129-Euro-Ticket FAQ

In diesem FAQ wollen wir beantworten, wie sich das 49-Euro-Ticket auf das Semesterticket auswirken könnte. Dazu haben wir dargestellt, warum die Studierendenschaften in NRW ein deutschlandweit gültiges, solidarfinanziertes 129-Euro-Semesterticket fordern (Petition Rettet das Semesterticket) und warum der Vorschlag der Politik für Studierende ungerecht und zudem rechtlich bedenklich ist.

Was fordern die Studierendenschaften in NRW?

Die Studierendenschaften in NRW fordern über das Landes-ASten-Treffen (LAT) NRW die Weiterentwicklung des NRW-Semestertickets zu einem deutschlandweit gültigen, solidarfinanzierten 129-Euro-Semesterticket. Das heißt alle Studierenden in NRW sollen ab dem 01. Mai mit ihrem Semesterticket den ÖPNV in ganz Deutschland nutzen können und dafür 129 Euro im Semester zahlen – oder umgerechnet 21,50 Euro pro Monat. Das Ticket soll – wie bisher auch – solidarfinanziert sein, denn nur so lässt sich der enorme Preisvorteil erzielen.

Warum Solidarfinanzierung und was heißt das eigentlich?

Alle regulären Studierenden unserer Hochschule sind Teil der Studierendenschaft. Über den Semesterbeitrag bezahlen alle Studierenden einen Mobilitätsbeitrag und erhalten das Semesterticket. Die Studierenden bilden also eine Solidargemeinschaft, in der alle den gleichen Beitrag zahlen – unabhängig davon wie oft die einzelne Person das Semesterticket nutzt. Deshalb wird das Semesterticket auch “Solidarticket” genannt bzw. die zugrundeliegende Finanzierung “Solidarfinanzierung”.

Die Solidarfinanzierung ermöglicht es, dass das Semesterticket bisher ungefähr um den Faktor Zehn günstiger ist als vergleichbare Tickets für den ÖPNV in NRW. Es gibt keine andere Finanzierungsmethode, die ohne externe Subventionen (z.B. von Land oder Bund), einen so geringen Preis ermöglicht. Das Semesterticket ermöglicht deshalb allen Studierenden bezahlbare und nachhaltige Mobilität.

Ein weiterer Vorteil der Studierendenschaft als Solidargemeinschaft: Einzelnen Mitgliedern kann in sozialen Härtefällen u.a. der Mobilitätsbeitrag erstattet werden. Das heißt, Studierende, die in einer besonderen finanziellen Notlage sind, können ihr Ticket weiterhin nutzen, müssen dafür aber nichts bezahlen. Finanziert wird dies über einen Beitragshärtefonds, in den alle Studierenden der RWTH im Sommersemester 2023 über den Semesterbeitrag automatisch 0,15 Euro einzahlen. Über Anträge auf soziale Härte entscheidet der Sozialausschuss des Studierendenparlaments.

Was sparen die Studierenden durch das 129-Euro-Semesterticket? Was wird für die Studierenden besser?

Der Preis des Semestertickets würde für alle Studierenden signifikant sinken. In Aachen kostet das NRW-Semesterticket (ohne die Erweiterung in die Niederlande) ab dem Sommersemester 2023 201,64 Euro im Semester (oder 33,61 Euro im Monat). Die Aachener Studierenden würden demnach also um mehr als 72 Euro im Semester entlastet werden. Zum Vergleich: Durch das 9-Euro-Ticket, das von Juni bis August 2021 galt, haben alle Studierenden eine Rückerstattung in Höhe von 70,69 Euro erhalten.

Ein weiterer Vorteil ist die erweiterte Gültigkeit des Semestertickets. In ganz Deutschland den ÖPNV nutzen zu können ist für viele Studierende, aber insbesondere für diejenigen, die aus anderen Bundesländern als NRW kommen, ein großer Vorteil. Zukünftig könnten sie auch in ihrer Heimat den ÖPNV mit ihrem Semesterticket nutzen.

Wie stellt sich die Politik die Zukunft des Semestertickets vor? Warum ist das keine gute Idee?

Bund und Länder wollen zum 01. Mai ein sogenanntes Upgrade-Modell für die Semestertickets der Studierenden einführen. Das heißt, dass das bisherige NRW-Semesterticket weiter bestehen bleiben soll und Studierende sich jeden Monat entscheiden können, ob sie durch die Zahlung des Differenzbetrags zwischen dem 49-Euro-Ticket und dem Semesterticket (ca. 14-15 Euro) ihr Semesterticket auf eine deutschlandweite Gültigkeit upgraden wollen.

Warum das keine gute Idee ist? Studierende würden damit dann weiterhin ca. 35 Euro im Monat (in Aachen 33,61 Euro) für ihr NRW-Semesterticket zahlen MÜSSEN, während die Allgemeinheit für 49 Euro im Monat ein deutschlandweit gültiges Ticket kaufen KANN. Das ist bisherigen Einschätzungen nach rechtlich nicht zulässig, da es einen ausreichend großen Preisvorteil zwischen einem Solidarticket wie dem Semesterticket und einem frei verkäuflichen Ticket wie dem 49-Euro-Ticket geben muss. Siehe auch “Ist es gerecht, dass Studierende weniger zahlen als die Allgemeinheit?”

Zur Erinnerung: Bisher betrug der Preisvorteil des Semestertickets fast 90%, das fällt mit der Einführung des 49-Euro-Tickets nun weg und deshalb muss das Semesterticket im Preis sinken und der Geltungsbereich auf ganz Deutschland erweitert werden. Andernfalls könnte das Semesterticket vor Gericht gekippt und abgeschafft werden. Das würde Mobilität für die allermeisten Studierenden deutlich teurer machen! Siehe auch “Was wäre, wenn das Semesterticket abgeschafft werden würde?”

Noch absurder ist der Vergleich zum Jobticket: Es gibt, anders als beim Upgrade-Ticket für Studierende, einen Zuschuss vom Bund in Höhe von 5%, wenn der Arbeitgeber das Ticket mit mindestens 25% bezuschusst. Dadurch können Arbeitnehmer*innen dann für maximal 34,30 Euro im Monat durch ganz Deutschland fahren während Studierende für fast den gleichen Betrag (oder sogar etwas mehr) nur durch NRW fahren können. Das ist ungerecht!

Langfristig planen Bund und Länder zwar ein deutschlandweites Solidarticket, wie es unseren Forderungen entspricht, doch hierfür wurde kein fester Zeitplan genannt und bis sich alle Bundesländer geeinigt haben…

Zudem darf es – auch übergangsweise – kein nach bisherigen Einschätzungen rechtlich bedenkliches Upgrade-Modell geben und Studierende dürfen nicht schon wieder einfach vergessen werden! Wir fordern deshalb das deutschlandweite Solidarticket zum 01. Mai! Siehe auch “Warum ist ein bundesweites Solidarticket in NRW schon zum 01. Mai erforderlich, auch wenn einige andere Bundesländer noch nicht so weit sind?”

Ist es gerecht, dass Studierende weniger zahlen als die Allgemeinheit?

Ja! Da das Semesterticket im Solidarmodell angeboten wird, in dem alle Studierenden den gleichen Beitrag zahlen – unabhängig davon wie viel die einzelne Person das Ticket nutzt -, wäre es rechtlich unzulässig, wenn Studierende den gleichen Preis zahlen würden.

Denn: Die Rechtmäßigkeit von solidarisch finanzierten Semestertickets haben das Bundesverfassungs– und das Bundesverwaltungsgericht unter anderem damit begründet, dass die Belastung eines Mitglieds der Studierendenschaft, das das Ticket nicht nutzt, gegenüber dem dadurch erzielten Vorteil der gesamten Studierendenschaft gering ist.

Bisher war dies mit einem Semesterticket, das circa ein Zehntel von vergleichbaren Tickets kostet, gegeben. Doch mit der Einführung des 49-Euro-Tickets wird der Preisvorteil des NRW-Semestertickets gegenüber dem 49-Euro-Ticket minimal und zudem bietet das neue Ticket einen größeren, deutschlandweiten Geltungsbereich.

Wenn das Semesterticket nicht reformiert wird, ist nach der Einführung des 49- Euro-Tickets mit Klagen von Studierenden zu rechnen und es besteht die Gefahr, dass das Ticket von Gerichten gekippt wird (siehe “Was wäre, wenn das Semesterticket abgeschafft werden würde?”)

Zudem kann neben der rechtlichen Perspektive auch aus einer sozialen Perspektive argumentiert werden:

Studierende sind strukturell bedingt knapp bei Kasse, denn die meisten leben deutlich unter der Armutsgrenze von 1251 Euro im Monat. Zum Vergleich: der BAföG-Höchstsatz liegt aktuell bei 934 Euro im Monat – und dabei bekommen nicht mal 11% der Studierenden überhaupt BAföG.

Zudem verschärfen die aktuellen multiplen Krisen die finanzielle Situation noch einmal und die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro, die der Bund allen Studierenden vor über fünf Monaten versprochen hat, lässt immer noch auf sich warten.

Was wäre, wenn das Semesterticket abgeschafft werden würde?

Der Wegfall der Semestertickets hätte zur Folge, dass Mobilität für Studierende deutlich teurer werden würde – das widerspricht dem Ziel des 49-Euro-Tickets. Denn ohne das Semesterticket gäbe es nicht einmal die Möglichkeit für 35 Euro im Monat NRW-weit den ÖPNV zu nutzen. Stattdessen müssten Studierende sich dann ein 49-Euro-Ticket kaufen, was in Aachen circa 15 Euro mehr im Monat wären.

Ein Wegfall des Semestertickets ist deshalb nicht hinnehmbar. Besonders, da Studierende strukturell bedingt knapp bei Kasse sind, denn die meisten leben deutlich unter der Armutsgrenze von 1251 Euro im Monat. Zum Vergleich: der BAföG-Höchstsatz liegt aktuell bei 934 Euro im Monat – und dabei bekommen nicht mal 11% der Studierenden überhaupt BAföG.

Zudem verschärfen die aktuellen multiplen Krisen die finanzielle Situation noch einmal und die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro, die der Bund allen Studierenden vor über fünf Monaten versprochen hat, lässt immer noch auf sich warten.

Ein weiteres Problem sind die Einnahmen, die für die Verkehrsbetriebe dadurch wegfallen: Feste Einnahmen über – in Aachen – eine Vertragslaufzeit von drei Jahren haben nicht nur in der COVID-19-Pandemie für eine verlässliche Finanzierung gesorgt. So argumentiert auch Oliver Wolff, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), wenn er davon spricht, dass die monatliche Kündbarkeit des 49-Euro-Tickets zu erheblichen Einnahmerisiken führe. Die Semestertickets sind demnach für die Verkehrsbetriebe und -verbünde von großer Relevanz.

Um ein paar Zahlen zu nennen: Geht man von einem Preis von im Mittel 35 Euro im Monat für das NRW-Semesterticket aus (konservative Schätzung), ergeben sich bei circa 700.000 Studierenden in NRW (ohne die Fernuni Hagen, die kein Semesterticket hat) 294 Millionen Euro, die dem ÖPNV in NRW als planbare Einnahmen fehlen würden. Bei einem Wegfall des Semestertickets würde die Finanzierung des ÖPNV in NRW zusammenbrechen.

Warum 129 Euro im Semester?

Das Semesterticket wird im Solidarmodell angeboten. Das heißt alle Studierenden zahlen den gleichen Beitrag – unabhängig davon wie oft die einzelne Person das Semesterticket nutzt. Dadurch wurde bisher ein enormer Preisvorteil erzielt, denn das NRW-Semesterticket kostete bisher circa ein Zehntel eines vergleichbaren Tickets.

Doch mit der Einführung des 49-Euro-Ticket wird der Preisvorteil des bisherigen NRW-Semestertickets minimal und gleichzeitig bietet das 49-Euro-Ticket eine deutschlandweite Gültigkeit. Nach bisherigen Einschätzungen ist eine Fortführung des NRW-Semestertickets in der bisherigen Form rechtlich nicht zulässig, da es einen ausreichend großen Preisvorteil zwischen einem Solidarticket wie dem Semesterticket und einem frei verkäuflichen Ticket wie dem 49-Euro-Ticket geben muss. Siehe auch “Ist es gerecht, dass Studierende weniger zahlen als die Allgemeinheit?”

Deshalb muss das Semesterticket im Preis sinken und der Geltungsbereich auf ganz Deutschland erweitert werden. Andernfalls könnte das Semesterticket vor Gericht gekippt und abgeschafft werden. Das würde Mobilität für die allermeisten Studierenden deutlich teurer machen! Siehe auch “Was wäre, wenn das Semesterticket abgeschafft werden würde?”

Die 129 Euro kommen dadurch zustande, dass sich unserer Meinung nach das Semesterticket ab dem dritten Monat lohnen muss, da alle Studierenden das Ticket für das ganze Semester kaufen, es aber vielleicht nicht jeden Monat nutzen.

Braucht es für das 129-Euro-Semesterticket zusätzliche Subventionen?

Nein! Zur Realisierung eines 129-Euro-Semestertickets benötigt es unserem Verständnis nach nicht mehr Subventionen, als bisher für das 49-Euro-Ticket geplant sind. Denn so wie sich das Solidarmodell bisher im Wesentlichen von selbst getragen hat, würde es auch zukünftig weiterhin funktionieren.

Die Subventionen, die es für das 49-Euro-Ticket gibt, müssen dafür den Studierendenschaften als Gruppe zugewiesen werden. Dadurch werden aber nicht mehr Subventionen benötigt, da sich alle Studierenden dann nicht mehr einzeln ein 49-Euro-Ticket kaufen werden, wie es beim Upgrade-Modell oder der Abschaffung des Semestertickets der Fall wäre. Die Subventionen fließen also nicht in die 49-Euro-Tickets einzelner Personen, sondern in die Tickets einer Gruppe, in der dann über die Solidarfinanzierung nochmal ein niedrigerer Preis möglich wird. Der zusätzliche Preisvorteil für Studierende entsteht also allein durch die Solidarfinanzierung und nicht durch zusätzliche Subventionen.

Das von uns geforderte Solidarmodell ist damit auch ganz anders als das 29-Euro-Ticket, das Bayern nun für Studierende einführen will, oder das 365-Euro-Ticket, das es in Baden-Württemberg gibt. Diese Tickets basieren nicht auf einer Solidarfinanzierung und benötigen demnach im Gegensatz zum 129-Euro-Semesterticket zusätzliche Subventionen.

Gleichzeitig wäre es möglich den Preis des 129-Euro-Semestertickets für die Studierenden mit weiteren Bundes- oder Landeszuschüssen weiter zu senken. Auf Bundesebene ist es z.B. fraglich, warum das Jobticket mit 5% durch den Bund bezuschusst wird, das beim Semesterticket bisher aber nicht geplant ist.

Wo ist der Unterschied zwischen dem Semesterticket und dem zukünftigen Jobticket?

Grundsätzlich liegt der Unterschied in der Finanzierung. Unsere Forderung ist, dass das Semesterticket weiterhin im Solidarmodell angeboten und die Gültigkeit auf ganz Deutschland ausgeweitet werden soll. Solidarmodell heißt, dass alle Studierenden – wie heute auch – den gleichen Betrag für das Semesterticket zahlen. Durch diese Finanzierungsmethode kostete das Semesterticket bisher nur circa ein Zehntel von vergleichbaren Tickets. Siehe auch “Warum Solidarfinanzierung und was heißt das eigentlich?”

Für das Jobticket haben sich Bund und Länder die folgende Lösung überlegt: Arbeitnehmer*innen erhalten ein deutschlandweit gültiges, monatlich kündbares Jobticket, wenn der Arbeitgeber dieses mit mindestens 25% bezuschusst. Dann legt auch der Bund nochmal einen Zuschuss in Höhe von 5% obendrauf und Arbeitnehmer*innen können für maximal 34,30 Euro im Monat durch ganz Deutschland fahren.

Sollte das Upgrade-Modell, dass sich Bund und Länder für die Semestertickets der Studierenden überlegt haben, gegen alle Vernunft umgesetzt werden, würde das bedeuten, dass Studierende in NRW für ihr NRW-Semesterticket weiterhin um die 35 Euro im Monat (in Aachen 33,61 Euro) zahlen MÜSSEN und sich dann für circa 14 Euro im Monat ein Upgrade auf das 49-Euro-Ticket kaufen KÖNNEN, während Arbeitnehmer*innen für maximal 34,30 Euro im Monat ihr Jobticket kaufen KÖNNEN, mit dem sie dann durch ganz Deutschland fahren können.

Da Arbeitnehmer*innen 5% Zuschuss zu ihrem Jobticket bekommen, den es für Studierende nicht gibt, ist das ungerecht!

Was sind die Probleme des Upgrade-Modells und warum ist das Semesterticket in Gefahr?

Die meisten Probleme sind unter “Wie stellt sich die Politik die Zukunft des Semestertickets vor? Warum ist das keine gute Idee?” beschrieben.

Ein weiteres, grundsätzliches Problem des Upgrade-Modells besteht in der Gefährdung der Akzeptanz der solidarischen Grundfinanzierung. Die Einführung eines Upgrades wirft die Frage auf, warum Personen, die nur in der Stadt und nicht in ganz NRW unterwegs sind, nicht nur einen Basis-Preis nur für die Stadt zahlen oder warum Personen, die den ÖPNV nicht nutzen, überhaupt einen Beitrag zahlen sollen. Verglichen damit, dass das Upgrade optional ist, wird es schwer rechtfertigbar, warum das NRW-Ticket nicht optional ist – denn der Preisvorteil beim Upgrade-Modell ist minimal und beträgt nicht mehr wie bisher bis zu 90%.

Warum ist ein bundesweites Solidarticket in NRW schon zum 01. Mai erforderlich, auch wenn einige anderen Bundesländer noch nicht so weit sind?

In NRW besteht Dank der verfassten Studierendenschaften sowie des bestehenden NRW-Semestertickets – anders als in manchen anderen Bundesländern wie z.B. Bayern – schon heute die Möglichkeit das NRW-Semesterticket auf ein deutschlandweit gültiges, solidarisch finanziertes Ticket umzustellen.

Auch wenn das 49-Euro-Ticket auf eine Vereinheitlichung innerhalb Deutschlands abzielt, wäre es ein Desaster, wenn dies auf Kosten der Errungenschaften in Bundesländern mit gut-funktionierendem Solidarmodell und auf Kosten der Studierenden geht. Gerade diese Erfolge sollten erhalten bleiben, um als Vorbild zu dienen und eine mögliche Ausweitung des Solidarmodells zu forcieren.

In NRW ist das Semesterticket eng verwoben mit dem Hochschulgesetz. Da es sich hierbei um Landespolitik handelt, sind regionale Unterschiede der Bundesländer in der Semesterticketfrage rechtfertigbar und erfüllen im föderalen System eine wichtige Aufgabe.

Bei der Einführung mitten im Semester und der Rückerstattung der zu viel gezahlten Semesterbeiträge, kann auf die Erfahrungen und Prozesse des 9-Euro-Tickets zurückgegriffen werden. Das hat dort schon einmal reibungslos funktioniert. Die Verfahren sind da! Der Einführung eines deutschlandweiten Solidartickets für Studierende in NRW zum 01. Mai steht deshalb nur noch die Politik im Wege!

Wie haben die Studierendenschaften in NRW ihre Position bisher geäußert?

Direkt, nachdem im Oktober 2022 bekannt gegeben wurde, dass die Einführung eines 49-Euro-Tickets geplant ist, haben wir uns als Studierendenschaften über das Landes-ASten-Treffen (LAT) umfassend mit den verschiedenen Modellen und Szenarien für eine Anpassung des NRW-Semestertickets befasst. Die verschiedenen Varianten wurden von uns bereits zum damaligen Zeitpunkt breit und umfassend diskutiert und die jeweiligen Probleme und Vorteile erörtert. Daraus hervor ging der Beschluss des LATs mit der Forderung das NRW-Semesterticket zu einem deutschlandweit gültigen 129-Euro-Semesterticket im Solidarmodell weiterzuentwickeln.

Dieser Beschluss wurde im November als Pressemitteilung veröffentlicht. Des Weiteren haben die ASten mit zahlreichen Bundes- und Landespolitiker*innen und den Verkehrsverbünden gesprochen sowie mit einer Mitmachaktion, an der sich tausende Studierende in NRW beteiligt haben, auf die Sondersituation der solidarfinanzierten Semestertickets hingewiesen. Zudem haben wir uns – teils mehrfach – an das Bundeministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), das Kompetenzcenter Marketing (KCM) NRW sowie das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) gewendet.

Was ist mit der Erweiterung in die Niederlande / nach Maastricht?

Wir gehen davon aus, dass die Erweiterung in die Niederlande / nach Maastricht auch zukünftig weiter bestehen kann.

Was ist mit Azubis, Schüler*innen und anderen jungen Menschen?

Verschiedene Gruppen gegeneinander auszuspielen ist der falsche Weg! Das Semesterticket zeigt, dass günstige, soziale und nachhaltige Mobilität für alle möglich ist. Diese Errungenschaft sollte nicht aufs Spiel gesetzt werden, sondern Vorbild für andere Nutzer*innengruppen sein.

Kontakt

Bei Fragen zur Petition wende Dich bitte an semesterticket@asta.rwth-aachen.de. Presseanfragen können an die AStA-Vorsitzende unter vorsitz@asta.rwth-aachen.de gerichtet werden.