Infos Minijob

Infos Minijob

In der Regel sind die ausgeschriebenen Stellenanzeigen der RWTH Aachen im Bereich der studentischen Beschäftigten (SHK, WHF) Minijobs.

Kann ich auch mehrere Minijobs ausüben?

Ja, es ist möglich mehrere Minijobs, bei verschiedenen Arbeitgeber*innen, nebeneinander auszuführen. Die Entgelte werden aus den verschiedenen Minijobs aufsummiert. Überschreitet diese Zusammenrechnung den monatlichen Betrag von 450 € werden alle Beschäftigungen versicherungspflichtig.

Wichtig: Jede weitere Tätigkeit muss den jeweiligen Arbeitgeber*innen mitgeteilt werden.

Wann ist ein Minijob ein Minijob?

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen. Dabei wird zwischen zwei Arten von geringfügigen Beschäftigungen unterschieden:

1) Der 450 €-Minijob

Diese geringfügige Beschäftigung ist dadurch definiert, dass sie auf Dauer angelegt ist. Dabei darf das monatliche Entgelt 450 € übersteigen (bei gelegentlichen nichtvorhersehbar erhöhten Arbeitsentgelten von bis zu drei Monaten).

2) Der kurzfristige Minijob

Diese geringfügige Beschäftigung ist auf drei Monate (70 Arbeitstage) im Jahr beschränkt. Das heißt: Eine weitere Vertragsverlängerung oder die Aufnahme eines neuen kurzfristigen Minijobs kann innerhalb eines Jahres nicht mehr erfolgen.