Heute vor fast 100 Jahren, am 10. Dezember 1929 trat das Opiumgesetz in Deutschland in Kraft. Im Zuge dessen wurde auch Cannabis illegalisiert und ist seitdem nur für medizinische Zwecke legal erhältlich. Sollte der Koalitionsvertrag der Ampel (SPD, Grüne und FDP) so umgesetzt werden wie aktuell vorgestellt, würde Cannabis zum ersten Mal seit 1929 wieder zu Genusszwecken erhältlich sein.

Nachdem im Jahr 1909 die Debatte über ein weltweites Opiumverbot von den USA und Großbritannien angeregt worden war, wurde auf der darauf folgenden ersten Opiumkonferenz die internationale Opiumpolitik zum ersten Mal bindend geregelt. Das Deutsche Reich setzte dies jedoch nicht um, bis es nach dem ersten Weltkrieg durch die Versailler Verträge dazu gezwungen wurde. Doch dieses sogenannte Gesetz zur Ausführung des Internationalen Opiumabkommens, welches 1920 entstand, kam den Forderungen eher nur formhalber nach.

Auf der zweiten Opiumkonferenz (1925) unterzeichnete Deutschland ein überarbeitetes Abkommen zum Drogenhandel, welches drei Jahre später in Kraft gesetzt wurde. Auf  Drängen von Ägypten wurden nicht nur Drogen wie Heroin und Kokain in die Liste aufgenommen und mit Opiaten gleichgestellt, sondern auch Cannabis. Indien widersprach dem aus kulturellen und religiösen Gründen. Ebenso sah Deutschland keinen Grund, Cannabis mitaufzunehmen. Infolgedessen drohte Ägypten mit Beschränkungen von Kokain und Heroin. Das veranlasste die Bayer AG (die Heroin aus Ägypten importierte) die deutsche Regierung unter Druck zu setzen, sodass Cannabis schließlich doch verboten wurde. Dies wurde in einer neuen Version des Opiumgesetztes am 10. Dezember 1929 festgehalten.

Sei diesem Tag ist Cannabis in Deutschland ausschließlich zu medizinischen Zwecken legal erwerblich. So erhielt Cannabis offiziell eine ähnliche Gefahreinstufung wie zum Beispiel Opium. Im Jahr 1971 wurde das heutige Cannabisverbot durch die lückenlose Überführung des Opiumgesetzes in das Betäubungsmittelgesetz umgesetzt.

Der aktuell vorliegende Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP schlägt die „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken“ vor. Sollte dieser Vorschlag umgesetzt werden, wäre damit Cannabis zum ersten Mal seit fast 100 Jahren wieder zu nicht-medizinischen Zwecken legal erhältlich.

Aachen den 10.12.2021 (al)