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V.l.: Joachim Adler (ASEAG), Nikola Saponjic (AStA FH Aachen), Marco Leonhardt (AStA RWTH), Simon Roß (AStA RWTH), Hans-Peter Geulen (AVV)
© 2024 AVV / Markus Vogten. Das Bild kann in Bezug auf die vorstehende Pressemitteilung verwendet werden. Der Abdruck ist für Pressezwecke honorarfrei. Die Quelle ist anzugeben.

Nach monatelangen Verhandlungen steht fest: Das Semesterticket an der RWTH Aachen bleibt im Sommersemester bestehen und wird dann deutschlandweit gültig sein. Das Studierendenparlament der RWTH Aachen beschloss dies in der vergangenen Woche und folgte damit dem Ergebnis einer Umfrage, die der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) im Dezember unter den Studierenden durchgeführt hat. Der Preis wird bei 29,40 Euro pro Monat liegen und ist an 60 % des Deutschlandtickets gekoppelt. Die ASEAG, der AVV und der AStA unterzeichneten die Verträge gemeinsam am Dienstag.

Über ein Jahr lang hat sich der AStA – gemeinsam mit den anderen Studierendenschaften in NRW – für eine tragfähige Lösung für das Semesterticket in Zeiten des Deutschlandtickets eingesetzt. Vielfach hat der AStA den politischen Entscheidungsträger*innen klar gemacht, dass das Semesterticket ein Garant für bezahlbare und nachhaltige Mobilität für alle Studierenden bleiben muss. Und gemeinsam mit dem AVV machte der AStA immer wieder darauf aufmerksam, dass das Semesterticket gleichzeitig eine unabdingbare Finanzierungssäule für den ÖPNV darstellt – bisher flosse allein knapp 13 Millionen Euro jährlich an die ASEAG und nochmal ähnlich viel an andere Verkehrsunternehmen in NRW.

Doch mit der Einführung des Deutschlandtickets stand das Semesterticket zu den bisherigen Konditionen auf der Kippe: Da das Semesterticket im Solidarmodell angeboten wird, d.h. alle Studierenden unabhängig von der Nutzung den gleichen Beitrag zahlen, muss der Vorteil für die gesamte Studierendenschaft groß sein gegenüber dem Nachteil einzelner Studierender, die das Ticket nicht oder nur wenig nutzen – so urteilte das Bundesverwaltungsgericht nach früheren Klagen.

Da das Solidarmodell bisher einen Preisvorteil von fast 90 % ermöglichte, vergleichbare Tickets also um den Faktor 10 teurer waren, war klar, dass mit der Einführung des 49-Euro-Tickets und einem Preisabstand von nur noch knapp 30 % sowie einer auf NRW beschränkten Gültigkeit das Semesterticket rechtlich auf wackligen Beinen stand. Bereits auf der Konferenz der Verkehrsminister*innen im März 2023 in Aachen wurde deshalb beschlossen, dass es ein bundesweit gültige Semesterticket geben soll. Doch erst Ende November konnten sich Bund und Länder final einigen – u.a. die Bundesregierung hatte zuvor monatelang eine Einigung blockiert.

Nachdem innerhalb weniger Wochen die vertraglichen und organisatorischen Grundlagen von AVV, ASEAG und den ASten der RWTH und FH Aachen erarbeitetet wurden, steht nun fest, dass das Deutschlandsemesterticket an der RWTH zum 01. April eingeführt werden kann.

Simon Roß, AStA-Vorsitzender, kommentiert:

„Die nun beschlossene Lösung ist ein erster Erfolg nach über 14 Monaten Arbeit: die deutschlandweite Gültigkeit kommt und der Preis sinkt von knapp 34 auf 29,40 Euro pro Monat. Dennoch gibt es deutliche Abzüge: Die Lösung hätte schon zum Wintersemester eingeführt werden können, wenn der Bund sich nicht so lange quer gestellt hätte. Außerdem saßen keine Studierendenvertretungen am Verhandlungstisch und die Kopplung des Preises an 60 % des Deutschlandtickets schafft enorme Unsicherheiten und macht drastische Preiserhöhungen wahrscheinlich.“

„Ein Vergleich mit dem Jobticket zeigt zudem, dass Studierende fast ein Jahr im Regen stehen gelassen wurden und weiterhin die alten, zu hohen Beiträge zahlen mussten, während es für alle anderen günstiger wurde und z.B. Arbeitnehmer*innen direkt mit dem Start des Deutschlandtickets von einem günstigen Angebot profitierten.“, ergänzt Marco Leonhardt, Finanzreferent im AStA.

Deswegen hat der AStA bereits zum Start des Deutschlandtickets eine Preissenkung gefordert. Die Studierenden hätten dann eine Rückerstattung von zu viel gezahlten Beiträgen – ähnlich wie beim 9-Euro-Ticket – erhalten können. Die nötigen Regelungen hierfür haben Bund und Land selbst erlassen, die Finanzierung hätte über die Mittel des Deutschlandtickets erfolgen können. Damit wären auch für die ASEAG und den AVV keine finanziellen Nachteile entstanden. Doch am Ende fehlte der politische Wille dies durchzusetzen. Begründet wurde dies unter anderem mit dem Sparzwang, der aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt hervorging.

Auf eine kleine Anpassung haben sich der AStA, der AVV und die ASEAG bis zum Start des Deutschlandsemestertickets dennoch einigen können: Ab
sofort können die Studierenden der RWTH auf ihrem Semesterticket ganztägig eine weitere erwachsene Person oder ein Fahrrad mitnehmen. Auch die Mitnahme von bis zu drei Kindern unter 15 Jahren ist enthalten. Die Aktion gilt bis zum 31. März einschließlich und beschränkt sich auf das AVV- Gebiet sowie die Zugstrecken bis einschließlich Köln und Düsseldorf Hbf. Darüber hinaus besteht für die Aachener Studierenden auch weiterhin die Möglichkeit in die Niederlande zu fahren. Ab dem Sommersemester gibt es auch hier eine Erweiterung: die Gültigkeit des Semestertickets wird auf ganz Süd-Limburg (bis Sittard) ausgedehnt. Hierauf einigten sich der AStA und Arriva bereits Anfang November, die Fortführung der grenzüberschreitenden Studierendenmobilität hing aber vom Fortbestand des Semestertickets auf deutscher Seite ab.

Nun ist das Semesterticket zumindest für das Sommersemester gesichert. Ob und wie es ab dem Wintersemester weitergeht, hängt nun einmal mehr an der Zukunft und Finanzierung des Deutschlandtickets.

Bildmaterial

Bildmaterial ist unter dem folgenden Link zu finden:
https://www.asta.rwth-aachen.de/wp-content/uploads/Unterzeichnung_Deutschlandsemesterticket-scaled.jpg

Pressekontakt

Als Ansprechpartner für die Presse steht der Vorsitzende des AStA der RWTH Aachen zur Verfügung (vorsitz@asta.rwth-aachen.de).

Zum Hintergrund:

Der Allgemeine Studierendenausschuss der RWTH Aachen ist die hochschulweite Interessenvertretung der knapp 47.000 Studierenden an der RWTH Aachen. Er wird jährlich vom Studierendenparlament der Universität gewählt. Seine Aufgaben bestehen aus der hochschulpolitischen Vertretung der Studierenden gegenüber der Hochschule, dem Land und der Öffentlichkeit, aus der Verwaltung der Finanzmittel der Studierendenschaft, der Beratung zu verschiedensten sozialen und studentischen Themen, der Organisation eines Kulturprogramms sowie der politischen Bildung.