass hatte jedoch nur etwas über ein Jahr Bestand. Grund dafür war heftige Kritik aus konservativen Kreisen sowie Spott aus dem Ausland über den Zustand der Truppe. Die langen Haare würden von Disziplinlosigkeit zeugen und das Abschreckungspotential der Soldaten mindern. In der westlichen Presse etablierte sich der Spottbegriff der „German Hair Force“. Eine eigens eingesetzte Kommission ermittelte, dass lange Haare zu erheblichen hygienischen Problemen unter Einsatzbedingungen führen würden. Unter diesem Druck musste das Verteidigungsministerium den Erlass wieder zurücknehmen. So dürfen Haare bei Männern bis heute nicht den Hemdkragen oder die Uniform berühren.

Aachen den 8.2.2022 (sp)