Ziel der Verordnung ist es, die Funktionsfähigkeit der Hochschulen auch in Zeiten des Coronavirus sicherzustellen.

Hier sind einmal ein paar der wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Die Regelstudienzeit ist für alle im Sommersemester eingeschriebenen Studierenden um ein Semester erhöht, soweit sie nicht Beurlaubt sind oder zu einem Studiengang als Zweithörerin oder als Zweithörer zugelassen sind. Also sofern man nur an der RWTH eingeschrieben ist und kein Urlaubssemester nimmt, bekommt man ein zusätzliches Semester zur Regelstudienzeit.

Eine Flexibilisierung der Lehr- und Prüfformen wurde ermöglicht, sodass sich eure Dozierenden und Prüfenden besser an die aktuelle Lage anpassen können.

Die Mitbestimmung der Studierenden ist durch Änderungen in den Gremienformalia gesichert.