Auch beim Studierendenwerk (StW) (bis Mai 2015 noch Studentenwerk) gibt es die Möglichkeit für Studierende Einfluss und Mitbestimmung geltend zu machen. Merkwürdigerweise wird dies aber meist einigermaßen stiefmütterlich behandelt und so bilden sich innerhalb der Studierendenschaft einige wenige Expertinnen und Experten für diesen Arbeitsbereich heraus, die dann meist allein auf weiter Flur versuchen, die Rechte und Interessen der Studierenden zu wahren. Bei Ausscheiden dieser Studierenden aus der Studierendenschaft und den Gremien wird dann häufig ein Wissensvakuum hinterlassen. Damit sich das vielleicht in Zukunft ändert, soll hier ein kurze Einführung in Funktion, Aufgaben und Entscheidungsstrukturen der Studierendenwerke gegeben werden.
Die Studierendenwerke sind auch auf landes- oder bundesweite Ebene hochschulpolitisch eine wichtige Größe. So waren sie maßgeblich an der letzten Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)-Novelle beteiligt oder bringen alle zwei Jahre die Sozialerhebung zur Lage der Studierenden in Deutschland heraus. Mehr dazu wird in Kapitel Kapitel 12 erläutert.
Aufgaben der Studierendenwerke #
Durch das Gesetz über die Studierendenwerke im Land Nordrhein-Westfalen (Studierendenwerksgesetz) (StWG) werden in Nordrhein-Westfalen zwölf Studierendenwerke als Anstalten öffentlichen Rechts eingerichtet. Jedem Studierendenwerk sind dabei einige Hochschulen zugeordnet, für die bzw. für deren Studierende es zuständig ist. So versorgt das Studierendenwerk Aachen (neuer Name seit dem 01. Juli 2015) beispielsweise die Studierenden der RWTH Aachen, der FH Aachen und der Hochschule für Musik Köln, Standort Aachen. Studierendenwerkewerke sind also zwar per Gesetz an bestimmte Hochschulen “gebunden”, sind aber zunächst dennoch eigenständige, von den Hochschulen rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Einrichtungen.
Die Aufgaben dieser Einrichtungen definiert § 2 des StWG, in dem es heißt, dass die Studierendenwerke “für die Studierenden Dienstleistungen auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet” erbringen. Das mag für Juristinnen und Juristen großartig klingen, was sich aber nun konkret dahinter verbirgt, bleibt dem normalen Leser sicherlich noch verborgen. Dieser Punkt sorgt bis heute Grund für heftige Diskussionen, insbesondere wenn Studierendenwerke auf die Idee kommen neue Betätigungsbereiche (wie z.B: Kaffeebars oder Sushi-Theken) einführen zu wollen. Daher hier noch einmal, diesmal ohne Gesetz, die Antwort auf die Frage: “Was machen Studierendenwerke eigentlich?” Sie betreiben Mensen und Cafeterien, in denen man vergleichsweise preiswert essen können sollte, sie bauen und verwalten Wohnheime mit relativ günstigen Mieten, sie sind für die Verwaltung der BAföG-Leistungen zuständig, und sie können Kindertagesstätten anbieten, so dass auch Studierende mit Kindern die Möglichkeit haben, vernünftig am Hochschulbetrieb teilzunehmen. Es gibt außerdem noch einige Angebote, die bei den Studierendenwerken unterschiedlich stark ausgeprägt sind. So gibt es beispielsweise psychosoziale Beratungsstellen, die Hilfe bei Lernstress anbieten, bei Problemen in der Partnerschaft oder auch, falls jemand finanziell in Nöte geraten ist. Außerdem sind Studierendenwerke – zusammen mit den Studierendenschaften – für kulturelle Angebote zuständig. Sowohl die Beratung als auch kulturelle Angebote werden an der RWTH sehr umfangreich durch den AStA angeboten, sodass das Studierendenwerk in diesem Bereich (im Moment) nicht tätig ist.
Insgesamt soll also dafür gesorgt werden, dass an den Hochschulen Bedingungen geschaffen werden, die es jedem ermöglichen, ein Studium aufnehmen und natürlich auch beenden zu können. Dabei spielt vor allem der finanzielle Aspekt eine wichtige Rolle – Mensen und Wohnheime sorgen dafür, dass das Studium bezahlbar bleibt und eine kostengünstige Grundversorgung existiert -, aber auch andere Bereiche des sozialen Umfelds werden beachtet. So lautet der Claim des Studierendenwerks auch “Damit studieren gelingt”.
Finanzierung der Studierendenwerke #
Die Erfüllung all dieser Aufgaben muss natürlich auch bezahlt werden, die Studierendenwerke brauchen also Geld. Dafür gibt es bisher im Wesentlichen zwei Quellen: das Land Nordrhein-Westfalen und die Studierenden.
Die Studierenden tragen am offensichtlichsten zur Finanzierung bei, wenn sie für die in Anspruch genommenen Leistungen bezahlen. Das Essen in der Mensa hat seinen Preis, man bezahlt Miete im Wohnheim, und auch für die anderen Angebote ist mal mehr, mal weniger zu bezahlen.
Einen sehr wichtigen Teil bei der Finanzierung leisten die Studierenden auch durch den von ihnen bezahlten Sozialbeitrag. Diesen Beitrag bezahlt jede und jeder Studierende einmal im Semester bei der Rückmeldung. Er liegt in NRW zurzeit meistens um 80 Euro – bei uns in Aachen liegt er aktuell bei 68,00 Euro. (Übrigens: der Gesamtbetrag, den man bei der Rückmeldung bezahlt, ist normalerweise noch deutlich höher, weil darin auch noch das Geld für ein Semesterticket und für die Arbeit der Studierendenschaft – also für Fachschaften und AStA – sowie die Studienbeiträge enthalten sind. Aber siehe dazu das entsprechende Kapitel in diesem Buch.)
Auch der Staat, in diesem Fall vertreten durch das Land NRW, wirkt an der Finanzierung der Studierendenwerke mit. Das Land gibt jedes Jahr einen Zuschuss an die Studierendenwerke, den so genannten Festbetragszuschuss. Dieser ist ein Beitrag zur Deckung der laufenden Kosten und wird (wie auch die 68 Euro pro Studi und Semester) vor allem zur Subventionierung der Mensapreise eingesetzt. Allerdings wird dort immer wieder der Rotstift angesetzt, was dazu führt, dass die Differenz durch Preiserhöhungen oder Erhöhungen der Sozialbeiträge kompensiert wird.
Eine weitere Methode, wie der Staat, wiederum das Land und in diesem Fall auch teilweise der Bund, die Studierendenwerke unterstützt, ist die Subventionierung im Wohnheimbau. Beim Bau neuer Wohnungen übernahmen Land und Bund früher oftmals weit mehr als die Hälfte der Investitionskosten, so dass das Studierendenwerk nur vergleichsweise wenig eigene Mittel einsetzen musste. Somit kamen dann bei der Kalkulation der Mieten die vergleichsweise günstigen Preise heraus.
Der Sozialbeitrag zum Studierendenwerk an der RWTH #
Ganz egal, ob du im Wohnheim wohnst oder dir das Mensaessen schmeckt – 68,00 Euro deines Semesterbeitrags werden an das Studierendenwerk überwiesen, damit es seinen Betrieb aufrecht erhalten, seine Einrichtungen betreiben und sein Personal bezahlen kann. Das Prinzip hinter dem Sozialbeitrag ist das einer Solidarumlage, ähnlich wie beim Semesterticket. Alle bezahlen einen gleich großen Betrag. Das führt dazu, dass die Inanspruchnahme der so finanzierten Leistung für die oder den Einzelnen auf jeden Fall günstiger ist bzw. so überhaupt erst so günstig zustande kommen kann. Er ist in den letzten Jahren – durch viel Einsatz auf Seiten der Studierendenschaft und gegen das Bestreben der Geschäftsführung – weitestgehend konstant und unterhalb des NRW-Durchschnitts geblieben. Über die Höhe des Sozialbeitrags entscheidet der Verwaltungsrat des Studentenwerks. In diesem Gremium sind die Studierenden mit vier von neun Sitzen zwar recht gut repräsentiert, eine Mehrheit haben sie hier aber nicht.
Entscheidungen und Mitbestimmung in den Studierendenwerken #
Die Aufgaben sind umrissen, das Geld zur Erfüllung dieser Aufgaben haben wir jetzt auch, bleibt die Frage, wer entscheidet, wie diese Aufgaben nun genau zu erfüllen sind.
Zum einen gibt es die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer. Sie bzw. er leitet das Studierendenwerk und führt, wie der Name schon sagt, dessen Geschäfte. Sie bzw. er ist also Vorgesetzter aller Angestellten, vertritt das Studierendenwerk rechtsgeschäftlich, das heißt, unterzeichnet zum Beispiel Verträge mit anderen Firmen, und entscheidet auch über alle Vorfälle im Tagesgeschäft.
Wenn es allerdings um längerfristige oder weiter reichende Entscheidungen geht, dann kommt der Verwaltungsrat ins Spiel:
Der Verwaltungsrat der Studierendenwerke #
Der Verwaltungsrat hat die Aufgaben, alles Wesentliche beim Studierendenwerk zu bestimmen und zu regeln: Er überwacht die Geschäftsführung und sorgt dafür, dass diese ihre Aufgaben auch richtig wahrnimmt. Zum anderen dient er aber eben auch zur Mitbestimmung. Beispielweise berät und beschließt er über die Höhe des oben erwähnten Sozialbeitrags, über den Bau neuer Wohnheime, über Kooperationen z.B. mit anderen Studierendenwerken und einmal im Jahr auch über den Wirtschaftsplan. Dieser Wirtschaftsplan beschreibt alle Investitionen eines Jahres sowie die geplanten bzw. erwarteten Aufwendungen und Erträge.
Der Verwaltungsrat besteht aus neun Mitgliedern. Darunter sind vier Studierende, die von den Studierendenparlamenten im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks gewählt werden, ein anderes Mitglieder der Hochschulen, also zum Beispiel eine Professorin bzw. ein Professor oder ein Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der Verwaltung, zwei Bedienstete bzw. zwei Bediensteter des Studentenwerks, ein Mitglied des Rektorats einer der Hochschulen im Zuständigkeitsbereich sowie eine Person “mit einschlägigen Fachkenntnissen oder Berufserfahrung auf wirtschaftlichem, rechtlichem oder sozialem Gebiet”, wie es im Studierendenwerksgesetz heißt. Was dieser so genannte Lebemann (kann aber natürlich auch eine Frau sein) in der Praxis dann genau ist, kann sehr verschieden sein: Mal ist es ein Landtagspolitiker, mal ein ehemaliger Lehrer und Hochschulpfarrer, mal eine Vertreterin einer Bank. Zusätzlich nimmt die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer des Studierendenwerks mit beratender Stimme teil.
Die Studierenden sind also mit vier von neun Sitzen recht gut in diesem Gremium vertreten, was sich nicht zuletzt auch daher erklärt, dass sie mit ihrem Sozialbeitrag einen wesentlichen Anteil an der Finanzierung haben – und wer Geld gibt, will und soll natürlich auch bestimmen, was damit passiert.
Service GmbHs der Studierendenwerke #
Die Studierendenwerke haben die Möglichkeit Tochterunternehmen zu gründen. In NRW ist das in der Vergangenheit recht regelmäßig passiert und auch das Aachener Studierendenwerk hat seit 2008 ein Tochterunternehmen – die StW Aachen Service GmbH. Geschäftsführer dieser GmbH ist der Geschäftsführer des Studierendenwerks. Der Aufsichtsrat der GmbH wird aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates des Studierendenwerks gebildet und tagt in eigenen Sitzungen, die meist aber im örtlichen und zeitlichen Rahmen der Verwaltungsratssitzungen abgehalten werden.
Hintergrund dieser Gründungen ist vor allem die Möglichkeit, in den Tochterunternehmen Mitarbeiter außerhalb den Tarifstrukturen des öffentlichen Dienstes zu beschäftigen. Sprich: Man ist flexibler und günstiger. Ein weiterer gern angenommener Aspekt ist, dass in den GmbHs die Möglichkeit besteht, für den Geschäftsführer einen Dienstwagen bereitzustellen – so auch in Aachen. Dies wäre im Studierendenwerk als Anstalt des öffentlichen Rechtes nicht erlaubt.